Hallo Forengemeinde,
nachstehend einige Informationen zu der neuen Düsseldorfer Tabelle ab 1.8.2015.
Bitte lest auch die Leitlinien des für euch zuständigen OLG.
Grüße
Villa
Änderung
der Düsseldorfer Tabelle ab 1. 8. 2015: Was müssen Unterhaltszahler
und Unterhaltsempfänger beachten?
Hier in
Frage- und Antwortform einige grundsätzliche Informationen dazu:
Wer
profitiert von den Veränderungen der Düsseldorfer Tabelle?
Es profitieren die
Kinder, die seit 1.8.2015 und erneut am 1.1.2016 mehr Unterhalt
bekommen. Die Zahlbeträge wurden erhöht, ohne dass die
Selbstbehalte ebenfalls erhöht wurden.
Wie sollen
sich Unterhaltszahler/-innen
verhalten?
Falls
Sie einen dynamischen Titel über die Unterhaltshöhe haben müssen
Sie unaufgefordert den Zahlbetrag ab 1.8.2015 anpassen. Dynamisch ist
ein Titel, wenn die Verpflichtung besteht, jeweils den aktuellen
Unterhaltsbetrag zu leisten.
Zahlreiche
Jugendämter haben die zur Zahlung Verpflichteten wegen der
geänderten Unterhaltshöhe ab 1.8.2015 angeschreiben.
Sofern
Sie aufgrund der Erhöhung unter Ihren Selbstbehalt kommen sollten
Sie darauf hinweisen.
Besteht
eine in der Höhe konkret festgelegte Unterhaltsverpflichtung
müssen Sie nicht aktiv werden. Sie können abwarten, ob ein
Änderungsverlangen an
Sie herangetragen
wird. Unaufgefordert muss keine Anpassung der Zahlungen erfolgen.
Welche
schnelle Hilfe kann der ISUV Betroffenen anbieten?
ISUV-Mitglieder
können entweder zunächst die Möglichkeit nutzen, sich mit Fragen
an den Verein zu wenden und ggf. eine (einmal pro Jahr) kostenlose
schriftliche Rechtsberatung über ISUV-Kontaktanwälte in Anspruch
nehmen. Sie können als ISUV-Mitglied andererseits aber auch zu einem
ISUV-Kontaktanwalt/einer ISUV-Kontaktanwältin gehen und sich vor Ort
direkt kostengünstig beraten lassen (ca. 30 Euro; vorher erfragen!).
Einfacher lässt sich Zeit und Geld nicht sparen. Keinesfalls sollte
man gleich gerichtlich vorgehen. Als Verband raten wir immer zu einer
einvernehmlichen Lösung; sie spart beiden Seiten Geld, Zeit und
Nerven.
Hinweis:
Bitte überlegen Sie, ob nicht auch Sie eine Mitgliedschaft bei ISUV
eingehen möchten, sofern Sie noch kein Mitglied sind. Informationen
über unser Leistungsangebot erhalten Sie bei den
Ansprechpartnerinnen/Ansprechpartnern vor Ort oder bei der
ISUV-Bundesgeschäftsstelle.