Unterhalt für Volljährige ohne Nachweise der Bedürftigkeit??

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    • kiki2016 schrieb:

      Reicht es wenn ich meinem Sohn eine Email schicke, in dem ich ihm schreibe, dass ich dies als "Vorschuss" betrachte und ggf. verrechnen werde?

      Ne Kiki, das reicht nicht.

      Ich würde die Unterhaltszahlungen komplett einstellen. Mein Anwalt hätte aber auch schon Abänderungsantrag auf 0,00 bei Gericht gestellt mit gleichzeitiger EA zwecks sofortiger Einstellung der Zwangsvollstreckung. Dein Anwalt kennt die Vorgehensweise genau...
    • Hallo Zusammen,

      vielen Dank für die vielen Rückmeldungen.

      Hier mein neuer Zwischenstand: habe jetzt endlich mal ein paar Belege erhalten. die KM hat sich vor einigen Jahren zusätzlich zum Job selbstständig gemacht, ihren Job, in dem sie sehr gut verdiente, ein Jahr vor der Volljährigkeit des Sohnes geschmissen und über 40T€ in die Shopausstattung und über 78T€ in Waren im Jahr 2014 investiert - Hauptsache kein Gewinn übrig, der für den Sohn verwertet werden kann.
      Dann habe ich sein Abizeugnis bekommen - mit dem Ergebnis kann man natürlich nicht wirklich an einer staatlichen FH oder Uni studieren (daher die Privatuni).
      Die Umsätze sind laut dem gegnerischen Anwalt jährlich steigend - aufstrebend! Kann ich dann im kommenden Jahr eine weitere Überprüfung des Einkommens verlangen?

      Gruß
      Kiki
    • Hallo Kiki,

      du kannst garnichts verlangen.
      Die KM ist nicht mehr deine Ansprechperson. Alles was du klären möchtest musst du mit deinem Sohn ausmachen.

      Rechne dir doch mal aus, wieviel Unterhalt du zahlen müsstest, wenn du alleine Unterhaltspflichtig wärst.
      Das ist der Höchstbetrg der für dich anfällt.



      L.G.
      Sturkopp
      Wenn Liebe durch den Magen geht, ist doch jede Beziehung sch...se ^^
      Gruss
      sturkopp
    • kiki2016 schrieb:

      Die Umsätze sind laut dem gegnerischen Anwalt jährlich steigend - aufstrebend! Kann ich dann im kommenden Jahr eine weitere Überprüfung des Einkommens verlangen?

      Hallo Kiki,

      im Gesetz steht: "Vor Ablauf von zwei Jahren kann Auskunft erneut nur verlangt werden, wenn glaubhaft gemacht wird, dass der zur Auskunft Verpflichtete später wesentlich höhere Einkünfte oder weiteres Vermögen erworben hat."

      Gewieften Anwälten gelingt es mit geschickter Argumentation, glaubhaft zu machen, dass wesentlich erfüllt ist. Aber das ist Zukunftsmusik.

      Derzeit ist die Studienbescheinigung wesentlich! Zeugnis reicht nicht.
    • Hallo Zusammen,
      der nächste Zwischenbericht:
      so nun ist die K...nun endlich am Dampfen. Ich zahle den Unterhalt den mein Anwalt aus dem letzten Titel errechnet hat und basta! Die KM verweigert ihrerseits Angaben über ihren Wohnwert und Wohnsituation. Neue Semesterbescheinigungen sind auch noch keine eingegangen. Nun gut -

      Aber die nächste Katastrophe ließ nicht länger auf sich warten...
    • ...tja, das Leben ist ungerecht und ein Sadist.

      Wie bereits oben geschrieben hat meine Frau einen Sohn mit in die Ehe gebracht. Der Ex zahlt bisher bloß den Mindestunterhalt. Jetzt schlug das Schicksal mit ungeahnter Boshaftigkeit bei ihm zu. Er, der Ex hatte wieder geheiratet und eine kleine Tochter mit sieben Jahren. Seine Frau starb letzte Woche wegen einer nicht erkannten Rippenfellentzündung- zuvor lag sie die letzten drei Wochen im Koma. Der Mann ist selbstständig und konnte die letzten drei Wochen kaum arbeiten, hat schon das Auto (finanziert) seiner Frau verkauft und steht (weil keine Ersparnisse da sind) schon kurz vor der Pleite und weiß nicht wovon er die Beerdigung bezahlen soll.
      Leute, zankt Euch nicht - lebt friedlich miteinander- das Leben kann schneller vorbei sein...

