Hallo Forumsgemeinde,
da ihr mir bei meinem letzten Problem gut geholfen habt, habe ich nun eine weitere Frage:
Ich zahle derzeit an meinen Sohn monatlichen Barunterhalt in Höhe von 284 Euro. Mein bereinigtes Netto-Einkommen liegt aufgrund von Schwankungen bei durchschnittlich 1.500,00 Euro. Ich arbeite minimum 55 Stunden in der Woche und oft auch einen Tag (minimum ein Mal im Monat) am Wochenende. Nun bekomme ich wieder Familiennachwuchs und da stellt sich mir die Frage, wie es sich mit der Behandlung des Mangelfalls darstellt, da mein Einkommen nicht ausreicht, für beide Kinder den vollen Mindestunterhalt zu zahlen.
Meine Lebensgefährtin wird vermutlich Elterngeld von 850,00 € beziehen und danach hoffentlich in Teilzeit an ihren Arbeitsplatz zurückkehren können.
Inwieweit kann diese zur Deckung des Barunterhalts herangezogen werden? Sie wird diejenige sein, die aufgrund der Teilzeitarbeit überwiegend den Betreuungsteil übernehmen wird.
Viele Grüße
Papa2015
da ihr mir bei meinem letzten Problem gut geholfen habt, habe ich nun eine weitere Frage:
Ich zahle derzeit an meinen Sohn monatlichen Barunterhalt in Höhe von 284 Euro. Mein bereinigtes Netto-Einkommen liegt aufgrund von Schwankungen bei durchschnittlich 1.500,00 Euro. Ich arbeite minimum 55 Stunden in der Woche und oft auch einen Tag (minimum ein Mal im Monat) am Wochenende. Nun bekomme ich wieder Familiennachwuchs und da stellt sich mir die Frage, wie es sich mit der Behandlung des Mangelfalls darstellt, da mein Einkommen nicht ausreicht, für beide Kinder den vollen Mindestunterhalt zu zahlen.
Meine Lebensgefährtin wird vermutlich Elterngeld von 850,00 € beziehen und danach hoffentlich in Teilzeit an ihren Arbeitsplatz zurückkehren können.
Inwieweit kann diese zur Deckung des Barunterhalts herangezogen werden? Sie wird diejenige sein, die aufgrund der Teilzeitarbeit überwiegend den Betreuungsteil übernehmen wird.
Viele Grüße
Papa2015