Forderungsübergang Kindergeld Jobcenter

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    • Forderungsübergang Kindergeld Jobcenter

      Guten Tag,

      ich bin neu hier und bitte auf diesem Weg um Hilfe, da ich hier schon oft etwas "gestöbert" habe :-D. Ich hoffe, mein ganzes Anliegen ist in diesem Threat richtig.

      Ich habe einen neunjährigen Sohn für den ich bisher 180,00 € Unterhalt zahle. Es ist existiert kein Unterhaltstitel.

      Die Kindesmutter war, seitdem wir verheiratet waren, ALG-II-Bezieherin. Nun habe ich ein Schreiben des Jobcenters erhalten, dass sie für den Sohn jeden Monat unterschiedliche ALG-II-Zahlungen von aktuell ca. 76,00 € monatlich leisten und wollen meine Unterhaltszahlungen prüfen, da der Zahlbetrag auf das Jobcenter übergegangen ist. Das ich das - soweit ich leistungsfähig bin - zahlen müsste, ist mir klar. Zahle ich diesen Betrag, wäre das Jobcenter meines Erachtens vom Tisch, weil sie für den Sohn nichts mehr zahlen. Der Bedarf der Kindesmutter geht mich meines Erachtens nichts an.

      Nun möchte das Jobcenter von mir auch noch zusätzlich die verrechneten Kindergeldbeträge erstattet bekommen. Hintergrund wird der sein, dass sie dann den Überhang auf die Kindesmutter verrechnen können. Ich bin der Meinung, dass - wenn die Kindesmutter - mehr Unterhalt möchte, sich diese an mich wenden soll. Ich zahle den Leistungsbetrag an das Jobcenter und damit sind diese "raus".

      Ich weiß, dass meinem Sohn Unterhalt zusteht und ich zahle ja auch. Aber, wie so oft, kommt das Geld nicht bei meinem Sohn an. Als mein Sohn noch Umgang mit mir haben durfte, habe ich ihm zusätzlich noch Kleidung, Schulzeug und z.B. den Friseur bezahlt, obwohl ich damals nicht leistungsfähig war.

      Ich bekomme laut Arbeitsvertrag seit kurzem ein Festgehalt und habe mit St-Klasse I ein Netto von 1.490,00 €. Aufgrund dessen, dass mich mein Arbeitgeber verpflichtet oft auch am Wochenende zu arbeiten, entstehen dafür Überstunden und Leistungszulagen. Oft muss ich am Wochenende auch mehrfach auf Arbeit kommen. Aufgrund der betrieblichen Situation kann ich die Überstunden nicht abbummeln, was für mich sehr wichtig wäre, denn ich arbeite in der Woche nur nachts, am Wochenende dann früh und abends und bin körperlich deswegen am Limit. Also werden diese auszbezalt und ich rutsche damit dann in eine höhere Tabellenstufe. Diese Anrechenbarkeit der Beträge sind teilweise strittig und führen zu weiterem Konfliktpotential mit dem Jobcenter.

      Hat hier jemand Erfahrung damit, ob es ausreicht, wenn ich den für meinen Sohn vom Amt tatsächlich gezahlten ALG-II-BEtrag noch draufzahle? Ich möchte die Untätigkeit meiner Exfrau nicht unterstützen.

      Zudem habe ich dem Jobcenter mitgeteilt, dass meine Exfrau mit ihrem Lebensgefährten seit einem Jahr in einer Bedarfsgemeinschaft lebt und habe viele Fakten dazu angeführt. U.a. hat der Partner keinen aktuellen Meldestatus. Er wurde von der Meldebehörde bereits von Amts wegen nach Recherchen abgemeldet. Was muss man denn noch mitteilen, damit die Bedarfsgemeinschaft angerechnet wird? Das Jobcenter hat bisher nichts geprüft. Alle Nachbarn in den Objekt können die Bedarfsgemeinschaft bestätigen, denn es wird nach Außen hin gelebt. Denn sollte dies vom Jobcenter angenommen werden, bekommt sie keinerlei ALG-II-Leistungen mehr und das Jobcenter lässt mich in Ruhe. Bitte versteht das nicht falsch, aber Sozialbetrug finde ich unakzeptabel. ;(

      Mit freundlichen Grüßen

      Papa2015
    • Hallo Papa2015,

      Herzlich willkommen hier bei uns im ISUV-Forum!

