Ablauf Unterhaltsgerichtsverfahren und unangemessenene Unterhaltsforderungen

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    • Ablauf Unterhaltsgerichtsverfahren und unangemessenene Unterhaltsforderungen

      Hallo an alle,
      ich würde Eure Erfahrungen bzgl. dem Ablauf von Unterhaltsverfahren sammeln.
      Derzeit stehe ich kurz vor der ersten gerichtlichen Verhandlung bzgl. Unterhalt als prinzipiell Unterhaltspflichtiger.
      Meine Noch-Frau hat mich mit Streitwert rund 50.000 Euro bzgl. rückständigem und laufendem KU- und Trennungsunterhalt verklagt.
      Dabei hat ihre Anwältin ganze Arbeit geleistet - völlig falsche Zahlen eingesetzt, falsche Bemessungszeiträume zugrunde gelegt, Ausgabenpositionen schlicht weg gelassen usw. Nach meiner Auffassung habe ich stets mehr gezahlt als ich überhaupt leistungsfähig gewesen wäre.

      Ich denke, es gibt wahrscheinlich mehrere unter Euch, die das schon durchgemacht haben. Da es um meine schiere Existenz geht (allein die Prozesskosten gehen fast an 8-10.000 Euro, die ich gar nicht hätte)., schlafe ich sehr schlecht und habe schlichtweg Angst, dass ich völlig ruiniert werde (und kein Geld mehr hätte, meine Kinder zu besuchen), wenn auch nur einem Bruchteil der Forderungen stattgegeben würde.

      Daher meine Fragen an Euch (vor allem an Unterhaltspflichtige, die ähnliches schon durchgemacht haben):
      1. Wie läuft so eine Verhandlung ab?
      2. Kann man i. R. davon ausgehen, dass ein Amtsgericht sich an die (süddt.) Leitlinien hält?
      3. Welchen Einfluss haben Tränen- und Wutausbrüche armer, unschuldiger Mamis? Wie sollte man sich in so einem Fall verhalten? Bleiben Richter sachlich?
      4. Was hat sich bei Euch ergeben? Kam es tatsächlich auch zu Urteilen, in denen eine Klage zu 100% abgelehnt worden ist? Oder wird das aus Mitleid bzw. Sorge, dass die arme Mama die ganzen durch sie verursachten Verfahrenskosten nicht tragen könnte, grundsätzlich ausgeschlossen?
      5. Kann potenziell fiktives Einkommen so hoch angesetzt werden, dass sich Trennungsunterhalt (nicht nur 100%-Kindesunterhalt) ergibt?
      6. Was habt Ihr noch für Erfahrungen gemacht? Tipps?

      Ich denke, dass könnte auch noch für viele andere wichtig sein, insofern hoffe ich auf zahlreiche Erfahrungsberichte. Ich habe festgestellt, dass es für Zahlväter nur sehr wenig Infos gibt, sehr viele Infos aber zum Thema wie kann ich noch mehr Unterhalt aus einem bösen zu wenig zahlenden Vater herauspressen ...

      Danke und viele Grüße,
      Paul

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von langenargen ()

    • Hallo Paul,

      das sind viele Fragen auf einmal, da kann ich nicht so strukturiert drauf eingehen. Vor meinem ersten Verfahren war ich auch schrecklich aufgeregt.

      inzwischen hab ich (glaube ich) 6 Verfahren hinter mir, alle bei der gleichen Richterin, also sicher nicht repräsentativ. Da war alles dabei, Sorge, Unterhalt, Wohnungszuweisung, Scheidung usw.

      Fast immer lief es irgendwie unerwartet, mal zum Guten, mal zum Schlechten. Das war nicht wirklich vorhersehbar. Manchmal hatte ich den Eindruck, dass die Richterin die (umfangreichen) Schriftstücke vor den Verfahren gar nicht im Detail gelesen hatte. Eigentlich ist sie nie auf irgendwas im Detail eingegangen, außer wenn es die Kinder direkt betraf. Auch hatten wir zeitweise bis zu 3 Verfahren gleichzeitig offen und es kam vor, dass z.B. zum Sorgeverfahren geladen war und dann über Unterhalt geredet wurde, oder beim Unterhalt gleich die Wohnungszuweisung eingestellt wurde, usw.

