Unterhalt

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    • Hallo vieleicht kann mir jemand helfen.


      Und zwar bekamm ich am 15.09.15 ein Brief von meiner Ex


      Änderung / Prüfung des Titels der Kinder



      Hiermit bitte ich um Änderung / Prüfung des Titel ...Kinder, da sich dein Einkommen verändert hat.
      Ich setze die eine Frist von 5 Wochen nach Erhalt dieses Schreibens.




      ich würde jetzt per Einschrieben einfach erklären das ich damit einverstanden bin aber weder Jugendamt noch Anwalt bin. Um so was zu machen.

      weis da echt nicht weider hat schon haufen ärker mit diesen scheiss....Neu Titulierung war erst 11/2014



      mfg pupsi40

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von pupsi40 ()

    • Hallo,
      eine Einkommensauskunft kann alle zwei Jahre von dir verlangt werden. Offenbar aber liegt die letzte Auskunft noch nicht so lange zurück, sodass deine Exfrau konkrete Umstände benennen muss, auf die sie ihre Vermutung stützt, du hättest inzwischen ein höheres Einkommen.
      Ist denn die Behauptung einer Einkommensänderung begründet? Verdienst du mittlerweile mehr?
      Gruß
      Kurt
    • Hallo,
      klar kann sie dich verklagen, da ihr Auskunftsersuchen ja offenbar begründet ist. Dir ist schon klar, dass du als ebsehbarer Verlierer einer solchen Gerichtssache dann auch ihre Kosten zu übernehmen hättest.

      pupsi40 schrieb:

      freiwillig mehr zahlen möchte ich aber auch nicht....:)

      Was heißt hier freiwillig? Du bist verpflichtet, alle Anstrengungen zu unternehmen, um wenigstens den Mindestunterhalt für deine Kinder aufzubringen. Aber offenbar warst du bisher nicht dazu in der Lage. Wenn das jetzt für dich möglich ist, dann tus doch einfach.
      Offen gesagt finde ich dein Verhalten, wie es hier durchschimmert, ziemlich bescheuert. Dir ist schon klar, dass es darum geht, den Unterhalt für ein menschliches Wesen aufzubringen und nicht um die Monatsrate für ein Sofa.
      Gruß
      Kurt
    • kurtkurt schrieb:

      klar kann sie dich verklagen, da ihr Auskunftsersuchen ja offenbar begründet ist. Dir ist schon klar, dass du als ebsehbarer Verlierer einer solchen Gerichtssache dann auch ihre Kosten zu übernehmen hättest.

      aber das kosted mir nichts oder was ? wenn ich dann der Aufforderung nach komme.

      Ich nehme bezug auf ihren Schreiben da steht nichts drin von Auskunft meiner Seite aus.

      Sie ist Hartz 4 wenn ich mehr bezahle hat sie davon auch nichts.

      mfg pupsi40

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von pupsi40 ()

    • Hallo,

      pupsi40 schrieb:

      Sie ist Hartz 4 wenn ich mehr bezahle hat sie davon auch nichts.
      Also bist du wirklich der Meinung, dass der Steuerzahler für deine Unterhaltspflichten aufkommen soll, oder?
      Nochmal: Was hält dich davon ab, dich mit dem Jugendamt in Verbindung zu setzen und dort den Unterhalt auf der Basis deines neuen Einkommens errechnen und auch neu titulieren zu lassen?
      Alles andere; also Frist verstreichen zu lassen, weil die Ex evtl. keine wirksame Aufforderung formuliert hat usw. , das sind doch Kinkerlitzchen.

      Und noch einmal: Du bist als Vater zuallererst für den Unterhalt deines Kindes zuständig, nicht der Staat bzw. der Steuerzahler!

      Gruß
      Kurt

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von kurtkurt ()

    • Hallo pupsi,
      Sie ist Hartz 4 wenn ich mehr bezahle hat sie davon auch nichts.

      aber ich! Und viele andere hier, die Steuern zahlen. Sowohl ALG 2 (HartzIV) als auch Unterhaltsvorschuss werden doch aus Steuern bezahlt.

      Bzw. wenn ich diesem zustimme und ihr schreibe das ich weder jugendamt noch rechtsanwalt bin.

      Das wird sie doch vermutlich wissen. Sie möchte aber neue Titel, und darauf hat sie einen Anspruch. Ich vermute auch, dass sie von der Behörde aufgefordert wurde, sich um die Abänderung des Titels zu bemühen.

      Wenn du dich weigerst, lieferst du einen Grund für eine Klage. Da du den Prozess nicht gewinnen wirst - nach allem, was du geschrieben hast - zahlst du dann auch die Kosten. Lies nochmal die Beiträge von Kurt!

      Gruß
      Susanne
    • Susanne schrieb:

      Das wird sie doch vermutlich wissen. Sie möchte aber neue Titel, und darauf hat sie einen Anspruch. Ich vermute auch, dass sie von der Behörde aufgefordert wurde, sich um die Abänderung des Titels zu bemühen.
      ja genau so siehts aus....ich selber kann aber keine Unterhaltsberechnung durchführen. Beim Notar war ich auch schon. / ich zahle schon mehr als tituliert und das freiwillig.

