Rückabwicklung Versorgungsausgleich (VA) wegen Tod der Berechtigten

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    • Rückabwicklung Versorgungsausgleich (VA) wegen Tod der Berechtigten

      Hallo,
      Mit meiner Scheidung (2002) wurde auch der VA zu Gunsten meiner Ex-Frau durchgeführt. Seit August 2012 bin ich im Ruhestand und meine Versorgungsbezüge wurden um den VA gekürzt. Nun ist die Ex-Frau verstorben. Da sie bislang noch keine Rente bezogen hat, gehe ich davon aus, dass meine Versorgungsbezüge in Zukunft nicht mehr gekürzt werden. Den Antrag habe ich gestellt.

      Wird der VA ausschließlich nur für die Zukunft aufgehoben, oder ggf. auch rückwirkend ab 2012, z.B., weil sie ja noch gar keine Rente erhalten hat?

      Kann es ggf. auch zu einem Problem werden, dass die Ex-Frau fast durchgehend Sozialleistungen bezogen hat, weil sie ohne ausreichende eigene Einkünfte war?

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von edy ()

    • Hallo Edy! Hallo Roland!

      Das ist sooo meines Wissens nicht ganz richtig.

      Maßgeblich ist auch, ob beispielsweise eine Witwerrente bzw. Halbwaisenrente aus den Rentenanteilen der Ex-Frau gezahlt wird. Hinsichtlich einer neuen Eheschließung der Ex-Frau wäre beispielsweise der Witwer bzw. ein Kind, was sich noch in der Ausbildung befindet, rentenberechtigt. Dort fließt dann der Versorgungsausgleich ein. Meines Wissens kann dann die Rückabwicklung nur erfolgen, wenn die Rentenzahlung nicht länger als 36 Monate erfolgt ist. (siehe dejure.org/gesetze/VersAusglG/37.html).

      LG Gretel

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Gretel ()