Hallo,
Mit meiner Scheidung (2002) wurde auch der VA zu Gunsten meiner Ex-Frau durchgeführt. Seit August 2012 bin ich im Ruhestand und meine Versorgungsbezüge wurden um den VA gekürzt. Nun ist die Ex-Frau verstorben. Da sie bislang noch keine Rente bezogen hat, gehe ich davon aus, dass meine Versorgungsbezüge in Zukunft nicht mehr gekürzt werden. Den Antrag habe ich gestellt.
Wird der VA ausschließlich nur für die Zukunft aufgehoben, oder ggf. auch rückwirkend ab 2012, z.B., weil sie ja noch gar keine Rente erhalten hat?
Kann es ggf. auch zu einem Problem werden, dass die Ex-Frau fast durchgehend Sozialleistungen bezogen hat, weil sie ohne ausreichende eigene Einkünfte war?
Mit meiner Scheidung (2002) wurde auch der VA zu Gunsten meiner Ex-Frau durchgeführt. Seit August 2012 bin ich im Ruhestand und meine Versorgungsbezüge wurden um den VA gekürzt. Nun ist die Ex-Frau verstorben. Da sie bislang noch keine Rente bezogen hat, gehe ich davon aus, dass meine Versorgungsbezüge in Zukunft nicht mehr gekürzt werden. Den Antrag habe ich gestellt.
Wird der VA ausschließlich nur für die Zukunft aufgehoben, oder ggf. auch rückwirkend ab 2012, z.B., weil sie ja noch gar keine Rente erhalten hat?
Kann es ggf. auch zu einem Problem werden, dass die Ex-Frau fast durchgehend Sozialleistungen bezogen hat, weil sie ohne ausreichende eigene Einkünfte war?
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