Zusätzliche private Pflegeversicherung und "Riester"rente als Versicherung für in Pension befindlichen Beamten

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    • Zusätzliche private Pflegeversicherung und "Riester"rente als Versicherung für in Pension befindlichen Beamten

      Hallo Ihr Lieben,

      zu o.g. Themen habe ich nur sehr alte Forenbeiträge gefunden. Gibt es dazu neuere Erkenntnisse?

      Ist eine private zusätzliche Pflegeversicherung (zu der privaten Kranken- und Pflegeversicherung, die Beamte - in diesem Fall ein in Pension befindlicher Beamter - sowieso haben) vom unterhaltsrelevanten Einkommen abziehbar?

      Darüber hinaus wüsste ich gerne, ob ein Riestervertrag für einen in Pension befindlichen Beamten das unterhaltsrechtliche EInkommen reduziert.

      Vorab vielen Dank für Eure Hilfe.

      Freundliche Grüße

      Gretel
    • Noch ein Nachtrag

      Hallo nochmals,

      damit keine Missverständnisse entstehen: Ich berechne als Hilfe für den Sohn meines Mannes den Unterhalt. Habe vorher ne Berechnung vom Jugendamt bekommen und anhand dessen kann ich auch selbst berechnen.

      Nun gibt die Mutter des jungen Mannes plötzlich eine Riesterrente an (woher auch immer die kommt, denn Pensionäre sind davon eigentlich ausgeschlossen) und die zusätzliche Pflegeversicherung.

      Sollten beide abzugsfähig sein, würde das die zu quotelnde Unterhaltshöhe beeinflussen. Zumal die Dame dem jungen Mann weder Unterhalt zahlt, noch das Kindergeld weiterreicht. Darüber hinaus drückt der Sohn noch ab, weil Mama ohne das Geld des Sohnes nicht zurechtkäme.

      Liebe Grüße

      Gretel
    • Hallo Gretel,
      zu dieser Riesterrente kann ich nichts sagen, aber bei der zusätzlichen Pflegeversicherung gehe ich schon davon aus, dass sie als Altersvorsorge abzugsfähig ist.
      Wie hoch ist der Betrag dieser beiden Positionen? Ich frag das deshalb, weil es möglicherweise keinen großen Unterschied bei der Errechnung der jeweiligen Haftungsanteile macht. Hast du das schon mal durchgerechnet?
      Möglicherweise lohnt es sich dann gar nicht, darüber zu streiten und sich zu ärgern.
      Gruß
      Kurt
    • Hallo Kurt,

      danke für die Antwort. Es geht weniger um die Quotelung, da habe ich mich wohl falsch ausgedrückt. Der Gesamtunterhalt wird dann geringer. Natürlich wird dann auch der Anteil beider Elternteile geringer.

      Ich kann es mir mit der Riesterrente nur so erklären, dass es eine für den Sohn ist.

      Liebe Grüße und einen schönen Abend wünscht

      Gretel