Hallo,
ich werde in den kommenden Wochen meine Scheidung einreichen.
Auch meine Ex Frau wird sich separat anwaltlich vertreten lassen.
Jetzt habe ich gelesen, dass in die Anwaltskosten unter anderem das jeweilige Nettogehalt der beiden Partner mit einbezogen wird.
Grundlage wären dann wohl die letzten 3 Gehaltsnachweise, Sonderzahlungen müssen auch noch mit eingerechnet werden.
Das heißt, ich muss mir für meinen Anwalt die Gehaltsnachweise von meiner Ex Frau organisieren, und ich wiederum meine 3 Nachweise ihr bzw. ihrem Anwalt zukommen lassen ?
Danke für eine kurze Antwort...
Grüße
Toto
ich werde in den kommenden Wochen meine Scheidung einreichen.
Auch meine Ex Frau wird sich separat anwaltlich vertreten lassen.
Jetzt habe ich gelesen, dass in die Anwaltskosten unter anderem das jeweilige Nettogehalt der beiden Partner mit einbezogen wird.
Grundlage wären dann wohl die letzten 3 Gehaltsnachweise, Sonderzahlungen müssen auch noch mit eingerechnet werden.
Das heißt, ich muss mir für meinen Anwalt die Gehaltsnachweise von meiner Ex Frau organisieren, und ich wiederum meine 3 Nachweise ihr bzw. ihrem Anwalt zukommen lassen ?
Danke für eine kurze Antwort...
Grüße
Toto