kiki2016 schrieb:
Reicht es wenn ich meinem Sohn eine Email schicke, in dem ich ihm schreibe, dass ich dies als "Vorschuss" betrachte und ggf. verrechnen werde?
Ne Kiki, das reicht nicht.
Ich würde die Unterhaltszahlungen komplett einstellen. Mein Anwalt hätte aber auch schon Abänderungsantrag auf 0,00 bei Gericht gestellt mit gleichzeitiger EA zwecks sofortiger Einstellung der Zwangsvollstreckung. Dein Anwalt kennt die Vorgehensweise genau...