Hallo liebe Mitglieder,
vielleicht kann mir hier jemand helfen & kennt sich mit dem Thema aus:
Meine Exfrau verreist mit meinem Sohn (gemeinsames Sorgerecht) regelmäßig nach Russland. Dafür ist, da mein Sohn deutsche Staatsangehörigkeit hat, ein Touristenvisum nötig. Laut meinen bisherigen Kenntnissen muss zudem eine notariell beglaubigte Reisebestätigung des anderen Elternteils ausgestellt werden, wenn nur ein Elternteil mit dem Kind allein verreist.
In der Vergangenheit war es so, dass ich solch eine Reiseerlaubnis ausgestellt habe und meine Exfrau dazu noch eine Kopie meines Passes eingefordert hat. Ohne groß darüber nachzudenken, habe ich ihr damals die Kopie gegeben. Seit dieser letzten Ausstellung vor drei Jahren hat sie nie wieder eine Unterschrift zu diesen Zwecken angefordert, ist aber jährlich nach Russland verreist.
Meine Frage ist nun, muss ich den VISUM-Antrag nicht unterschreiben und ist diese Reiseerlaubnis auch nötig? Ich erhalte keinerlei Informationen meiner Exfrau darüber, ob und wann mein Sohn ins Ausland verreist. Da sie bereits meine Unterschrift auf dem Zeugnis meines Sohnes gefälscht hat, gehe ich davon aus, dass sie dies auch bei den VISUM-Anträgen und dgl. tut.
Meine nächste Frage wäre generell dazu, wann muss die Kindesmutter die Unterschrift des anderen Elternteils einholen?
Viele Grüße
Papa2015
vielleicht kann mir hier jemand helfen & kennt sich mit dem Thema aus:
Meine Exfrau verreist mit meinem Sohn (gemeinsames Sorgerecht) regelmäßig nach Russland. Dafür ist, da mein Sohn deutsche Staatsangehörigkeit hat, ein Touristenvisum nötig. Laut meinen bisherigen Kenntnissen muss zudem eine notariell beglaubigte Reisebestätigung des anderen Elternteils ausgestellt werden, wenn nur ein Elternteil mit dem Kind allein verreist.
In der Vergangenheit war es so, dass ich solch eine Reiseerlaubnis ausgestellt habe und meine Exfrau dazu noch eine Kopie meines Passes eingefordert hat. Ohne groß darüber nachzudenken, habe ich ihr damals die Kopie gegeben. Seit dieser letzten Ausstellung vor drei Jahren hat sie nie wieder eine Unterschrift zu diesen Zwecken angefordert, ist aber jährlich nach Russland verreist.
Meine Frage ist nun, muss ich den VISUM-Antrag nicht unterschreiben und ist diese Reiseerlaubnis auch nötig? Ich erhalte keinerlei Informationen meiner Exfrau darüber, ob und wann mein Sohn ins Ausland verreist. Da sie bereits meine Unterschrift auf dem Zeugnis meines Sohnes gefälscht hat, gehe ich davon aus, dass sie dies auch bei den VISUM-Anträgen und dgl. tut.
Meine nächste Frage wäre generell dazu, wann muss die Kindesmutter die Unterschrift des anderen Elternteils einholen?
Viele Grüße
Papa2015