      Ich konnte nicht anders als ihm anzubieten, dass er für seinen Großen keinen Unterhalt mehr bezahlen soll - es bringt ja schließlich nichts, jemanden komplett finanziell zu ruinieren, wenn das Schicksal sowieso schon so hart zugeschlagen hat.

      Allerdings stelle ich mir die Frage, ob ich das bereinigend auf mein bisheriges Einkommen anrechnen lassen kann. Immerhin ziehe ich den Bub eh schon die letzten 9 Jahre mit groß.

      Ich mag mir gar nicht ausmalen, wie ich an seiner Stelle reagieren würde - das Leben kann so grausam sein.

      Schlaflose Grüße
      Kiki
    • Hallo Kiki,

      es ist nobel von dir, in dieser Notsituation zu helfen, aber das geht trotzdem nicht:

      kiki2016 schrieb:

      Allerdings stelle ich mir die Frage, ob ich das bereinigend auf mein bisheriges Einkommen anrechnen lassen kann. Immerhin ziehe ich den Bub eh schon die letzten 9 Jahre mit groß.

      Antwort: Definitiv nein. Es bestehen für dich keinerlei Unterhaltspflichten und schon gar keine vorrangigen gegenüber dem Sohn deiner Frau .
      Gruß
      Kurt
    • Hallo Kiki,

      Auch als Selbstständiger kann man "aufstockend" ALGII beim Jobcenter beantragen.

      Titulierter Unterhalt kann das ALGII-Geld erhöhen.

      Also den offiziellen Weg nehmen und klären ob dies möglich ist.

      Dem Kind könnte eine Halbwaisenrente zustehen.

      Ich würde das Angebot an den Vater erstmals nur als "Stundung" aussprechen.

      lg
      edy
      Probier's mal mit Gemütlichkeit, mit Ruhe........
    • edy schrieb:

      Dem Kind könnte eine Halbwaisenrente zustehen.


      Thema Halbwaisenrente!
      Hallo,
      Ich habe mich mal spaßeshalber erkundigt wieviel die Deutsche RV hier locker macht...gerade einmal 10% des Rentenanspruches. Abzüglich 10,9 % weil die Verstorbene gerade mal 36 gewesen ist und davon muss man dann noch Beiträge zur Krankenversicherung und Pflegeversicherung bezahlen.

      Gruß
      Kiki
    • Hallo Kiki,

      ich finde deine spontane Reaktion zwar menschlich und nobel, aber rechtmäßig ist es letztlich nicht: Man kann nicht auf Unterhalt für die Zukunft verzichten (§ 1614 BGB). Und es geht hier um das Recht des Kindes, dieses hat Anspruch auf Unterhalt. Sollte es dem Vater (vorübergehend) nicht möglich sein, (vollen) Unterhalt zu zahlen, ist das etwas anderes. Ich wäre da deshalb mit meinen Formulierungen lieber vorsichtig, auch wenn es ihm sicher hilft zu wissen, dass er jetzt nicht auch noch gegen euch kämpfen und womöglich mit einer Klage rechnen muss.

      Gruß, HT
    • Hallo,
      Na vielleicht habe ich mich oben etwas missverständlich ausgedrückt. Ich habe ihm nur angeboten, dass er, bis er wieder Land unter den Füßen hat, für die nächsten paar Monate den Unterhalt nicht bezahlen muss. Zumal der Sohnemann in den Pfingstferien zwei Wochen bei ihm ist und auch in den letzten vier Wochen mehr dort als hier gewesen ist.

      Gruß
      Kiki
    • Hallo Zusammen,

      hier nun eine neue Zwischenmeldung: Der junge Mann hat eben doch ein wenig Vermögen. 12000€ sollen es sein, von der Hälfte hat er sich ein Auto gekauft. Zur Uni könnte er jedoch mit dem ÖNV fahren, Auto daher nicht notwendig. Sein Anwalt ist der Meinung das zählt nicht. Ich lach mich schlapp!

      Zwei Fragen:

      1. Wie hoch ist eigentlich das "Schonvermögen" sogen. "Notgroschen" der ihm bleiben darf?

      2. Sein Abi-Durchschnitt ist 3,5 - und studiert an einer privaten Uni, weil der NC bei dem Studienfach an der Uni 1,8 beträgt. Er hat jetzt im 1. Semester nur 5 Credits erworben -also eine von sechs (!) Prüfungen gemacht. Ich gehe davon aus, dass er sich damit übernimmt und für ein Studium wahrscheinlich nicht geeignet ist. Muss ich das so akzeptieren oder kann ich unter diesen Umständen darauf bestehen, dass er erst einmal eine Ausbildung in dem Beruf macht?



      Gruß
      Kiki
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