Hallo,
im September 2015 ist Kind A -bei der Mutter lebend - volljährig geworden. Einige Wochen vorher kam vom JA eine Anfrage zum Einkommen beim Vater an. Dieser wiederum bat um Auskunft über den Sohn, was die Bedürftigkeit und Einkommensverhältnisse von ihm und der Mutter angeht und bat um Belege/Nachweis.
Der Vater weiß, dass die Mutter von der Großmutter ein großes Haus vererbt bekommen hat, dieses verkauft und dafür ein kleineres Haus gekauft hat und demnach Miet- und kostenfrei wohnt.
Der Sohn hat sich an einer privaten Uni angemeldet und über das JA behaupten lassen, dass die Mutter nicht leistungsfähig ist, da diese sich selbständig gemacht habe und von den Ersparnissen lebt. Das JA hat keine Unterlagen geprüft, sondern gleich an den Vater (von dem lagen die Unterlagen ja vor) eine Email mit der Unterhaltshöhe geschrieben.
ABER: das Gewerbe läuft schon seit über fünf Jahren nebenher - sie war viele Jahre Angestellte und hat vor zwei Jahren ihren Job für die Selbständigkeit aufgegeben.
Der Sohn hat vom Vater einen Brief bekommen, in dem er ihn um Auskunft gebeten hat, ebenso ein Abschlusszeugnis der Schule und der Immatrikulationsbescheinigung angefordert. Nichts wurde abgeliefert - stattdessen kamen Drohanrufe auf der Mailbox an, dass ein Anwalt beauftragt werden würde, wenn er nicht bald zahlen würde.
Daraufhin hat der Vater selbst einen Anwalt beauftragt um die Auskünfte zu erhalten.
Frage 1:
Wer muss den Anwalt bezahlen, wenn sich herausstellt, dass der Junge Vermögen hat und nicht bedürftig ist?
Frage 2:
Muss der Vater - obwohl die Haftungsquote und die Nachweise noch nicht alle vorliegen - den vollen Unterhalt derweil alleine bezahlen?
Frage 3:
Die gegnerische Seite fordert ihn auf, den noch fehlenden Unterhalt (Restbetrag zwischen vom Jugendamt ausgerechnetem Unterhaltsanspruch und dem bis zu Volljährigkeit titulierten Betrag - den hat der Vater bisher gezahlt) von September bis heute nachzuzahlen. Ist das richtig,? Wenn man bedenkt, dass die Quote noch immer nicht feststeht und keine Auskünfte über das Vermögen erbracht wurden?
Soweit ich weiß, muss das Vermögen angesetzt werden, wenn nicht genügend Einkommen vorhanden ist. Laut EkStE der Mutter (sie hat nur eine abgegeben!) hat sie Kapitalerträge (vierstellige!), die sie versteuern muss. :S ?( ..noch dazu: Wer meldet sein Kind auf einer privaten Uni an (die monatlich ca. 700 € kostet) an, wenn man keine ausreichende eigene Mittel hat?
Vielen Dank an die Forenmitglieder für etwaige Antworten...
im September 2015 ist Kind A -bei der Mutter lebend - volljährig geworden. Einige Wochen vorher kam vom JA eine Anfrage zum Einkommen beim Vater an. Dieser wiederum bat um Auskunft über den Sohn, was die Bedürftigkeit und Einkommensverhältnisse von ihm und der Mutter angeht und bat um Belege/Nachweis.
Der Vater weiß, dass die Mutter von der Großmutter ein großes Haus vererbt bekommen hat, dieses verkauft und dafür ein kleineres Haus gekauft hat und demnach Miet- und kostenfrei wohnt.
Der Sohn hat sich an einer privaten Uni angemeldet und über das JA behaupten lassen, dass die Mutter nicht leistungsfähig ist, da diese sich selbständig gemacht habe und von den Ersparnissen lebt. Das JA hat keine Unterlagen geprüft, sondern gleich an den Vater (von dem lagen die Unterlagen ja vor) eine Email mit der Unterhaltshöhe geschrieben.
ABER: das Gewerbe läuft schon seit über fünf Jahren nebenher - sie war viele Jahre Angestellte und hat vor zwei Jahren ihren Job für die Selbständigkeit aufgegeben.
Der Sohn hat vom Vater einen Brief bekommen, in dem er ihn um Auskunft gebeten hat, ebenso ein Abschlusszeugnis der Schule und der Immatrikulationsbescheinigung angefordert. Nichts wurde abgeliefert - stattdessen kamen Drohanrufe auf der Mailbox an, dass ein Anwalt beauftragt werden würde, wenn er nicht bald zahlen würde.
Daraufhin hat der Vater selbst einen Anwalt beauftragt um die Auskünfte zu erhalten.
Frage 1:
Wer muss den Anwalt bezahlen, wenn sich herausstellt, dass der Junge Vermögen hat und nicht bedürftig ist?
Frage 2:
Muss der Vater - obwohl die Haftungsquote und die Nachweise noch nicht alle vorliegen - den vollen Unterhalt derweil alleine bezahlen?
Frage 3:
Die gegnerische Seite fordert ihn auf, den noch fehlenden Unterhalt (Restbetrag zwischen vom Jugendamt ausgerechnetem Unterhaltsanspruch und dem bis zu Volljährigkeit titulierten Betrag - den hat der Vater bisher gezahlt) von September bis heute nachzuzahlen. Ist das richtig,? Wenn man bedenkt, dass die Quote noch immer nicht feststeht und keine Auskünfte über das Vermögen erbracht wurden?
Soweit ich weiß, muss das Vermögen angesetzt werden, wenn nicht genügend Einkommen vorhanden ist. Laut EkStE der Mutter (sie hat nur eine abgegeben!) hat sie Kapitalerträge (vierstellige!), die sie versteuern muss. :S ?( ..noch dazu: Wer meldet sein Kind auf einer privaten Uni an (die monatlich ca. 700 € kostet) an, wenn man keine ausreichende eigene Mittel hat?
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Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von kiki2016 ()