Europarat unterzeichnet Resolution zur Doppelresidenz als Standardmodell

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    • Europarat unterzeichnet Resolution zur Doppelresidenz als Standardmodell

      Am 02.10.2015 fand eine Sitzung der parlamentarischen Versammlung des Europarates in Straßburg statt. Alle Mitgliedsstaaten wurden aufgefordert,
      die Doppelresidenz/das Wechselmodell, also die Betreuung von Trennungskindern durch beide Elternteile, als bevorzugtes anzunehmendes Modell im Gesetz zu verankern.
      Die Resolution wurde mit 46 Stimmen dafür, 0 Gegenstimmen und 2 Abwesenden einstimmig (auch Deutschland!) verabschiedet und soll von den Mitgliedsstaaten ratifiziert werden.
      Eine Übersetzung der Resolution liegt im Wortlaut vor:

      Gleichheit und gemeinsame elterliche Verantwortung: die Rolle der Väter

      Parlamentarische Versammlung

      1. Die Parlamentarische Versammlung fördert konsequent die Gleichstellung der Geschlechter am Arbeitsplatz und im
      Privatbereich. Wesentliche Verbesserungen in diesem Bereich, auch wenn sie immer noch nicht ausreichend sind, können in den meisten
      Mitgliedsstaaten des Europarates beobachtet werden. Innerhalb der Familie muss die Gleichstellung von Eltern gewährleistet und gefördert
      werden, von dem Moment an, wo das Kind auf die Welt kommt. Die Beteiligung beider Eltern in ihrer Erziehung des Kindes ist von Vorteil
      für dessen Entwicklung. Die Rolle der Väter gegenüber ihren Kindern, ebenso kleinen Kindern, muss besser anerkannt und angemessener bewertet werden.


      2. Gemeinsame elterliche Verantwortung bedeutet, dass die Eltern bestimmte Rechte, Pflichten und Verantwortlichkeiten gegenüber ihren Kindern haben.
      Tatsache ist jedoch, dass Väter manchmal mit Gesetzen, Praktiken und Vorurteilen konfrontiert werden, die dazu führen können, ihnen die dauerhafte
      Beziehung zu ihren Kindern vorzuenthalten. In seiner Resolution 1921 (2013) “Die Gleichstellung der Geschlechter, der Vereinbarkeit von Privat- und Berufsleben
      und gemeinsame Verantwortung” fordert die Versammlung die Behörden der Mitgliedstaaten auf, das Recht der Väter zu respektieren, um die
      gemeinsame Verantwortung sicherzustellen, dass das Familienrecht im Falle einer Trennung oder Scheidung die Möglichkeit der gemeinsamen
      Fürsorge im besten Interesse für die Kinder, auf der Grundlage gegenseitiger Vereinbarung zwischen den Eltern, sicherstellt.


      3. Die Versammlung möchte hierbei hervorheben, dass die Achtung des Familienlebens sowohl durch das Grundrecht der in Artikel 8 der Europäischen Menschenrechts- konvention (ETS No. 5), sowie durch zahlreiche internationale Rechtsinstrumente, zu bewahren ist. Für jeden Elternteil und sein Kind ist die Möglichkeit,
      zusammen zu sein, ein wesentlicher Bestandteil des Familienlebens. Eltern-Kind-Trennung hat unheilbare Auswirkungen auf ihre Beziehung. Eine solche Trennung
      sollte nur von einem Gericht und nur unter außergewöhnlichen Umständen bei ernsten Risiken für das Wohl des Kindes angeordnet werden.


      4. Darüber hinaus ist die Versammlung überzeugt,ndass die Entwicklung gemeinsamer Fürsorge hilft, Geschlechterstereotypen in Bezug auf die Rolle von Frauen und Männern
      in der Familie zu überwinden, welche lediglich ein Spiegelbild der soziologischen Veränderungen darstellt, wie sie sich in den letzten fünfzig Jahren im Hinblick auf die
      Privat- und Familien-Sphäre entwickelt hat.


      5. Angesichts dieser Überlegungen fordert die Versammlung die Mitgliedstaaten auf:

      5.1. das Europäische
      Übereinkommen über die Ausübung von Kinderrechten (ETS Nr 160) und das Übereinkommen über den Umgang mit Kindern (ETS Nr 192) zu unterzeichnen
      und/oder zu ratifizieren, wenn sie es nicht bereits getan haben,


      5.2. das Haager
      Übereinkommen von 1980 über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung, sofern sie es noch nicht gemacht haben, zu unterzeichnen und/oder zu ratifizieren
      und diese in einer Form umzusetzen und zu implementieren, um sicheerzustellen, dass jene Behörden, welche für die Durchsetzung zuständig sind, diesen umgehend nachkommen
      und sie befolgen.


      5.3.
      sicherzustellen, dass die Eltern die gleichen Rechte gegenüber ihren Kindern nach dessen Rechtsvorschriften und Verwaltungspraxis haben, und jedem Elternteil das Recht
      garantieren, informiert zu werden und ein Mitspracherecht bei wichtigen Entscheidungen, die das Leben und die Entwicklung ihres Kindes beeinflussen, im besten Interesse des Kindes
      zu erhalten.


