Unterhalt beim Empfänger nicht angekommen - und nun?

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    • Unterhalt beim Empfänger nicht angekommen - und nun?

      Hallo zusammen,

      folgende Situation:
      - Zahlungspflichtiger löscht Unterhalts-Dauerauftrag Anfang Dezember wegen anstehender Änderung der Düsseldorfer Tabelle
      - wollte nach Veröffentlichung einen neuen Dauerauftrag eingeben
      - wegen Erkrankung konnte er das erst am 30.12. nachmittags erledigen (macht kein Online Banking, aber am Terminal, nicht mit Beleg)
      - Zahlung wurde mit neuem Betrag noch am 30.12. abgebucht
      - am Montag, 04. Jan mittags Anfrage der KM, was los sei, Geld sei noch nicht da (KM vermutete Zahlungsengpass bei KV)
      - gestern, 05. Jan erneute Anfrage, Geld sei noch nicht eingegangen
      - auf dem Konto des KV bis heute Abend keine Rückbuchung, Kontoauszug mit Buchungen von heute wurde vorhin gezogen ?(


      Und nun? Anfrage bei einem fachkundigen Freund: Dauerauftrag führt i.d.R. dazu, dass das Geld schon am 30.12. beim Empfänger ist, weil das frühmorgens mit den ersten Buchungen an die Empfängerbank geht. Spätere Erfassung führt zur Verzögerung, Geld hätte am 04. aber gutgeschrieben werden müssen. Er rät, eine Recherche bei der Bank zu beauftragen - erledigt.


      Die KM machte heute früh die Riesenwelle (jetzt vermutet der KV Zahlungsengpässe), verlangt sofortige - nochmalige - Eil-Überweisung (gleichtägig, mit hohen Kosten), droht mittels Titel zu vollstrecken und Verzugszinsen einzufordern.


      Was nun?
      Der KV hat gezahlt, nachweislich. Das kann die Bank auch bestätigen, gegen Gebühr.
      Eine nochmalige Überweisung sieht er nicht ein, zumal er das Konto der Zahlungsempfängerin nicht überprüfen kann.


      Wie ist denn da die Rechtslage?
      Kennt jemand diese heikle Situation?

      Gruß
      Rheingauerin



      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von rheingauerin ()

    • Hallo Rheingauerin,

      aus meiner Sicht wurde alles getan, den Nachweis der Zahlung zu erbringen. Die Recherche der Bank steht noch aus? Mach eine Kopie der Überweisung und des Rechercheauftrages für den Empfänger. Das sollte reichen. Eine nochmalige Zahlung kann nach meiner Meinung nicht verlangt werden.

      Hast du alles nochmal überprüft? Richtige Kontonummer (bei den IBAN kann man schon mal daneben greifen), Zahlendreher?

      Gruß
      Susanne
    • Hallo Susanne,

      danke für die Antwort!

      Die Angaben in der Überweisung sind alle korrekt - das kann es also nicht sein.

      Mail von KM "wenn Geld nicht bis morgen (Freitag) da, vollstrecke ich".


      Netterweise hat die Kundenberaterin des KV - ohne Kosten - ein Schreiben erstellt, mit dem sie bestätigt, dass der Betrag abgebucht und nicht wieder zurückgebucht wurde und dass sie eine Recherche beauftragt hat.


      Das Schreiben hat der KV nun der KM zukommen lassen und wartet das Ergebnis der Recherche ab. Sollte wirklich ein Gerichtsvollzieher vor der Tür stehen morgen früh, müsste auch dieser sich mit dem Schreiben zufrieden geben. Mehr kann der Unterhaltspflichtige auch aus meiner Sicht nicht tun....

      Gruß und schönen Abend
      Rheingauerin