Kosten für den Rechtsanwalt im Scheidungsverfahren

    Diese Seite verwendet Cookies. Durch die Nutzung unserer Seite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies setzen. Weitere Informationen

    • Kosten für den Rechtsanwalt im Scheidungsverfahren

      Guten Abend zusammen,


      vermutlich ist mir ein Beratungsfehler unterlaufen, der mich viel Geld kostet. Vielleicht hat jemand eine Idee oder einen Tip dazu.
      Hier die Eckdaten:
      Mein jetzt Exmann und ich haben uns nun, nach Jahren, endlich scheiden lassen, soweit gütlich in allen Bereichen. Wir hatten einen Anwalt, der durch mich beauftragt wurde, ursprünglich auch mit einem Gutschein von ISUV.
      Über die Vermögensverhältnisse wurde ein Notarvertrag geschlossen. Der Notar wurde uns von meinem RA empfohlen. Der RA hat an der Entstehung des Notarvertrags beratend mitgewirkt. Das ganze Scheidungsverfahren hat sich über 2 Jahre hingezogen.
      In dieser Zeit habe ich den RA mehrfach, auch schriftlich aufgefordert einen Kostenvoranschlag oder wenigstens eine grobe Schätzung über die enstehenden Kosten abzugeben. Diesbezüglich wurde ich jedoch immer vertröstet.
      Das bittere/teure Ende kam jetzt, nach dem Scheidungstermin.
      Die Rechnungen von insgesamt 8330,48(Kostenrechnung vom RA) plus 2814,35 (Verfahrensgebühren/Gericht) und 1558,54(Notar) sind für mich Wahnsinn. Mein Exmann und ich tragen sie je zur Hälfte, dennoch finde ich, dass und der RA nicht gut beraten und behandelt hat.
      Ich war in der Annahme, dass ein vom ISUV empfohlener Anwalt, auch beratend so auftritt. Offensichtlich lag ich hier falsch. Wahrscheinlich hätte ich konsequent eine Beratungsgebühr oä. aushandeln/Festlegen müssen. Lange Rede ... habe ich überhaupt noch eine Chance, die Kosten etwas zu minimieren?
      Auf eine eMail, mit der Bitte, die Kostenentstehung zu erläutern, erhielt ich einen Brief, mit der Erklärung, was der RA alles gemacht hat und mit einer nachdrücklichen Zahlungsaufforderung. Diesen Brief werde ich sicher auch noch teuer bezahlen.
    • Hi Edy,

      vielen Dank für die Antwort. Es wäre sicher kostensparender gewesen, nur den Notar für den Notarvertrag zu beauftragen. Wenn ich die Kostenrechnung richtig verstehe, hat der RA in seiner Geschäftsgebühr den Wert für das Vermögen mit zur Berechnungsgrundlage genommen. Eigentlich war von Anfang an eine außergerichtliche Einigung der Scheidungsfolgesachen angestrebt, So war es im Scheidungsantrag festgehalten und das haben wir auch dem RA beim ersten Termin gesagt bzw, betont. Na ja... gibt es eine Chance die Kosten noch etwas zu reduzieren?
      abendgrüße
    • Hallo,

      Ayla schrieb:

      Na ja... gibt es eine Chance die Kosten noch etwas zu reduzieren?
      abendgrüße
      Ein schriflicher Nachweis für welche Sachen der RA beauftragt wurde, wäre von Vorteil.

      Es mussten doch Anzeichen/Hinweise ersichtlich sein, welche Folgesachen vom RA bearbeitet wurden? ( da hättet ihr das klären können)

      Habt ihr schon mal gemeinsam mit dem Anwalt gesprochen ?

      lg
      edy
      Probier's mal mit Gemütlichkeit, mit Ruhe........
    • Benutzer online 1

      1 Besucher