Düsseldorfer Tabelle 2015 und Düsseldorfer Tabelle 2016

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  • Hallo Forengemeinde,
    nachstehend einige Informationen zu der neuen Düsseldorfer Tabelle ab 1.8.2015.
    Bitte lest auch die Leitlinien des für euch zuständigen OLG.

    Grüße

    Villa


    Änderung
    der Düsseldorfer Tabelle ab 1. 8. 2015: Was müssen Unterhaltszahler
    und Unterhaltsempfänger beachten?



    Hier in
    Frage- und Antwortform einige grundsätzliche Informationen dazu:




    Wer
    profitiert von den Veränderungen der Düsseldorfer Tabelle?


    Es profitieren die
    Kinder, die seit 1.8.2015 und erneut am 1.1.2016 mehr Unterhalt
    bekommen. Die Zahlbeträge wurden erhöht, ohne dass die
    Selbstbehalte ebenfalls erhöht wurden.



    Wie sollen
    sich Unterhalts
    zahler/-innen
    verhalten?


    Falls
    Sie einen dynamischen Titel über die Unterhaltshöhe haben müssen
    Sie unaufgefordert den Zahlbetrag ab 1.8.2015 anpassen. Dynamisch ist
    ein Titel, wenn die Verpflichtung besteht, jeweils den aktuellen
    Unterhaltsbetrag zu leisten.


    Zahlreiche
    Jugendämter haben die zur Zahlung Verpflichteten wegen der
    geänderten Unterhaltshöhe ab 1.8.2015 angeschreiben.


    Sofern
    Sie aufgrund der Erhöhung unter Ihren Selbstbehalt kommen sollten
    Sie darauf hinweisen.


    Besteht
    eine in der Höhe konkret festgelegte Unterhaltsverpflichtung

    müssen Sie nicht aktiv werden. Sie können abwarten, ob ein
    Änderungsverlangen an



    Sie herangetragen
    wird. Unaufgefordert muss keine Anpassung der Zahlungen erfolgen.





    Welche
    schnelle Hilfe kann der ISUV Betroffenen anbieten?



    ISUV-Mitglieder
    können entweder zunächst die Möglichkeit nutzen, sich mit Fragen
    an den Verein zu wenden und ggf. eine (einmal pro Jahr) kostenlose
    schriftliche Rechtsberatung über ISUV-Kontaktanwälte in Anspruch
    nehmen. Sie können als ISUV-Mitglied andererseits aber auch zu einem
    ISUV-Kontaktanwalt/einer ISUV-Kontaktanwältin gehen und sich vor Ort
    direkt kostengünstig beraten lassen (ca. 30 Euro; vorher erfragen!).
    Einfacher lässt sich Zeit und Geld nicht sparen. Keinesfalls sollte
    man gleich gerichtlich vorgehen. Als Verband raten wir immer zu einer
    einvernehmlichen Lösung; sie spart beiden Seiten Geld, Zeit und
    Nerven.



    Hinweis:
    Bitte überlegen Sie, ob nicht auch Sie eine Mitgliedschaft bei ISUV
    eingehen möchten, sofern Sie noch kein Mitglied sind. Informationen
    über unser Leistungsangebot erhalten Sie bei den
    Ansprechpartnerinnen/Ansprechpartnern vor Ort oder bei der
    ISUV-Bundesgeschäftsstelle.
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