Unterschrift VISUM u.a.

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    • Unterschrift VISUM u.a.

      Hallo liebe Mitglieder,

      vielleicht kann mir hier jemand helfen & kennt sich mit dem Thema aus:

      Meine Exfrau verreist mit meinem Sohn (gemeinsames Sorgerecht) regelmäßig nach Russland. Dafür ist, da mein Sohn deutsche Staatsangehörigkeit hat, ein Touristenvisum nötig. Laut meinen bisherigen Kenntnissen muss zudem eine notariell beglaubigte Reisebestätigung des anderen Elternteils ausgestellt werden, wenn nur ein Elternteil mit dem Kind allein verreist.

      In der Vergangenheit war es so, dass ich solch eine Reiseerlaubnis ausgestellt habe und meine Exfrau dazu noch eine Kopie meines Passes eingefordert hat. Ohne groß darüber nachzudenken, habe ich ihr damals die Kopie gegeben. Seit dieser letzten Ausstellung vor drei Jahren hat sie nie wieder eine Unterschrift zu diesen Zwecken angefordert, ist aber jährlich nach Russland verreist.

      Meine Frage ist nun, muss ich den VISUM-Antrag nicht unterschreiben und ist diese Reiseerlaubnis auch nötig? Ich erhalte keinerlei Informationen meiner Exfrau darüber, ob und wann mein Sohn ins Ausland verreist. Da sie bereits meine Unterschrift auf dem Zeugnis meines Sohnes gefälscht hat, gehe ich davon aus, dass sie dies auch bei den VISUM-Anträgen und dgl. tut.

      Meine nächste Frage wäre generell dazu, wann muss die Kindesmutter die Unterschrift des anderen Elternteils einholen?

      Viele Grüße

      Papa2015
    • Hallo Papa2015,

      zum Visums-Antrag kann ich nichts sagen. Das sollte sich ggf über das Konsulat herausfinden lassen.

      Der zweite Teil ist die Zustimmung zur Reise mit nur einem Elternteil (Reisevollmacht). Das wird generell empfohlen, teilweise auch gefordert (Ich hatte mich mal bzgl einer Busreise informiert, dort sagte an mir dass eine Buchung nur möglich wäre wenn diese Vollmacht vorliegt). Wir sind dann doch geflogen.

      Beim erstem Mal habe ich das alles sehr genau genommen (ich wollte mit den Kindern ohne meine Ex verreisen). Ich hatte eine Reisevollmacht gefordert, nicht erhalten, dann vor Gericht geklagt und ein Urteil bekommen das der Reisevollmacht gleichwertig war. Damit ging es auf die Reise in den Osten ... es wollte letztendlich niemand das Dokument sehen. Viel Aufwand um nichts.

      Bei der nächsten Reise habe ich dann auch gar nicht mehr nachgefragt und bin einfach geflogen (letztlich auf mein Risiko aber es war kein Problem). Es war mir den Aufwand und die Kosten nicht wert.

      Gruß
      Jon
    • Hallo Clint,

      ich habe bezüglich der beantragten VISA bereits bei der Botschaft nachgefragt. Dort habe ich eine "nette" Antwort dergestalt erhalten, dass Auskünfte an Dritte!!! nicht weitergegeben werden und weiterer Schriftverkehr mit mir nicht geführt wird. Diese Reaktion ist für mich nicht nachvollziehbar. Ich bin der Vater und kein Dritter. Ich werde nun versuchen, über meinen Rechtsanwalt eine Auskunft über die erteilten VISA zu erhalten und darüber, ob eine Reisebestätigung zwingend erforderlich ist.

      Soweit ich weiß, haben wir das gemeinsame ABR, aber praktisch nützt es mir nichts, solange ich nicht klage. Aber dies ist finanziell für mich nicht machbar und im Zweifelsfall erhält sie die gerichtliche Entscheidung, dass meine Zustimmung zu den Reisen nicht erforderlich ist und mein Recht auf Bestimmung in diesem Fall ausgehebelt wird. Wie gesagt, ich gebe gern meine Zustimmung, nur möchte ich wissen, wann mein Sohn und vorallem wie lange er weg ist. Meine Exfrau hat es in der Vergangenheit schon zugebracht, das Kind in der Schule krank zu melden, weil sie noch eine Woche länger in Russland bleiben möchte. Sie ist auch während der KRIM-Krise mit ihm in die Ukraine gefahren und tut dies immer noch.

      Die Frage ist hier auch, ob sie meine Unterschrift fälscht und dem Konsulat damit vorgaukelt, dass ich der Reise zugestimmt habe.

      Viele Grüße

      Papa2015
    • Hallo Papa2015,

      Visum und Reisevollmacht sind getrennte Sachen. Ich sehe das nicht zwingend, dass dem Konsulat mittels Reisevollmacht schon nachgewiesen werden muss, dass beide Eltern der Reise zustimmen.

      Das sollte sich aber aus dem Antragsprozess/formular ergeben, bzw eine allgemeine Frage, ob für einen Visumsantrag beide Unterschriften erforderlich sind, müsste doch generell vom Konsulat beantwortet werden, da die Frage keine Persönlichkeitsrechte verletzt.
      Ukraine ist sowieso visumsfrei.

      Bzgl Reisevollmacht ist mein Eindruck, dass sich die problemlos einklagen lässt, wenn keine gewichtigen Gründe (Gefährdung des Kindswohls) dagegen sprechen. Es würde wenig bringen, die Einwilligung nicht zu geben (wenn keine ausdrückliche Reisewarnung des Auswärtigen Amts für die Zielregion vorliegt, wird die Reise kaum zu verbieten sein). Das scheint ja hier auch gar nicht beabsichtigt. Und wie schon gesagt war mein Eindruck dass die Reisevollmacht in der Praxis auch gar nicht unbedingt benötigt wird, es ist eher eine Vorsichtsmassnahme, falls jemand bei der Aus- oder Einreise Fragen stellen sollte.

      Dein eigentliches Anliegen ist doch primär, wenn ich richtig verstehe, mehr Information/Auskunft über Dein Kind zu bekommen, sei es nun bzgl Auslandsaufenthalten oder Schule. Da dies nicht freiwillig läuft, müsste es notfalls über einen Anwalt erwirkt werden.

      Gruss Jon