Anwaltskosten Scheidung

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    • Anwaltskosten Scheidung

      Hallo,

      ich werde in den kommenden Wochen meine Scheidung einreichen.

      Auch meine Ex Frau wird sich separat anwaltlich vertreten lassen.

      Jetzt habe ich gelesen, dass in die Anwaltskosten unter anderem das jeweilige Nettogehalt der beiden Partner mit einbezogen wird.

      Grundlage wären dann wohl die letzten 3 Gehaltsnachweise, Sonderzahlungen müssen auch noch mit eingerechnet werden.

      Das heißt, ich muss mir für meinen Anwalt die Gehaltsnachweise von meiner Ex Frau organisieren, und ich wiederum meine 3 Nachweise ihr bzw. ihrem Anwalt zukommen lassen ?

      Danke für eine kurze Antwort...

      Grüße
      Toto
    • Hallo Toto,

      Bei den Scheidungskosten kopmmt es darauf an welche Posten zu behandeln sind.( Untwerhalt,Zugewinn usw.).

      Bei einer einvernehmlichen Scheidung wird dreifache Wert der beiden Einkommen als Gegenstandswert genommen.

      Die Gebühren sind dann einer Tabelle (Scheidungkosten) abzulesen.

      Ein zweiter Anwalt wird entsprechend ählich rechnen. d.h. doppelte Gebühren.


      siehe auch hier:


      lg
      edy
      Probier's mal mit Gemütlichkeit, mit Ruhe........
    • Hallo Toto,
      Gehaltsnachweise des anderen Ehepartners sind nicht erforderlich.
      Der eigene Anwalt wird - wie Edy schon schrieb - entsprechend seines Tätigkeitsumfangs gemäß Rechtsanwaltsvergütungsgesetz für seine Leistungen zu bezalen sein.
      Möglicherweise fragst du aber in Wirklichkeit nach der Höhe des Gerichtskostenvorschusses. Dieser ist von demjenigen zu zahlen, der die Scheidung einreicht. Bei der Berechnung werden
      allgemein drei Netto-Monatseinkommen BEIDER Eheleute addiert, und aus der Summe wird die Höhe des Gerichtskostenvorschusses von deiner Anwältin/deinem Anwalt berechnet. Der Betrag
      kann bei ca. 500 bis 600 Euro liegen, wenn "nur" die Scheidung ausgesprochen und bei beiden Eheleuten nur je eine Rentenanwartschaft zu berechnen ist. Er ist bei Stellung des Scheidungsantrages
      an das Gericht fällig.

      Gruß
      Villa
      Leben und leben lassen