      5.4. von ihren
      Gesetzen jede Benachteiligung zu entfernen, die auf dem Familienstand der Eltern basiert, die ihr Kind anerkannt haben;


      5.5. in ihre Gesetze
      den Grundsatz der Doppelresidenz (Wechselmodell) nach einer Trennung einzuführen, und Ausnahmen ausschließlich auf Fälle von Kindesmisshandlung, Vernachlässigung
      oder häuslicher Gewalt einzuschränken, mit jener Zeitaufteilung, in der das Kind mit jedem Elternteil lebt, die entsprechend den Bedürfnissen und Interessen des Kindes angepasst sind;


      5.6. respektieren
      das Recht der Kinder in allen Angelegenheiten angehört zu werden, die sie betreffen, wenn sie ein ausreichendes Verständnis für die betreffenden Fragen besitzen;


      5.7. berücksichtigen die geteilte Betreuung bei der Vergabe von Sozialleistungen;

      5.8. setzen alle
      erforderlichen Schritte um, damit Entscheidungen in Bezug auf den Wohnsitz der Kinder und deren Zugang zu diesen Rechten voll durchgesetzt werden,
      inklusive dem Nachgehen von Beschwerden bezüglich Behinderung der Kindesübergaben;


      5.9. Mediation im
      Rahmen der juristischen Familienverfahren, die Kinder involvieren, zu fördern, insbesondere durch die Einführung einer gerichtlich angeordneten Pflicht der
      Informationsberatung, um die Eltern aufzuklären, dass die Doppelresidenz (Wechselmodell) eine sinnvolle Option im besten Interesse des Kindes darstellt,
      und eine solche Lösung zu erarbeiten,die sicherstellt, dass die Mediatoren eine angemessene Schulung erhalten und durch die Förderung der
      interdisziplinären Zusammenarbeit auf der Grundlage des “Cochemer Modells ” trainiert sind;


      5.10. stellen
      sicher, dass alle Fachkräfte, die während des Familiengerichtsverfahrens in Kontakt mit Kindern kommen, die notwendige interdisziplinäre Ausbildung für die spezifischen Rechte und
      Bedürfnisse von Kindern der verschiedenen Altersgruppen besitzen, wie auch sonst bei allen Verfahren, in die Kinder involviert sind, den Leitlinien
      des Rates für eine kinderfreundliche Justiz entsprechen;


      5.11.
      Elternschaftspläne zu fördern, die Eltern ermöglichen, die wichtigsten Aspekte, die das Leben der Kinder betreffen, selbst zu bestimmen und die Einführung der Möglichkeit
      für Kinder, eine Überprüfung der Vereinbarungen, die sie selbst betreffen, zu überprüfen bzw. zu bewerten, insbesondere ihren Wohnort betreffend;


      5.12. bezahlten Elternurlaub für Väter einzuführen, wobei ein Modell der nicht übertragbaren Karenzzeiten zu bevorzugen ist.


      Gruß


      Villa
      Leben und leben lassen

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Villa ()

    • Hallo Villa,

      danke für den Beitrag!

      Endlich der richtige Schritt in die richtige Richtung.

      Jeder Mann und Vater kann nur hoffen, dass es auch entsprechend umgesetzt wird! Einige Frauen und Mütter werden sich dann umgucken.

      Viel Grüße von Frau Glück
      bekennder Fan und seit Jahren praktizierende Mutter des Wechselmodells
    • Hallo Frau Glück,
      da ich Realist bin rechne ich damit, dass es noch einige Jahre dauern wird, bis es dazu kommt, was die Resolution fordert.
      Leider müssen noch viele Betroffene warten, und für nicht wenige wird eine gesetzliche Änderung zu spät sein.
      Bestes Beispiel ist die "automatische" gemeinsame elterliche Verantwortung (auch Sorgerecht genannt) für Väter nichtehelicher Kinder.
      Beides wird kommen, leider viel zu spät.

      Gruß

      Villa
      Leben und leben lassen
    • Hallo Villa,

      du hast Recht, zur Euphorie besteht kein Anlass. Dazu sind Resolutionen des Europarates einfach zu unverbindlich. Trotzdem ist es natürlich gut, dass er sich um Rechtstaatlichkeit und Menschenrechte kümmert und Aufmerksamkeit bewirkt. Kinderrechte sind Menschenrechte!

      Andererseits ist es schon gruselig, dass Länder wie Russland oder Aserbaidschan auch zu den Mitgliedsstaaten gehören. Ohne gehörige Anstrengungen der EU und deren Mitgliedsstaaten wird es nicht gehen. Und natürlich geht es auch nicht ohne Anstrengungen der Gesellschaft. Solange in den Köpfen noch immer bestimmte Rollenbilder existieren - welche auch immer - ist es schwer, die Politik zu einem Vorstoß zu bewegen. Zum Schaden der Kinder. Die können sich am wenigsten selbst helfen.

