Düsseldorfer Tabelle 2016
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Hallo @all,
hier auch ein Download der Düsseldorfer Tabelle 2016
Viele Grüße
Der Forenadmin -
Was sollten Unterhaltszahler und Unterhaltsempfänger beachten?
Hier in Frage- und Antwortform einige Informationen dazu:
Wer profitiert von den Veränderungen der Düsseldorfer Tabelle?
Es profitieren die Kinder, die seit 1.1.2016 mehr Unterhalt bekommen. Die Zahlbeträge wurden erhöht, ohne dass die Selbstbehalte nach jetzigem Stand ebenfalls erhöht wurden.
Wie sollen sich Unterhaltszahler/-innen verhalten?
Falls Sie einen dynamischen Titel über die Unterhaltshöhe haben müssen Sie unaufgefordert den Zahlbetrag ab 1.1.2016 anpassen (Dynamisch ist ein Titel, wenn die Verpflichtung besteht, jeweils den aktuellen Unterhaltsbetrag zu leisten. Viele Jugendämter schreiben die Zahlungspflichtigen an.
Besteht eine in der Höhe konkret festgelegte Unterhaltsverpflichtung müssen Sie nicht aktiv werden. Sie können abwarten, ob ein Änderungsverlangen an sie herangetragen wird. Unaufgefordert muss keine Anpassung der Zahlungen erfolgen.
Was müssen betroffene Unterhaltsempfänger/-innen beachten, damit sie ab 1.1.2016 sofort in den Genuss des erhöhten Unterhalts kommen?
Unbedingt noch im Januar den Unterhaltsverpflichteten anschreiben und den höheren Unterhalt geltend machen. Ausreichend ist eine schriftliche Aufforde- rung. Im Zweifel muss aber vom Unterhaltsberechtigten nachgewiesen werden, dass die Aufforderung den Unterhaltspflichtigen auch erreicht hat (Einschreiben!).
Welche schnelle Hilfe kann ISUV Betroffenen anbieten?
ISUV-Mitglieder können entweder zunächst die Möglichkeit nutzen, sich mit Fragen an ihre/n Ansprechpartner/in vor Ort zu wenden oder eine (einmal pro Jahr) kostenlose schriftliche Rechtsberatung über ISUV-Kontaktanwälte in Anspruch nehmen, um abzuklären, was rechtens ist. Sie können als ISUV-Mitglied andererseits auch zu einem ISUV-Kontaktanwalt/einer ISUV-Kontaktanwältin gehen und sich vor Ort direkt für ca. 30 EURO beraten lassen. Einfacher lassen sich Zeit und Geld nicht sparen. Keinesfalls sollte man gleich gerichtlich vorgehen.
ISUV rät zu einer einvernehmlichen Lösung; sie spart beiden Seiten Geld, Zeit und Nerven.
Gruß
Villa
Leben und leben lassenThe post was edited 1 time, last by Villa ().
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Hallo Admin, Edy und Villa,
vielen Dank für die Einstellung der neuen Unterhaltsätze. So kann jeder Unterhaltsverpflichtete die entsprechenden Zahlungen für Januar 2016 anpassen.
Ich habe mir mal aus "Spaß" die Reihenfolge der Erhöhungen der Düsseldorfer Tabellen angesehen, hier mal ein kleiner Auszug:
Erhöhungen in folgenden Jahren:
1980
1982
1985
1989
1992
1996
1998
1999
2001
2002
2003
2005
2007
2008
2009
2010
2011
2013
2014
2015 zwei Mal
2016.
Ich finde es sehr erschreckend, dass die Unterhaltsbeträge nun fast immer jährlich angepasst werden. Natürlich ändern sich die Unterhaltsansprüche durch entsprechend höhere Kostenentwicklung. Mein Einkommen hat sich jedoch nie in der Art und Weise erhöht, nicht einmal ansatzweise. Im Gegenzug sind jedoch auch die Unterhaltsselbstbehalte auch angepasst worden. Jedoch muss ich sagen, dass vielemit 1.080,00 € - wenn er nicht durch bestimmte Umstände herabgesetzt wird - kaum richtig auskommen können. Hinzu kommen die Kosten des Umgangs, Geschenke und und und ... es bleibt ja selten nur beim Barunterhaltsbetrag für den Unterhaltsverpflichteten. Das musste jetzt einfach mal raus.....
