Unterhaltsvorschuss: Etwas Sinnvolles tun und sicher 10 EURO erhalten...

    Diese Seite verwendet Cookies. Durch die Nutzung unserer Seite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies setzen. Weitere Informationen

    • Unterhaltsvorschuss: Etwas Sinnvolles tun und sicher 10 EURO erhalten...

      Wer wird angesprochen: Alle Elternteile die von der doppelten Feststellung ihrer Unterhaltspflicht durch den Bezug von UVG- und SGBII-Leistungen betroffen sind.

      Was: An einer telefonischen Befragung teilnehmen.

      Wer führt die Befragung durch: Das Statistische Bundesamt wurde von der Bundesregierung beauftragt, die Zeiten und die Kosten zu erfragen, die dem alleinerziehenden Elternteil entstehen, wenn Unterhaltsvorschuss und Leistungen der Grundsicherung beantragt werden. Ebenfalls erfragt werden die Zeiten und Kosten, die dem unterhaltspflichtigen Elternteil durch die Feststellung seiner Unterhaltspflicht und den damit verbundenen Auskunfts- und Mitwirkungspflichten entstehen.

      Was müssen Sie tun:
      Anrufen: Statistisches Bundesamt (Zweigstelle Bonn) Referat – A 303 – Bürokratiekostenmessung - Telefon: 0228/99643 - 8690 oder 8689
      Anschreiben per E-Mail:
      georgis.buerling@destatis.de
      rosemarie.hermeling@destatis.de


      Wie lange läuft die Befragung noch: Sie sollten sich bis spätestens 29.1.2016 gemeldet haben. 8)


      Bitte macht mit, eine wichtige, eine seriöse Umfrage!
      Mit besten Grüßen<br>
      Josef Linsler <hr>
      <br><br>
      <hr>

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von edy ()