Notarielle Scheidungsfolgenvereinbarung günstiger ohne Erwähnung des Vermögensausgleichs?

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    • Notarielle Scheidungsfolgenvereinbarung günstiger ohne Erwähnung des Vermögensausgleichs?

      Liebes ISUV-Forum,


      für eine Scheidungsfolgenvereinbarung (SFV) möchten meine Frau und ich lediglich den Ausgleich für die privaten Renten beurkunden lassen. Zu Hausrat und Vermögen haben wir bereits eine Einigung getroffen und die Aufteilung vollzogen. Hierzu gibt es auch jeweils einen Passus in der SFV à la " Über die Aufteilung des Vermögens (bzw. Hausstandes) haben sich die Eheleute bereits auseinandergesetzt.".

      Unsere Frage: Richten sich die Notarkosten in jedem Fall nach dem Vermögen, egal, ob es dezidiert mit jeder Position aufgeführt wird, um die Aufteilung zu erläutern, oder ob lediglich der obige Passus verwendet wird?

      Ich frage, da der Notar einen entsprechenden Wert zugrunde legt, in dem das gesamte Vermögen berücksichtigt wird. Dessen Aufteilung möchten wir aber nicht beurkunden lassen.

      Herzlichen Dank für eure/Ihre Antworten hierzu


      Uwe