      Es geht also um Unterhalt für euren Sohn, nicht um Kindergeld? Es ist normal, dass bei ALG II-Bezug die Unterhaltsansprüche geprüft werden. Insofern ist ja auch der Unterhaltsanspruch des Kindes an das JobCenter übergegangen.

      Wieviel Unterhalt du zahlen müsstest, richtet sich nach rein familienrechtlichen Kriterien. Da gibt's keine Besonderheiten beim JobCenter. Die Kindesmutter muss sich nicht an dich wenden - das hat nun das JobCenter getan. Das ist juristisch einwandfrei, und letztendlich zahlen die doch auch. Sozialleistungen sind immer nachrangig. Vorrangig ist in eurem Fall, dass der Unterhalt gezahlt wird, der bei deinem Einkommen zu zahlen ist.

      Ich vermute mal, dass für euren Sohn auch Unterhaltsvorschuss gezahlt wird und evtl. auch eine Beistandschaft beim Jugendamt eingerichtet wurde.
      Zahle ich diesen Betrag, wäre das Jobcenter meines Erachtens vom Tisch
      Nein, so ist das nicht. Du bist zur Zahlung von Unterhalt verpflicht und zwar in der Höhe, die sich nach deinem Einkommen ergibt - nicht in der Höhe, die sich aus der ALG II-Berechnung ergibt.
      ...aber Sozialbetrug finde ich unakzeptabel. ;(
      Stimmt, ist nicht akzeptabel - so wenig, wie Verletzung der Unterhaltspflicht.

      Gruß
      Susanne
    • Hallo Susanne,

      vielen Dank für die Aufnahme.

      Ja, es geht um den Unterhalt für unsernSohn. Bisher habe ich auch bei nicht bestehender Leistungsfähigkeit 180,00 € gezahlt. UHV gab es deswegen keinen.

      Ich verstehe nur nicht, warum ich mehr an das Jobcenter zahlen soll, als es für das Kind geleistet hat? Das kann doch nicht korrekt sein.

      Das ich familienrechtlich wohl mehr zahlen muss, ist klar. Aber es geht hier um das Jobcenter und von denen geleistete ALG-II-Zahlungen. Dieses zahlt 76,00 € an ALG-II, also können die doch nicht mehr von mir fordern? Es gibt keine Beistandschaft für meinen Sohn und daher müsste sich die Mutter kümmern, wenn sie mehr Unterhalt möchte. Das Jobcenter wäre doch mit meiner zusätzlichen Zahlung befriedigt. Mir geht es auch darum, dass mir die Kindesmutter keinerlei Informationen über meinen Sohn gibt und sie ja so den Kontakt mit mir suchen müsste und ich hoffe, darüber an Informationen zu gelangen. Sie muss sich der Tatsache stellen, dass ich der Vater und nicht nur zum Zahlen da bin.

      Das Jobcenter ist doch nicht für die Realisierung sämtlicher Unterhaltsansprüche zuständig, welche es nicht geleistet hat?! Oder?

      Dann überspitze ich das mal.... Wenn es so wäre, können sich alle ALG-II-Mütter ruhig zurücklehnen, denn ihr Geld bekommen sie so oder so. Das Jobcenter würde ihre Unterhaltsansprüche realisieren und sie müssen dafür nichts tun und lassen sich das Einkommen des Kindes anrechnen. Die Kinder finanzieren damit die Mütter, na das ist doch traurig, oder? *nur mal so als Gedanke*

      Und ich werde natürlich auch weiterhin Unterhalt leisten, auch wenn eine Bedarfsgemeinschaft festgestellt würde. Nur diese generelle Haltung, auch vom Jobcenter, finde ich befremdlich: Der Vater soll zahlen und ist ein Verbrecher wenn er nicht genügend zahlt und die Mutter kann Betrug begehen und es kümmert niemanden. Huiiii .... ich verfalle schon wieder in meine Frustrationsphase. Sorry.

      Grüße

      Papa2015
    • Hallo Papa2015,

      Ich verstehe nur nicht, warum ich mehr an das Jobcenter zahlen soll, als es für das Kind geleistet hat?
      Sollst du denn? Ich denke, sie wollen ihre 76 Euro. Das hast du zumindest geschrieben. Und das wäre auch korrekt - immer deine Leistungsfähigkeit vorausgesetzt.