      Nachdenkliche Grüße von
      Susanne
    • Hallo Susanne, hallo Villa,

      natürlich ist der Weg noch lange. Ich hoffe jedoch, dass sich die Männer wehren und darauf berufen werden.
      Klar werden die Rollenbilder in den Köpfen weiterleben, ist ja auch so praktisch und finanziell lohnend. Wenn aber diese Rollenbilder dann auch gleich wieder mit Urteilen festgeklopft werden und das zarte Pflänzchen Wechselmodell im Keim erstickt, wäre alles vergebens!!

      Es gibt jetzt wenigstens eine Empfehlung, sozusagen 100 % mehr wie bisher und ich hoffe, die Männer kämpfen weiter und wir wenigen Frauen, die derzeit leider nur dahinter stehen, müssen sie unterstützen und stärken!

      Und ja, ich bin ebenfalls Realist, aber auch Optimist!

      Viele Grüße von Frau Glück
    • Hallo Frau Glück,
      falls du ISUV-Mitglied bist hast du sicher festgestellt, dass die letzten Ausgaben der Vereinszeitschrift "Report" sich schwerpunktmäßig mit dem Thema "Kinder" (Wechselmodell, Problematik von Gutachtern und Gutachten usw.) beschäftigt haben. ISUV wird auch in Zukunft für die Rechte der Kinder und für die Gleichbehandlung deren Eltern kämpfen.

      Gruß
      Villa
      Leben und leben lassen
    • Hallo Villa,

      es ist erfreulich, dass sich ISUV diesem Thema nun angenommen hat und in letzter Zeit verstärkt dafür einsetzt.

      Ich kämpfe hier im Forum bereits seit dem Jahr 2011 dafür und ich weiß sehr gut, welche Kommentare ich habe über mich und meine Meinung ergehen lassen müssen.
      Inklusive den Anschuldigungen, dass ich keine Frau und Mutter sein könne.

      Daher gut so, wenn viele nun endlich am gleichen Strang ziehen, um erfolgreich zu sein und endlich zum Wohl der Kinder zu entscheiden.

      Viele Grüße von Frau Glück
    • Hallo,

      seit meiner Trennung 2007 versucht eine gute Umgangsregelung zu finden. Nachdem ich Kenntnis von einem Vortrag von Fr. Kodjoe vor dem OLG bekam, erarbeitete ich einen Umgang mit den Kriterien, den sie für eine gute Eltern-Kind-Beziehung sehr wichtig erachtete. Unter der Berücksichtigung der Arbeitszeiten meiner Exfrau kam ich zu dem Ergebnis - ein Wechselmodell. Für mich eine Selbstverständlichkeit. Beide Eltern übernehmen Betreuungs- und Fürsorgeverantwortung, auch finanziell. Das Wechselmodell wirkt deeskalierend.

      Gruß
    • Weiter so....

      Hallo,

      ich bin neu im Forum, seit zwei Jahren Mitglied im ISUV und ebenso lange getrennt von meiner Frau (seit Februar geschieden). Wir haben zwei Söhne (7 und 9), die seit der Trennung zu ca. zwei Dritteln bei der Mutter leben.
      Ich habe mir seit der Geburt durch Elternzeit und Teilzeitarbeit viel Zeit für die Jungs genommen, und diese schöne Beziehung und Bindung ist ein Segen durch die Trennungszeit nicht verloren gegangen. Im Gegenteil: die Jungs fordern eigentlich von Anfang an bei der Mutter ein, dass sie es fair fänden, wenn sie zu gleichen Teilen bei der Mama und bei mir sein könnten. Das ist für mich möglich (und auch örtlich ziehe ich jetzt wieder in Schulnähe der Jungs), aber auch damit verbunden, dass ich finanziell gerecht entlastet werde.
      Die Mama sperrt sich aber und sagt, dass die Jungs einen Mittelpunkt und feste Verhältnisse bräuchten. Eigentlich dürfte es ihr auch nicht ums Geld gehen, sie ist sehr wohlhabend. Dennoch bezahle ich von Anfang an 100% Kindesunterhalt (den sie auch sofort per Anwalt beansprucht hat), und so weigert sie sich beständig, auf den Wunsch der Kinder einzugehen. Ich weiß nicht, worum es ihr da geht: Geld, Macht,...?
      Ich kann nur ausharren und darauf hoffen, dass es endlich zu einer wirklich zeitgemäßen, kindgerechten und nicht-diskriminierenden Behandlung der Eltern in Bezug auf die Umgangsregelung mit ihren Kindern kommt. Diese Entscheidung des Europarats lässt mich innerlich jubeln und hoffen. Der ISUV macht hier ja sehr gute Arbeit, bitte macht weiter so!

      Ich fühle mich alleine schon durch die Bezeichnung des 'Barunterhaltsverpflichteten' in meiner Rolle als fürsorgender, verantwortungsbewusster und erziehender Vater diskriminiert.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von doctortee ()