Hallo zusammen,
Bevor ich mich eventuell an einen Anwalt wende, frage ich lieber erst hier im Forum nach.
Ich bin seit 2012 von meiner Exfrau geschieden.
2012 zog sie mit unseren beiden Söhnen (jetzt 11 und 14) ins Ausland zu ihrem neuen Freund. Ich hatte mich damals anwaltlich beraten lassen und mir wurde nahegelegt, dass ich dieser Auawanderung zustimmen sollte, weil meine Exfrau eh damit durchkäme und ich es nicht verhindern, sondern nur verzögern könnte.
Meine Kinder sind also weg und ich sehe sie nur in den Ferien.
Nun ist es aber so, dass die Ferien dort, wo sie leben, viel länger sind als hier in Deutschland, ich aber nur -wie alle-begrenzt Urlaubstage habe. Die deutschen Ferien könnte ich damit gerade so abdecken, die ausländischen gar nicht.
Meiner Exfrau ist das egal. Sie besteht darauf, dass ich die Kinder genau sie Hälfte der Ferien nehme. Ihr ist es egal, wie ich das regele.
Im Sommer hatten die Kinder 11 Wochen Ferien, wovon ich sie über fünf Wochen hatte. Das ist fast mein gesamter Jahresurlaub!!!
Wäre sie in Deutschland geblieben, hätte ich nur drei Wochen abdecken müssen.
Wer ist im Recht??
Bevor ich mich eventuell an einen Anwalt wende, frage ich lieber erst hier im Forum nach.
Ich bin seit 2012 von meiner Exfrau geschieden.
2012 zog sie mit unseren beiden Söhnen (jetzt 11 und 14) ins Ausland zu ihrem neuen Freund. Ich hatte mich damals anwaltlich beraten lassen und mir wurde nahegelegt, dass ich dieser Auawanderung zustimmen sollte, weil meine Exfrau eh damit durchkäme und ich es nicht verhindern, sondern nur verzögern könnte.
Meine Kinder sind also weg und ich sehe sie nur in den Ferien.
Nun ist es aber so, dass die Ferien dort, wo sie leben, viel länger sind als hier in Deutschland, ich aber nur -wie alle-begrenzt Urlaubstage habe. Die deutschen Ferien könnte ich damit gerade so abdecken, die ausländischen gar nicht.
Meiner Exfrau ist das egal. Sie besteht darauf, dass ich die Kinder genau sie Hälfte der Ferien nehme. Ihr ist es egal, wie ich das regele.
Im Sommer hatten die Kinder 11 Wochen Ferien, wovon ich sie über fünf Wochen hatte. Das ist fast mein gesamter Jahresurlaub!!!
Wäre sie in Deutschland geblieben, hätte ich nur drei Wochen abdecken müssen.
Wer ist im Recht??