Unterhalt bei Zweitkind (Mangelfall)

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    • Unterhalt bei Zweitkind (Mangelfall)

      Hallo Forumsgemeinde,

      da ihr mir bei meinem letzten Problem gut geholfen habt, habe ich nun eine weitere Frage:

      Ich zahle derzeit an meinen Sohn monatlichen Barunterhalt in Höhe von 284 Euro. Mein bereinigtes Netto-Einkommen liegt aufgrund von Schwankungen bei durchschnittlich 1.500,00 Euro. Ich arbeite minimum 55 Stunden in der Woche und oft auch einen Tag (minimum ein Mal im Monat) am Wochenende. Nun bekomme ich wieder Familiennachwuchs und da stellt sich mir die Frage, wie es sich mit der Behandlung des Mangelfalls darstellt, da mein Einkommen nicht ausreicht, für beide Kinder den vollen Mindestunterhalt zu zahlen.

      Meine Lebensgefährtin wird vermutlich Elterngeld von 850,00 € beziehen und danach hoffentlich in Teilzeit an ihren Arbeitsplatz zurückkehren können.

      Inwieweit kann diese zur Deckung des Barunterhalts herangezogen werden? Sie wird diejenige sein, die aufgrund der Teilzeitarbeit überwiegend den Betreuungsteil übernehmen wird.


      Viele Grüße

      Papa2015
    • Hallo Papa2015,
      du zahlst derzeit den Mindestunterhalt für deinen Sohn und den schuldest du grundsätzlich auch. Gibt es dafür einen Unterhaltstitel?
      Der Mindestunterhalt für das zweite Kind würde 236 € betragen. Bei einem bereinigten Durschnittseinkommen von 1500 € würdest du bei 520 € Unterhaltsleistungen um 100 € unter den Selbstbehalt von 1080€ rutschen. Das bedeutet aber nicht automatisch eine Einstufung als Mangelfall. Wenn nämlich ein gültiger Unterhaltstitel für deinen ersten sohn existiert, dann müsstest du versuchen, gerichtlich eine Abänderung durchzusetzen, was bei den von dir mitgeteilten Zahlen aber alles andere als ein Selbstläufer wäre und sich unter dem Strich vermutlich für dich gar nicht den Aufwand lohnen würde. Denn, wie gesagt, grundsätzlich schuldest du den Mindestunterhalt und musst alle Anstrengung anstellen, um den aufzubringen. Auch könnte evtl. aufgrund des Zusammenlebens mit deiner Lebensgefährtin eine Haushaltsersparnis angerechnet werden, was faktisch eine Herabsetzung deines Selbstbehalts bedeuten würde.
      Vermutlich wäre es das Einfachste, du bedienst einfach die bisherige Unterhaltsverpflichtung in Form des Mindestunterhalts weiter.

      Gruß
      Kurt
    • kurtkurt schrieb:

      Wenn nämlich ein gültiger Unterhaltstitel für deinen ersten sohn existiert, dann müsstest du versuchen, gerichtlich eine Abänderung durchzusetzen, was bei den von dir mitgeteilten Zahlen aber alles andere als ein Selbstläufer wäre und sich unter dem Strich vermutlich für dich gar nicht den Aufwand lohnen würde.

      Hey Kurt,

      im konkreten Fall lohnt sich der Aufwand wohl wirklich nicht.

      Aber ansonsten sollte vor einer gerichtlichen Abänderung immer ein außergerichtlicher Versuch gestartet werden. Beistände vom Jugendamt als "Gegner" verzichten zuweilen teilweise auf die Rechte eines bestehenden Titels. Manchmal scheuen sie gerichtliche Auseinandersetzungen, weil sie die Rechtslage nicht unbedingt beherrschen. ;)

      kurtkurt schrieb:

      Denn, wie gesagt, grundsätzlich schuldest du den Mindestunterhalt und musst alle Anstrengung anstellen, um den aufzubringen.

      Ein Vater mit bspw. 4 oder 5 Kindern und dem Einkommen von Papa2015, wie soll der für alle den Mindesunterhalt stemmen? Mangelfall! Bestehende Titel sollten dann unbedingt abgeändert werden.
    • Guten Morgen,

      es gibt keinen gültigen Titel. Es wurde auch keine Beistandschaft für meinen Sohn beantragt. Derzeit prüft "nur" das Jobcenter meine Leistungsfähigkeit, da die Mutter ALG-II bezieht.

      Wie ich bereits schon geschrieben habe, arbeite ich ca. 55 Stunden in der Woche nur in Nachtarbeit. Es ist mir daher beim besten Willen nicht möglich, noch mehr zu arbeiten. Es kann doch aber nicht sein, dass bei einem zweiten Kind mein Selbstbehalt weiter abgesenkt wird und damit mein Einkommen und das meiner Familie noch mehr verringert wird. Irgendwo muss es doch Grenzen geben. Es kann doch eine Zweitfamilie nicht derart belastet werden. Und bitte ich möchte jetzt hier keine Aussagen hören von "Das hättest Du Dir eher überlegen müssen". Jeder hat ein Recht auf ein Leben nach der Trennung. Väter wie Mütter.

      Das zweite Kind erhält doch aufgrund meines Einkommens ebenfalls weniger Unterhalt und nicht den Mindestsatz. Könnt ihr nachvollziehen, wie ich es meine?

      Zudem habe ich auch noch neben den zwei Kindern eine Unterhaltsverpflichtung gegenüber meiner Lebensgefährtin zu erfüllen, welche ein geringeres Einkommen hat. Im Sozialrecht z.B. wird diese Unterhaltsverpflichtung auch angenommen und berücksichtigt. Dann hätte ich insgesamt drei Unterhaltsverpflichtungen zu erfüllen. Das müsste doch ebenfalls berücksichtigt werden bei der Herabsetzung des Selbstbehaltes.


      Gruß

      Papa2015
    • Hallo Papa,

      Papa2015 schrieb:

      Zudem habe ich auch noch neben den zwei Kindern eine Unterhaltsverpflichtung gegenüber meiner Lebensgefährtin zu erfüllen, welche ein geringeres Einkommen hat.

      Grundsätzlich ist es so, dass die Unterhaltspflichten gegenüber den minderjährigen Kinder vorrangig zu bedienen ist. In deinem Fall heißt das, dass für deine Lebensgefährtin nichts übrig sein wird.
      Wenn kein Unterhaltstitel besteht, kannst du natürlich den Versuch wagen, außergerichtlich mit deiner Ex über eine Reduzierung des Unterhalts zu verhandeln. Wie groß sind die Aussichten, dass sie zustimmt? Oder ist es dann nicht wahrscheinlicher, dass sie eine Beistandschaft einrichten wird, die dann die Unterhaltsanspruch eures Kindes durchsetzen wird. Ob da dann in deinem Fall eine Mangelfallberechnung akzeptiert wird, kann sein, muss aber nicht.
      Gruß
      Kurt