Kindergeld - etwas komplizierter Fall

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    • Kindergeld - etwas komplizierter Fall

      Hallo zusammen und ein frohes Neues Jahr!
      Folgender Fall:
      Kind (17) verkracht sich im Sommer 15 mit der Mutter, zieht zunächst zum Vater. Da Mutter sich weigert Unterhalt zu bezahlen beantragt der Vater das Kindergeld (beim Landesamt für Besoldung, da er Beamter ist). Antrag wird bewilligt. Kind lebt da aber bereits überwiegend bei der Oma, da der Weg zur Schule sonst zu weit ist. Jetzt stellt das LBV jedoch die Kindergeldzahlung ein und verlangt das KG ab Oktober zurück, da das Kind "laut Auskunft der Familienkasse das Kind seit Oktober bei der Grossmutter lebt". Die Grossmutter will aber kein KG beantragen (hat Angst das es Ärger mit der Mutter gibt). Was ist denn jetzt zu tun? Rein rechtlich ist es ja wohl so, dass an denjenigen wo das Kind überwieǵend im Haushalt lebt das KG ausgezahlt werden muss. Das ist die Grossmutter. Wenn die aber nicht will, verfällt es dann? Soll Widerspruch eingelegt werden, mit Verzichtserklärung der Grossmutter, oder soll die Grossmutter "bearbeitet" werden es zu beantragen?
      Oder warten bis das Kind im März volljährig wird und direkte Auszahlung an das Kind beantragen? ?( ?( ?(
    • Hallo Uwe,

      die gute Nachricht zuerst: Der Kindergeldanspruch verfällt nicht. Kindergeld kann bis zu 4 Jahre rückwirkend beantragt werden.

      Natürlich fehlt es im Moment - das kann meiner Meinung nach nicht zu Lasten deiner Unterhaltszahlung gehen. Du müsstest also nicht um den fehlenden Betrag 'aufstocken'. Aber darum geht es dir vermutlich gar nicht.

      Vielleicht kehrt in der Zeit bis zur Volljährigkeit etwas Ruhe ein, und man kann dann den Antrag stellen. Meiner Meinung nach müsste das dann aber immer noch die Oma sein. Falls sie es nicht macht, denke ich, dass auch dein Sohn dann den Antrag stellen kann. Auch für die Vergangenheit. Kniffelig ist, dass dann für den in Frage kommenden Zeitraum sowohl minderjährige als auch volljährige Zeiten liegen. Das weiß ich leider nicht genau, läßt sich aber bei der Familienkasse (viell. auch bei deinem Arbeitgeber) feststellen.

      Wenn du eine Chance siehst, die Oma z überzeugen, wäre das auf jeden Fall der beste Weg. Vielleicht kann da der Enkel mitarbeiten? Viel Glück!

      Gruß
      Susanne
    • Hallo und schon mal schönen Dank! Das der Anspruch nicht verfällt ist schon mal gut zu wissen. Im Sommer wird das Kind studieren und eine eigene Wohnung haben, spätestens dann wird es doch wohl direkt an das Kind gezahlt werden können?
      Wie ist denn das überhaupt bei der Beantragung, muss da eine amtliche Bescheinigung dabei sein, bisher ist das Kind nämlich nicht bei der Oma angemeldet, sondern noch immer beim Vater. Ist also eine Ummeldung nötig?

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Uwe_F ()

    • Hallo Uwe,

      ja, es muss schon die richtige Meldeadresse beim KG-Antrag angegeben werden. Wenn dein Sohn sich gar nicht umgemeldet hat - woher weiß dann die Familienkasse von der neuen (meiner Meinung nach inoffiziellen) Anschrift? Lass mich raten...

      Vielleicht könnte man unter diesen Umständen der Familienkasse klarmachen, dass es sich hier um einen 'Umzugsversuch' (erstmal schauen, ob das überhaupt mit dem Zusammenleben klappt) handelte, der Wohnsitz bei dir aber nach wie vor bestand? Das müsste doch möglich sein. Internatskinder sind ja auch nicht die ganze Woche bei ihren Eltern. Hmm.. schlechter Vergleich, da das Internat nicht kindergeldberechtigt sein kann, die Oma aber schon.

      Mit der Volljährigkeit und der eigenen Wohnung wird auf jeden Fall alles einfacher. Allerdings wird dann das Kindergeld wieder an dich gezahlt. Die Auszahlung an das Kind ist nur in Ausnahmefällen möglich, z.B. wenn keiner Unterhalt zahlt.

      Gruß
      Susanne
    • Hallo nochmal, das wäre eine Idee, es ist ja ohnehin nur vorübergehend, bis die Schule im Mai beendet ist. Und bei "Haushaltszugehörigkeit" geht es ja um dauerhafte Wohnungen. Das Kind hat übrigens weiterhin ein Zimmer beim Vater, und verbringt dort auch Zeit. Was könnte denn passieren wenn der Vater jetzt angibt das das Kind seinen Lebensmittelpunkt weiterhin bei ihm hat?
      Ja, die Information kann nur von der Mutter an die Familienkasse gekommen sein.
    • Hallo Uwe,

      ich meine, dass das machbar ist. So wie du schreibst, hat das Kind doch noch immer seinen Lebensmittelpunkt bei dir. Dass innerhalb der Familie überlegt wurde, evtl. mit Hauptwohnsitz zur Oma zu ziehen, ist doch nachvollziehbar (wegen der Nähe zur Schule). Durch das Übernachten (an den Schultagen) bei der Oma gab es auch für den Heranwachsenden die Möglichkeit, zu testen, ob ein Zusammenwohnen für einen längeren Zeitraum in Frage kommt.

      Passieren kann natürlich, dass alle Beteiligten (Kind, Oma ggf. auch Mutter) zu der Aufenthaltsfrage gehört werden und evtl. deine Version nicht bestätigt wird. Das solltest du vorher mit Oma und Sohn abgeklärt haben. Es gibt doch häufig Konstellationen, wo Kinder die ganze Woche über bei Großeltern leben (z.B. durch Beruf oder Krankheit bedingt). Niemand käme dann auf die Idee die Kindergeldberechtigung in Frage zu stellen.

      Gruß
      Susanne