Hallo zusammen,
folgende Situation:
- Zahlungspflichtiger löscht Unterhalts-Dauerauftrag Anfang Dezember wegen anstehender Änderung der Düsseldorfer Tabelle
- wollte nach Veröffentlichung einen neuen Dauerauftrag eingeben
- wegen Erkrankung konnte er das erst am 30.12. nachmittags erledigen (macht kein Online Banking, aber am Terminal, nicht mit Beleg)
- Zahlung wurde mit neuem Betrag noch am 30.12. abgebucht
- am Montag, 04. Jan mittags Anfrage der KM, was los sei, Geld sei noch nicht da (KM vermutete Zahlungsengpass bei KV)
- gestern, 05. Jan erneute Anfrage, Geld sei noch nicht eingegangen
- auf dem Konto des KV bis heute Abend keine Rückbuchung, Kontoauszug mit Buchungen von heute wurde vorhin gezogen
Und nun? Anfrage bei einem fachkundigen Freund: Dauerauftrag führt i.d.R. dazu, dass das Geld schon am 30.12. beim Empfänger ist, weil das frühmorgens mit den ersten Buchungen an die Empfängerbank geht. Spätere Erfassung führt zur Verzögerung, Geld hätte am 04. aber gutgeschrieben werden müssen. Er rät, eine Recherche bei der Bank zu beauftragen - erledigt.
Die KM machte heute früh die Riesenwelle (jetzt vermutet der KV Zahlungsengpässe), verlangt sofortige - nochmalige - Eil-Überweisung (gleichtägig, mit hohen Kosten), droht mittels Titel zu vollstrecken und Verzugszinsen einzufordern.
Was nun?
Der KV hat gezahlt, nachweislich. Das kann die Bank auch bestätigen, gegen Gebühr.
Eine nochmalige Überweisung sieht er nicht ein, zumal er das Konto der Zahlungsempfängerin nicht überprüfen kann.
Wie ist denn da die Rechtslage?
Kennt jemand diese heikle Situation?
Gruß
Rheingauerin
folgende Situation:
- Zahlungspflichtiger löscht Unterhalts-Dauerauftrag Anfang Dezember wegen anstehender Änderung der Düsseldorfer Tabelle
- wollte nach Veröffentlichung einen neuen Dauerauftrag eingeben
- wegen Erkrankung konnte er das erst am 30.12. nachmittags erledigen (macht kein Online Banking, aber am Terminal, nicht mit Beleg)
- Zahlung wurde mit neuem Betrag noch am 30.12. abgebucht
- am Montag, 04. Jan mittags Anfrage der KM, was los sei, Geld sei noch nicht da (KM vermutete Zahlungsengpass bei KV)
- gestern, 05. Jan erneute Anfrage, Geld sei noch nicht eingegangen
- auf dem Konto des KV bis heute Abend keine Rückbuchung, Kontoauszug mit Buchungen von heute wurde vorhin gezogen
Und nun? Anfrage bei einem fachkundigen Freund: Dauerauftrag führt i.d.R. dazu, dass das Geld schon am 30.12. beim Empfänger ist, weil das frühmorgens mit den ersten Buchungen an die Empfängerbank geht. Spätere Erfassung führt zur Verzögerung, Geld hätte am 04. aber gutgeschrieben werden müssen. Er rät, eine Recherche bei der Bank zu beauftragen - erledigt.
Die KM machte heute früh die Riesenwelle (jetzt vermutet der KV Zahlungsengpässe), verlangt sofortige - nochmalige - Eil-Überweisung (gleichtägig, mit hohen Kosten), droht mittels Titel zu vollstrecken und Verzugszinsen einzufordern.
Was nun?
Der KV hat gezahlt, nachweislich. Das kann die Bank auch bestätigen, gegen Gebühr.
Eine nochmalige Überweisung sieht er nicht ein, zumal er das Konto der Zahlungsempfängerin nicht überprüfen kann.
Wie ist denn da die Rechtslage?
Kennt jemand diese heikle Situation?
Gruß
Rheingauerin
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von rheingauerin ()