Streitwert Trennungsunterhalt und einstweilige Anordnung

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    • Streitwert Trennungsunterhalt und einstweilige Anordnung

      Meine Frau und ich haben uns Anfang Februar dieses Jahres getrennt. Da meine Frau mit meinen freiwilligen Trennungsunterhaltszahlungen nicht einverstanden war, hat ihr Anwalt im Juni d.Js. beim Familiengericht
      eine einstweilige Anordnung zum Trennungsunterhalt und gleichzeitig das Hauptsacheverfahren zum Trennungsunterhalt beantragt.

      Beide Angelenheiten sind Ende Oktober im Rahmen eines Güteversuchs verhandelt worden. Das Hauptsacheverfahren wurde zunächst verhandelt. Hier haben wir uns geeinigt (verglichen). Die "Einstweilige Anordnungssache" wurde dann von beiden Parteien wegen der Einigung im Hauptsacheverfahren als erledigt betrachtet.

      Hierzu meine Fragen:
      1. Die Forderungen meiner Frau gegenüber meinen gezahlten Unterhaltsleistungen differierten um wenige hundert Euro. Gleichwohl hat das Gericht einen Verfahrenswert in Höhe der 12-fachen mtl. ursprünglichen Forderung meiner Frau festgelegt. Diesen Wert hat nun auch mein Anwalt seiner Gebührenrechnung zugrunde gelegt.
        Müssten bei der Streitwertfestlegung nicht meine monatlich gezahlten Unterhaltszahlungen berücksichtigt (abgezogen) werden?

      2. Auch in der Anordnungssache hat das Gericht einen hohen Verfahrenswert festgelegt. Tatsächlich sind die Schriftstücke der Parteien für beide Verfahren nahezu wortgleich. Auch ist im Anordnungsverfahren qausi gar nicht verhandelt worden. D.h. der Aufwand bei den Verfahrensbeteiligten in der Eilverfahrenssache war minimal.
        Ist es gerechtfertigt, eine einstweilige Anordnung zu verhandeln wegen einiger hundert Euro, zumal meine Frau über Barvermögen verfügte und somit das Hauptsacheverfahren ruhig hätte abwarten können?