      Das mit der Finanzierung der Mütter durch ihre Kinder stimmt so nicht! Dass in einer Bedarfsgemeinschaft jeder für jeden mit seinem Einkommen einstehen muss, ist eine Einbahnstraße. Das Einkommen der Kinder (Unterhalt, Kindergeld, Unterhaltsvorschuss) wird angerechnet auf den individuellen Bedarf des Kindes. Sollte es hier zu einem Überschuss kommen (z.B. durch sehr hohen Unterhalt eines gutverdienenden Vaters) , darf das Einkommen des Kindes nicht für die Bedarfsdeckung der Mutter verwandt werden. Umgekehrt schon. In einem solchen Fall würde das Kind rechnerisch aus der Bedarfsgemeinschaft genommen.

      Einzige Ausnahme ist das Kindergeld. Das wird zwar auch vorrangig für die Bedarfsdeckung des Kindes verwandt, ist aber eigentlich Einkommen der Eltern. Überschießendes Einkommen der Kinder darf maximal bis zur Höhe des Kindergeldes für den Bedarf der Eltern herangezogen werden.

      Beispiel: Bedarf des Kindes einschließlich Miete, Nebenkosten usw. ist 588 Euro. Dieser Bedarf wird gedeckt durch Kindergeld 188 Euro, Rest 400 Euro und Unterhalt des Vaters von 500 Euro. Der Überschuss von 100 Euro darf auf den Bedarf der Mutter angerechnet werden.

      Anderes Beispiel: Bedarf des Kindes ist 488 Euro. Der Bedarf wird wieder durch Kindergeld 188 Euro gedeckt und Unterhalt von 500 Euro. Hier wäre ein Überschuss von 200 Euro. Davon dürften 180 Euro für den Bedarf der Mutter angerechnet werden.

      Um das prüfen zu können, ist eine Überprüfung der Unterhaltshöhe erforderlich. Wie sonst sollte das JobCenter seine Berechnungen vornehmen können. Und nein, sie kassieren nicht den Unterhalt, der bleibt beim Kind. Es wird lediglich das Einkommen des Kindes zur - vorrangigen - Bedarfsdeckung angerechnet.

      Deinen letzten Satz kommentiere ich mal - in Anbetracht deiner akuten Frustrationsphase - nicht.

      Stattdessen mal mein Frust: Ich habe 2 Kinder großgezogen, eine gute und lange Ausbildung finanziert, trotzdem immer brav Steuern gezahlt... Und warum - verflixt nochmal - soll ich jetzt auch noch den Unterhalt anderer Kinder finanzieren, obwohl die Eltern selbst zahlen könnten? Und warum soll ich finanziell herhalten, nur weil Eltern nicht in der Lage sind, sich gemeinsam Gedanken um die Zukunft ihrer Kinder zu machen und diese finanzielle Schiene missbrauchen, um ein ganz anderes Ziel - Umgang mit dem Kind - zu erreichen?

      Susanne
    • Hallo Susanne,

      das Jobcenter möchte zu den von mir bereits gezahlten 180,00 € von mir die 76,00 € + 184,00 € Kindergeld haben. Das ist ja genau das, was ich nicht nachvollziehen kann. Die 76,00 € tatsächliche ALG-II-Leistung sehe ich ein.

      Deinen Ausführungen zufolge würde sozusagen ein Überschuss beim Kind nicht zu einer Anrechnung bei der Mutter führen? Wenn das so wäre, verstehe ich die Forderung des Jobcenters nicht.

      Kindergeld ist nicht Einkommen der Eltern, es wird immer dem Kind allein zugerechnet. Das ist höchstrichterlich entschieden. Das Problem wurde bei uns schpn mal behandelt, als bei meiner Exfrau eine Pfändung vorlag.

      Susanne, wer sagt denn, dass Du den Unterhalt der Kinder finanzieren sollst? In meinem Fall z.B. zahle ich mit den 76,00 € zusätzlich so viel, dass das Kind keine ALG-II-Leistungen mehr benötigt. Damit wäre das Thema schon erledigt. Und wenn meine Exfrau vom Amt in den 10 JAhren mal "angeschubbst" worden wäre in Richtung Arbeit, gäbe es das generelle Problem mit dem ALG-II-Bezug nicht.