Trotzdem, nichtsdestotrotz sollte jeder sein möglichstes tun, um überhaupt Unterhalt leisten zu können - das ist ja klar!
Papa2015 -
Hallo Zusammen,
hat sich denn auch der Bedarf für volljährige mit eigenem Hausstand verändert?
Bislang konnte ich die offiizielle Version noch nicht findenLG
Triene
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Es bereitet doppeltes Vergnügen, einen Betrüger zu betrügen...! (Jean de la Fontaine) -
@ OLG Dusseldorf: Wer zu spät kommt, den bestraft das Leben. Schämt euch.
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Hallo,
es gibt noch keine offizielle DDT 2016!
G Excalibur -
Hallo Excalibur,
das stimmt. Jedoch hat mein RA jetzt auch schon bereits Kenntnis von den oben genannten Zahlen und verwendet diese offiziell. Von daher muss das OLG einfach mal in den Gang kommen.
Viele Grüße
Papa2015 -
Hallo zusammen,
ab heute offiziell:
olg-duesseldorf.nrw.de/infos/D…Tabelle-1-Januar-2016.pdf
Ein paar Euro mehr sind das schon...
Und für Volljährige mit eigenem Hausstand ist der Bedarf auf 735 EUR gestiegen, davon 300 EUR für Wohnen.
Gruß
Rheingauerin -
Wir stellen fest, dass zwar der Kindesunterhalt erneut zum 1.1.2016 angehoben wird, jedoch der Selbstbehalt gleich bleibt. wir fordern, dass Kindesunterhalt und Selbstbehalt gleichzeitig angehoben werden müssen. Schließlich steigen die Kosten nicht nur für Kinder, sondern auch für Alimentzahler/Innen. Schon bei der Anhebung des Kindesunterhalts im August, war der Selbstbehalt nicht angehoben worden. Vergleicht man die letzten 15 Jahre, dann ist der Kindesunterhalt im Vergleich zum Selbstbehalt überproportional angestiegen.
Wer entsprechend Mindestlohn bezahlt wird, hat am Monatsende 1250 EURO. So viel muss auch Unterhaltspflichtigen bleiben. Sollte sich der Staat den Kindern gegenüber nicht stärker in die Pflicht nehmen?Mit besten Grüßen<br>
Josef Linsler <hr>
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Hallo zusammen,
eine gleichzeitige und proportionale Anhebung von Selbstbehalt und Unterhalt wüde natürlich unmittelbar helfen. Im besten Fall werden die Mehrbelastungen 'neutralisiert'.
An dem Grundproblem ändert das - meiner Meinung nach - nichts. Bleiben wir bei den 'GeringverdienerInnen' - ein ArbeitnehmerIn mit Mindestlohn hat ca. 1400 € brutto und ca. 1100 € netto. Da geht das Theater doch gleich los. Schon bei einem Kind kratzt er oder sie an der Grenze, bei mehreren kann der Mindestunterhalt schon nicht mehr gezahlt werden.
Eine bessere steuerliche Berücksichtigung von KU ist für diesen Personenkreis zwar eine kleine Hilfe (monatlich fallen eh nur 50 € Steuern an), in erster Linie profitieren aber davon die Besserverdienenden. Das ist ja auch schon heute so. Bei Gutverdienenden kommt bei der Günstigerprüfung halt viel mehr raus als nur das Kindergeld.
Was ist die Lösung? Auf den 1. Blick könnte das die Erhöhung des Kindergeldes sein, von der wieder alle gleichermaßen profitieren. So wirklich gerecht (gerecht den Kindern gegenüber) ist das wohl auch nicht. Ich möchte nochmal das gute alte Thema 'Familiensplitting' aufgreifen. Immerhin würden damit viele Gelder frei, die in eine Familienförderung einfließen könnten. Dabei müsste natürlich auch der Begriff 'Familie' zeitgemäßer und näher an der Lebenswirklichkeit definiert werden. Eine Mutter/ein Vater, die ihre Kinder an sogenannten 'Umgangswochenenden' (für mich hört sich das immer so ein bisschen nach Trainingseinheit an, eigentlich ist man ja getrennt von den Kindern, und damit man es nicht ganz verlernt, wird der Umgang geübt) 2 x oder 4 x im Monat haben, sind doch Familien - was denn sonst?
Gruß
SusanneThe post was edited 1 time, last by Susanne ().
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