Hallo liebe Forumsgemeinde,
bei mir besteht folgende Situation:
Ich habe mit meiner Exfrau das gemeinsame Sorgerecht für meinen 9-jährigen Sohn. Das Verhältnis zur Kindesmutter ist sehr schlecht. Das Jugendamt hat sich bereits wegen dem Zustand der Wohnung und den bei ihr wohnenden Kindern (sie hat noch eins aus einer derzeitigen Beziehung) eingeschaltet.
Trotz des gemeinsamen Sorgerechts erhalte ich keine Informationen über meinen Sohn. Das Jugendamt gibt mir keine Informationen, auch nicht über die Arbeit der Familienhelferin, verlangt aber ständig Unterschriften von mir und verweist mich auf den Klageweg! Nun habe ich von einer befreundeten Kollegin erfahren, dass es bereits an der neuen Schule (mein Sohn geht auf eine LRS-Schule) ein Gespräch aufgrund der Überforderung meines Sohnes gegeben hat. Die Kindesmutter hat dergestalt darauf reagiert, dass sie der Lehrerin mitgeteilt hat, dass sie nicht dafur zuständig ist, mit dem Sohn zu lernen. Sie könne kein Deutsch (sie ist Russin) und damit ist es nicht ihre Aufgabe. Mittlerweile lernt die Familienhelferin zeitweilig mit meinem Sohn und er erhält DaZ-Stunden. Ich muss an dieser Stelle aber auch darauf hinweisen, dass mein Sohn in Deutschland geboren wurde und bis zur Trennung ein gutes Deutsch gesprochen hat.
Nun meine Frage: Wäre es nicht die Aufgabe der Schule oder der Familienhelferin gewesen, mich über die erneuten und weiter anhaltenden schulischen Probleme zu informieren? Ich habe bereits mehrfach gegenüber der Schule und dem Jugendamt erklärt, dass mir die persönliche und schulische Entwicklung sehr wichtig ist.
Kann es wirklich sein, dass ich jede einzelne Auskunft über meinen Sohn (einschl. Zeugnisse) einklagen muss? Inwieweit habe ich als Sorgeberechtigter einen Auskunftsanspruch gegenüber dem Jugendamt?
Viele Grüße
Papa2015
bei mir besteht folgende Situation:
Ich habe mit meiner Exfrau das gemeinsame Sorgerecht für meinen 9-jährigen Sohn. Das Verhältnis zur Kindesmutter ist sehr schlecht. Das Jugendamt hat sich bereits wegen dem Zustand der Wohnung und den bei ihr wohnenden Kindern (sie hat noch eins aus einer derzeitigen Beziehung) eingeschaltet.
Trotz des gemeinsamen Sorgerechts erhalte ich keine Informationen über meinen Sohn. Das Jugendamt gibt mir keine Informationen, auch nicht über die Arbeit der Familienhelferin, verlangt aber ständig Unterschriften von mir und verweist mich auf den Klageweg! Nun habe ich von einer befreundeten Kollegin erfahren, dass es bereits an der neuen Schule (mein Sohn geht auf eine LRS-Schule) ein Gespräch aufgrund der Überforderung meines Sohnes gegeben hat. Die Kindesmutter hat dergestalt darauf reagiert, dass sie der Lehrerin mitgeteilt hat, dass sie nicht dafur zuständig ist, mit dem Sohn zu lernen. Sie könne kein Deutsch (sie ist Russin) und damit ist es nicht ihre Aufgabe. Mittlerweile lernt die Familienhelferin zeitweilig mit meinem Sohn und er erhält DaZ-Stunden. Ich muss an dieser Stelle aber auch darauf hinweisen, dass mein Sohn in Deutschland geboren wurde und bis zur Trennung ein gutes Deutsch gesprochen hat.
Nun meine Frage: Wäre es nicht die Aufgabe der Schule oder der Familienhelferin gewesen, mich über die erneuten und weiter anhaltenden schulischen Probleme zu informieren? Ich habe bereits mehrfach gegenüber der Schule und dem Jugendamt erklärt, dass mir die persönliche und schulische Entwicklung sehr wichtig ist.
Kann es wirklich sein, dass ich jede einzelne Auskunft über meinen Sohn (einschl. Zeugnisse) einklagen muss? Inwieweit habe ich als Sorgeberechtigter einen Auskunftsanspruch gegenüber dem Jugendamt?
Viele Grüße
Papa2015