      Glaube mir, ich habe bereits mehrfach versucht, Familiengespräche etc. anzuregen. Das Jugendamt arbeitet bereits mit meiner Exfrau und meint, dass diese eine "Blockadehaltung" hätte und das war´s. Dass die Kindesmutter aber alles unternehmen muss, um das Kind in Richtung Umgang positiv zu beeinflussen, das interessiert niemanden. Somit sind wir wieder am Dreh- und Angelpunkt ... die Kindesmutter. Nimm mir es nicht übel, aber wie findest Du das, wenn die Kindesmutter ihren Einfluss auf das Kind missbraucht, um dem Vater psyschisch "ein´s reinzuwürgen"? Versetze Dich doch bitte mal in meine Lage. Es wird oft immer nur die Sache aus Sicht der Mutter gesehen. Aber wie fühlt sich denn ein Vater bei solchen Fallkonstellationen?

      Ich weiß, dass Trennungen für jeden schwierig sind, aber ich bewundere jede Mutter, die dennoch das Verhältnis zwischen Kind und Vater schützt und versucht, ein gutes Verhältnis zu wahren. Du scheinst so eine Mutter zu sein, aber davon gibt es vermutlich meiner Erfahrung nach leider zu wenige. Und ich habe immer gedacht, dass es nur die anderen betrifft und nie mich.

      Grüße

      Papa2015
    • Sorry Papa2015,

      aber das
      Kindergeld ist nicht Einkommen der Eltern, es wird immer dem Kind allein zugerechnet. Das ist höchstrichterlich entschieden.
      ist leider falsch.

      Kindergeld ist Einkommen der Eltern, wird aber für die Bedarfsdeckung der Kinder verwandt. Wenn es nicht (ganz) gebraucht wird, dient es deswegen zur Bedarfsdeckung der Eltern.
      Das siehst du auch daran, dass Eltern mit sehr hohen Einkommen statt Kindergeld auch den Kinderfreibetrag bei der Steuer beanspruchen können.

      Ich glaube auch, dass du die Forderung vom JobCenter nicht richtig verstanden hast. Lies es nochmal durch. Sie fordern das, was sie bezahlt haben und künftig zahlen werden (76 Euro).

      Susanne, wer sagt denn, dass Du den Unterhalt der Kinder finanzieren sollst? In meinem Fall z.B. zahle ich mit den 76,00 € zusätzlich so viel, dass das Kind keine ALG-II-Leistungen mehr benötigt.
      Also, bisher hab ich dich so verstanden, dass du diese 76 Euro nicht bezahlt hast (in dem Moment zahl ich - zusammen mit vielen anderen Steuerzahlern) und es für die Zukunft auch nicht so richtig eingesehen hast. Wenn das anders ist - prima!

      Das andere Problem - kein Kontakt zu deinem Kind - hat mit dieser Sache nichts aber auch gar nichts zu tun. Umgang und Unterhalt sind zwei Paar Schuhe. Papa2015 mach doch dazu einen eigenen thread auf. Es gibt hier viele, unendlich viele Fälle mit umgangsvereitelnden Elternteilen. Da wirst du sicher viele Infos und Tipps bekommen.

      Gruß
      Susanne
    • Hallo Susanne,

      nochmal Danke für die klarstellenden Ausführungen. Manchmal ist es schwer, in dem Gewirr der Worte noch durchzusehen.

      Da hat meine Exfrau wohl Glück gehabt. Denn bei der Pfändung kam der Hinweis, dass das Kindergeld allein dem Kind zusteht und nicht dem Einkommen der Eltern angerechnet werden darf, auch wenn es denen praktisch gesehen zufließt. Und ich möchte natürlich die 76,00 € zusätzlich bezahlen, darum geht es nicht.

      In dem Schreiben steht, ... Der Unterhaltsanspruch geht in Abhängigkeit Ihrer Leistungsfähigkeit höchstens bis zur Höhe der für XXX geleisteten Aufwendungen (also die 76,00 € => ANmerkung vom mir) zuzüglich des auf den kindergeldberechtigten Elternteil übertragbaren Kindergeldes gem. § 33 Abs. 1 S. 2 SGB II auf das Jobcenter über...