      Mein Eindruck war, dass die Richterin immer einen Ausgleich angestrebt hat. Und irgendwie war es üblich, dass wir am Anfang immer erstmal beide eine Abreibung bekommen haben. Alle Verfahren endeten letztlich immer mit Kostenteilung (d.h. jeder die halben Gerichtskosten und die eigenen Anwaltskosten), auch in Fällen wo der Ausgang eher einseitig war (z.B. wurde die Wohnungszuweisung eingestellt, ich musste trotzdem die Hälfte zahlen, oder z.B. mein erstes Verfahren als Antrags auf Kindesherausgabe, was - wie ich hinterher vom Fachanwalt lernte - familienrechtlich völliger Unsinn war und natürlich abgelehnt wurde, wurde auch kostenmäßig geteilt.

      Das Unterhaltsverfahren selbst habe ich rückwirkend in sehr guter Erinnerung, nicht nur weil ein Kompromiss gefunden wurde der für beide Seiten tragbar war. Da hat mir die Richterin vermutlich unbewusst wirklich aus der Krise geholfen und eine Wende eingeleitet. Ich hatte zwar ein gutes Einkommen, aber durch hohe Tilgungsraten und die neue Steuerklasse praktisch keine Liquidität mehr, und war damals irgendwie ziemlich negativ drauf und meinem scheinbaren Schicksal ergeben (Hausverkauf usw). Sie hat mir dann einige Auflagen gemacht, die mir gezeigt haben, dass ich nach Vorne sehen kann und das Leben wieder selbst in die Hand nehmen kann, dass ich auch in dieser Situation mein Leben wieder selbst gestalten kann (Umfinanzierung, Tilgungsanpassung, Realsplitting, usw). Danach sah die Zukunft wieder viel positiver aus und hat sich auch positiv entwickelt.

      Das ist jetzt sicher nicht allgemein gültig, vielleicht hilft es trotzdem.

      Gruß Jon
    • Guten Abend!
      5. Kann potenziell fiktives Einkommen so hoch angesetzt werden, dass sich Trennungsunterhalt (nicht nur 100%-Kindesunterhalt) ergibt?
      Nein, fikives Einkommen kann nur im Bezug auf Kindesunterhalt unterstellt werden.
      2. Kann man i. R. davon ausgehen, dass ein Amtsgericht sich an die (süddt.) Leitlinien hält?
      Ja, sollte sich das Amtsgericht nicht an die Vorgaben der LL des OLG halten, läuft es Gefahr, dass das Urteil/Beschluss, vom OLG kassiert wird. Das mag kein AG-Richter.

      3. Welchen Einfluss haben Tränen- und Wutausbrüche armer, unschuldiger Mamis? Wie sollte man sich in so einem Fall verhalten? Bleiben Richter sachlich?
      Keinen Einfluss. In der Regel bleiben die Richter sachlich. Darauf solltest auch Du nicht reagieren.

      Ein Gerichtsverfahren ist ein rein sachliches Verfahren. Dabei sollte man sich ausschließlich auf die vorliegenden Fakten konzentrieren. Emotionen sind da völlig fehl am Platz.

      Immer sachlich bleiben, auch wenn es schwer fällt.

      LG chico
    • Du hast viele Fragen. Es hört sich an, als wolltest du dich in dem Verfahren selbst vertreten. Für das Verfahren besteht allerdings Anwaltszwang. Du kannst dich daher mit den Fragen an deinen Rechtsbeistand wenden.
      Gruß

