Hallo zusammen und ein frohes Neues Jahr!
Folgender Fall:
Kind (17) verkracht sich im Sommer 15 mit der Mutter, zieht zunächst zum Vater. Da Mutter sich weigert Unterhalt zu bezahlen beantragt der Vater das Kindergeld (beim Landesamt für Besoldung, da er Beamter ist). Antrag wird bewilligt. Kind lebt da aber bereits überwiegend bei der Oma, da der Weg zur Schule sonst zu weit ist. Jetzt stellt das LBV jedoch die Kindergeldzahlung ein und verlangt das KG ab Oktober zurück, da das Kind "laut Auskunft der Familienkasse das Kind seit Oktober bei der Grossmutter lebt". Die Grossmutter will aber kein KG beantragen (hat Angst das es Ärger mit der Mutter gibt). Was ist denn jetzt zu tun? Rein rechtlich ist es ja wohl so, dass an denjenigen wo das Kind überwieǵend im Haushalt lebt das KG ausgezahlt werden muss. Das ist die Grossmutter. Wenn die aber nicht will, verfällt es dann? Soll Widerspruch eingelegt werden, mit Verzichtserklärung der Grossmutter, oder soll die Grossmutter "bearbeitet" werden es zu beantragen?
Oder warten bis das Kind im März volljährig wird und direkte Auszahlung an das Kind beantragen? ?( ?( ?(
Folgender Fall:
Kind (17) verkracht sich im Sommer 15 mit der Mutter, zieht zunächst zum Vater. Da Mutter sich weigert Unterhalt zu bezahlen beantragt der Vater das Kindergeld (beim Landesamt für Besoldung, da er Beamter ist). Antrag wird bewilligt. Kind lebt da aber bereits überwiegend bei der Oma, da der Weg zur Schule sonst zu weit ist. Jetzt stellt das LBV jedoch die Kindergeldzahlung ein und verlangt das KG ab Oktober zurück, da das Kind "laut Auskunft der Familienkasse das Kind seit Oktober bei der Grossmutter lebt". Die Grossmutter will aber kein KG beantragen (hat Angst das es Ärger mit der Mutter gibt). Was ist denn jetzt zu tun? Rein rechtlich ist es ja wohl so, dass an denjenigen wo das Kind überwieǵend im Haushalt lebt das KG ausgezahlt werden muss. Das ist die Grossmutter. Wenn die aber nicht will, verfällt es dann? Soll Widerspruch eingelegt werden, mit Verzichtserklärung der Grossmutter, oder soll die Grossmutter "bearbeitet" werden es zu beantragen?
Oder warten bis das Kind im März volljährig wird und direkte Auszahlung an das Kind beantragen? ?( ?( ?(