Ex-Partner kauft neues Auto während Trennungsjahr

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    • Ex-Partner kauft neues Auto während Trennungsjahr

      Hallo,

      ich würde gerne wissen, wie sich folgende Situation auf den Zugewinnausgleich auswirkt:

      Meine Ex Partnerin und ich hatten 2 PKW, die uns beiden gehören bzw gehörten.
      Im Rahmen der Trennung haben wir die beiden PKW aufgeteilt, ich nutze einen und sie nutzt einen.

      Ihr Fahrzeug hatte einem Wert von ca 4000 EUR.

      Nun hat sie während des Trennungsjahres einfach das gemeinsame Auto verkauft und sich einen Jahreswagen gekauft.
      Die Differenz zu dem Verkaufserlös finanziert sie über die Bank.

      Welche Auswirkungen hat dies denn auf den anstehenden Zugewinnausgleich ?

      Durfte sie denn einfach ohne Rücksprache mit mir das "gemeinsame" Fahrzeug veräußern?

      Danke für Eure Antworten...

      Toto
    • Hallo Toto,

      beim Zugewinn sind 2 Stichtage bedeutend: 1. der Tag der Eheschließung = Beginn der Gütergemeinschaft für die Ermittlung des jeweiligen Anfangsvermögens und 2. der Tag der Rechtsanhängigkeit des Scheidungsantrages für die Ermittlung des Endvermögens. Damit wird vermieden, dass vorhandenes Vermögen in der Zeit zwischen Scheidungsantrag und tatsächlicher Scheidung plötzlich 'verschwindet'.

      Darüber hinaus gibt es (seit der Reform in 2009) auch einen 3. Stichtag = den Tag der Trennung. Es soll vermieden werden, dass noch vor Einreichung der Scheidung eine illoyale Vermögensminderung vollzogen werden kann. Deshalb ist es wichtig, den Tag der Trennung genau zu dokumentieren, ebenso alle Vermögensminderungen (die ja auch sinnvoll sein könnten) und Verschiebungen.

      In dieser Phase befindet ihr euch jetzt. Wenn nun deine Frau ein neues Auto kauft und es bar bezahlt, ist das ein reiner Aktivtausch. Mehr Auto gegen weniger Bargeld. So kann es eigentlich keine Auswirkung auf den Zugewinnausgleich haben. Nun wurde das Auto durch einen Kredit finanziert. Den kann deine Nochfrau bei ihrer Bestandsaufstellung als negativen Posten aufführen (sie wird ihn allein unterschrieben haben?). Dafür muss aber auch der Neuwagen auf die Positivliste. Nach meiner Meinung hat auch das keine Auswirkungen auf den Zugewinnausgleich.

      Wichtig ist, dass sich alles - auch nach Jahren - rekonstruieren läßt. Mach Kopien von Konten, vom Kaufvertrag oder Fahrzeugschein - überhaupt von allen Dingen, die irgendwann von Bedeutung sind. Das gleiche gilt natürlich auch für deine eigenen Aktivitäten. Es wird nicht reichen, irgendwann zu behaupten, das Geld im Spielcasino verloren zu haben.

      Das ist sicher für beide eine enorme Einschränkung, normale Anschaffungen können aber natürlich durchaus getätigt werden. Man muss sie nur irgendwann plausibel und belegbar erklären können.

      Gruß
      Susanne
    • Hallo Susanne,

      das sehe ich prinzipiell auch so ... aber
      das Auto hat einen anderen Wertverlust als das eingesetzte Geld. Daher kann ich Rechnung am relevanten Stichtag (Rechtshängigkeit der Scheidung) durchaus anders aussehen, tendenziell in Richtung weniger Vermögen, unter Berücksichtigung des Verkehrswertes.

      Ich denke daher schon, dass zu begründen ist, warum der Kauf nötig war.

      Gruss
      Jon
    • Hallo Jon,

      ja, das Problem mit dem Wertverlust ist damit nicht gelöst. Das gilt für viele andere Dinge auch - z.B. für einen neuer PC., Möbel usw. Aber immerhin muss das alles dokumentiert werden, und die ganz große 'Verschwinderitis' ist nicht so einfach. Spannend wären auch Aktienkäufe. Was macht man mit einem Totalverlust? Ich weiß ehrlich gesagt nicht, wie Gerichte da vorgehen.

      Gruß
      Susanne