      K. Ahnung

      Dies ist kein Rechtsrat, sondern lediglich ein Diskussionsbeitrag!
    • Also ich kann bis jetzt nur aus meiner Erfahrung sprechen... geht nicht um die Summen wie bei Dir aber nun ja.
      Angefangen hat es bei mir damit das ich endlich mal wieder glücklich vergeben bin und wir ein Kind erwarteten... Leider hatte ich damals bei meiner Großen beim Jugendamt was unterschrieben wo mich keiner richtig aufgeklärt hat was das alles bedeuten kann. (mit 20 glaubt man ja a noch das das schon richtig ist was die Behörden so machen) Also der neue Zwerg ist im Anmarsch ich mich Kundig gemacht beim Jugendamt wie das denn mit dem Unterhalt jetzt wird... Einzige Aussage: die Mutter der Großen hat einen Titel da können Sie gar nichts machen und wenn erst wenn das "neue" da ist... Ich nach dem der Klene da gewesen ist die Mutter meiner Großen angeschrieben... Ihr alles erklärt auch die neue Unterhaltsberechnung (kann man ja im Netz selbst berechnen) und auf friedliche und gütliche Einigung gehofft.
      Was macht Sie... rennt zum Anwalt... okay ich auch zum Anwalt. Auf anraten meiner Anwältin den Unterhalt was ich errechnet hab (Sie auch nachgerechnet kam auf das gleiche) an die Mutter der Großen überwießen... Was kommt von Ihrem Anwalt? Neues Schreiben und er hat den Unterhalt einfach berechnet als hätte ich kein 2. Kind und ich soll zahlen... Meine Anwältin antwortet ihm darauf hin so weit alles schön und gut seit dem hat der Anwalt nix mehr geschrieben an meine Anwältin...
      Das Nächste was gekommen ist: Mein Chef zu mir... komm mal mit hier liegt ne Lohnpfändung vor... Erste Pfändung zum Glück ins leere gelaufen da der Lohn schon überwiesen gewesen ist und vor der Kontopfändung hatte ich mein Konto leer geräumt.
      Zweiter schritt Meiner EX bzw Ihres Anwalts: neue Pfändung auf §850 is das glaub ich.
      Die Pfändung so kurzfristig eingereicht das nur 1 Tag Zeit gewesen ist bis zum Lohn und nix mehr zu machen gewesen ist.
      Die Pfändung ist nämlich auch falsch berechnet gewesen da in der auch mein 2. Kind nicht berücksichtigt wurde...
      Wie ich hinterher herraus bekommen hab... Wegen der Aussage meiner EX oder Ihres Anwalts das Sie: MIT NICHTWISSEN BESTREITET das ich Unterhalt an mein klen bezahle...
      Diese Dame hat NULL Kontakt zu mir nicht den geringsten!
      Aber das Gericht fragt nicht mal nach glaubt der Gegenseite... ich wurde auf 850€ in den Monat runter gepfändet der rest alles weg.
      Nach dem Wiederspruch und der Bestätigung der Mutter meines Klen... Pfändung geändert aber das Geld ist wohl Futsch und keine Entschuldigung nix... Mann darf unterhalt Zahlen egal wie... wie
      Mann den Monat noch leben soll und auf arbeit kommen soll um den Unterhalt noch zu verdienen interessiert die nicht Hauptsache die EX bekommt.
      Ich hätte nichts dagegen den geminderten Unterhalt zu Zahlen den Rest könnte gern der Gerichtsvollzieher bekommen um es zu verwalten bis das Gericht den neuen Unterhalt entschieden hat und dann könnte der ja wem auch immer das restliche Geld auszahlen oder mir wieder geben... aber so werde ich das wohl nie wieder sehen und die Ex wird mir ins Gesicht grinsen... und ich darf ihr nicht...
      Was mich aber bei dem Gericht so ärgert... Sie sagt was mit NICHTWISSEN und die glauben der... da können die mich auch gleich wegen Mordes verhaften nur weil einer das mit NICHTWISSEN sagt... und dann ggf die Begründung ich hätte ja jemand töten können...
      Im Moment muss ich sagen die Gesetze, Gerichte, Ämter usw helfen den Müttern das sehe ich genau so bei der Düsseldorfer Tabelle Warum darf ein Arbeitsloser 880€ behalten und einer der Arbeiten geht nur 1080€? Wegen 200€ mehr im Monat auf Arbeit gehen wie einer der seinen Tag einteilen kann wie er will?! Ja Selbstbehalt erhöhen wegen Fahrtkosten usw jajaja das braucht man ja aber auch um auf Arbeit zu kommen oder? Also doch nur 200€ Mehr wie ein Arbeitsloser...

      PS wenn ich den Gerichtstermin habe usw schreib ich mehr hoffe den hab ich nächsten Monat endlich