      Das eigentliche Problem ist das ich nach 11/2014 richtig rangeklotzt habe und aus job mässigen gründen jeden feiertag und sonntags zuschlag mit genommen habe.
      Mein Anwalt sagte zu mir das ich jetzt erst mal richtig geld verdienen kann. Das tat ich auch. Jetzt siehts job mässig nicht mehr so aus das ich Sonntags Arbeiten gehen kann.

      Und da eine Unterhaltsberechnung halt nach 12 Monaten berechnet würd...versuch ich alles um auf eine normalen Jahresverdienst zu bekommen. Weil ich dieses Netto einfach nicht mehr habe.


      Hauptsächlich gehts mir halt nur darum das alles mit rechten dingen zu geht.


      Sie forde aufgefordert ....schrieb mir den Brief und ich Antworte....das ich kein Anwalt bzw. Jugendamt bin.

      Dann kann sie mich doch nicht verklagen..weil ich ja dem zustimme. Mir gehts nur ums rechtliche........


      mfg pupsi40
    • pupsi40 schrieb:

      Änderung / Prüfung des Titels der Kinder

      Hi p.,

      also mir fehlen hier erstmal Fakten:
      1. Wieviel Kinder? Wie alt?
      2. In welcher Höhe wurde der Kindesunterhalt zuletzt tituliert? Bitte Beträge oder %-Angaben. WER hat die Titulierung verlangt?
      3. Dein aktuelles Nettoeinkommen (seit wann mehr). Unterhaltsrelevante Abzüge bitte mit angeben.
    • Hallo Clint,

      Clint schrieb:

      also mir fehlen hier erstmal Fakten:

      Wieviel Kinder? Wie alt?
      In welcher Höhe wurde der Kindesunterhalt zuletzt tituliert? Bitte Beträge oder %-Angaben. WER hat die Titulierung verlangt?
      Dein aktuelles Nettoeinkommen (seit wann mehr). Unterhaltsrelevante Abzüge bitte mit angeben.

      Nichts deutet bisher darauf hin, dass der Themensteller möchte, dass wir ihm beim Ausrechnen des Unterhalts helfen.
      Gruß
      Kurt
    • kurtkurt schrieb:

      Wieviel Kinder? Wie alt?

      In welcher Höhe wurde der Kindesunterhalt zuletzt tituliert? Bitte Beträge oder %-Angaben. WER hat die Titulierung verlangt?

      Dein aktuelles Nettoeinkommen (seit wann mehr). Unterhaltsrelevante Abzüge bitte mit angeben.

      2 Kinder 11 und 9.........Der Kindes Unterhalt wurde 11/2014 tituliert. Auf 47 Euro pro Kind. ( Seid 07/2015 bezahle ich freiwillig 227 Euro insgesamt.)

      Wer hat die Titulierung verlangt?
      Unterhaltsvorschusskasse bzw. Jugendamt beistand.

      1.206,15 EUR Januar 2014
      1.467,70 EUR Febraur
      1.142,41 EUR März
      1.142,41 EUR April
      1.295,86 EUR Mai
      1.157,37 EUR Juni
      1.195,87 EUR Juli (Jobwechsel)

      1.164,72 EUR August +89,03 EUR
      1.390.10 EUR September (Jobwechsel)

      1.483,77 EUR Oktober + Nachzahlung 184,01 EUR = 1.667,78 €
      1.817,99 EUR November 2014
      1.859,17 EUR Dezember 2014
      2.292,48 EUR Januar 2015
      2.050,53 EUR Februar
      2.032,26 EUR März
      2.066,20 EUR April
      2181,48 EUR Mai
      1870,77 EUR Juni
      1916,92 EUR Juli
      2079,33 EUR August
      1858,29 EUR September


      Spitzen sind berufsbedingt durch viele kranke usw......Januar bis Mai


      berufsbedingte ausgaben wären halt Fahrkosten zur Arbeit (öffentliche Verkehrsmittel Fahren nicht) einfache Fahrt 46 Kilomter


      wäre mal über eine reine berechnung Dankbar.


      Unterhaltsvorschuss Schulden bezahle ich auch ans jugenamt mit 25 Euro pro Monat.
      Insolvent seit 2/2014 Alles über 1800 Euro ca geht an den Treuhänder.



      mfg pupsi40

      Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von pupsi40 ()

    • Clint schrieb:

      Die Beistandschaft besteht noch?
      Wenn ja, was haben die seit 11/2014 gemacht?
      Besteht die nicht immer ??? Seit 11/2014 nichts mehr.

      Mit der Unterhaltsvorschusskasse musst ich mich halt einigen das keine neuen Schulden aufkommen. Und deshalb beszahl ich halt 133 Euro Mehr.
      Nun hat das Hartz Amt von ihr die Beiträge gesplittet und deshalb steht ihr wieder Unterhaltsvorschuss zu...

      Deshalb sollen neue Titel her....


      mfg pupsi40
    • Eine Beistandschaft besteht nicht automatisch, sie wird nur auf Antrag eines Elternteils eingerichtet. Das Jugendamt überträgt die Ausübung der Aufgaben des Beistands einzelnen seiner Beamten oder Angestellten. Diese Person ist während der Beistandschaft gesetzlicher Vertreter des Kindes für die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen. Diese Person hat entsprechend zu handeln und nicht der Elternteil!