      Der Leistunganspruch von XXX variierte in der Vergangenheit monatlich (=>verstehe ich auch nicht - Miete ist doch ein Festbetrag, bis auf evtl. Erhöhungen, die kommen aber doch nciht monatlich?) von .... bis 76,00 €. Zuzüglich des Kindergeldes von 184,00 € (Berücksichtigung der alten Kindergeldbeträge bis 31.12.2015) ergibt sich ein maximaler Anspruchsübergang von ... bis 260,00 € (=>aktuell).

      Ich werde das mit dem anderen Threat gern tun. Es ist immer sehr schwer, die ganzen Sachen gedanklich und emotional zu trennen.

      Grüße

      Papa2015

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Papa2015 ()

    • Hallo Papa2015,

      also, es wird doch klarer. Die Formulierung 'höchstens in der Höhe von XXX' ist doch eindeutig.

      Vorsorglich kommt der Hinweis
      ...zuzüglich des auf den kindergeldberechtigten Elternteil übertragbaren Kindergeldes gem. § 33 Abs. 1 S. 2 SGB II auf das Jobcenter über...
      Genau lesen: des übertragbaren Kindergeldes. Schau dir nochmal meine beiden Beispiele an. Übertragbar auf den Bedarf der Mutter ist nur der Kindergeldanteil, den das Kind nicht selbst braucht.

      Ich hätte noch ein 3. Beispiel machen sollen (das ist auch eher der Regelfall):
      Bedarf des Kindes 488 Euro minus Kindergeld, verbleiben 300 Euro, minus gezahlter Unterhalt 270 Euro. Ein Restbedarf von 30 Euro bleibt ungedeckt, wird also als ALG II (bei Kindern nennt man das Sozialgeld) gezahlt. Für die Übertragung auf den Bedarf der Mutter ist nichts übrig.

      Dass der Leistungsanspruch monatlich variiert, deutet darauf hin, dass die Mutter eine Arbeit hat, bei der der Lohn monatlich schwankt. Kann auch einige andere Ursachen haben, die zufällig in aufeinanderfolgenden Monaten entstanden. Von der Mieterhöhung über Einreichung der Nebenkostenabrechnung, Erstattung von Nebenkosten kann das alles mögliche sein. Muss dich nicht beunruhigen.

      Es ist immer sehr schwer, die ganzen Sachen gedanklich und emotional zu trennen.
      Ja, da geb ich dir Recht. Ist schwer. Aber es geht. Das hast du grad hier bewiesen.

      Gruß
      Susanne
    • Hallo Susanne,

      ok, dann wird es hier klarer. Also hattest du vermutlich Recht und ich muss "nur" die 76,00 € nachzahlen, bis damit der ALG-II-Betrag oder das Sozialgeld ;) meines Sohnes gedeckt ist und ich zumindest dort die Akte schließen kann, bis mein Sohn in eine höhere Altersgruppe rutscht.

      Das mit dem unterschiedlichen Leistungsbetrag hat mich nur stutzig gemacht. Meine Exfrau geht nicht arbeiten, also wird es wohl an den anderen genannten Gründen liegen. Ich möchte einfach nur den Anspruchsbetrag erklärt haben. Vielleicht ist die Sachbearbeiterin so nett und teilt mir die genaue Bedarfsberechnung meines Sohnes mit. Da sind ja keine Geheimnisse enthalten.

      VIele Grüße


      Papa2015
    • Hallo liebe Forumsmitglieder,

      ich wollte hier nur mal Bescheid sagen, was herausgekommen ist:

      Nach langem Hin- und Hergerechne mit dem Jobcenter wurde mein Selbstbehalt überprüft und ich zahle den vom Jobcenter errechneten Unterhalt der entsprechenden Altersstufe, so dass mein Unterhalt den Bedarf des Kindes deckt und noch ein Überbetrag auf den Bedarf der Kindesmutter angerechnet wird. Hinsichtlich eines weiteren Zahlbetrages wurde nochmals der Forderungsübergang angezeigt und ich muss den Rückstand zeitnah ausgleichen, wie auch immer ich das neben dem aktuellen Unterhalt tun soll.

      Wie sieht das denn jetzt mit zukünftig weiteren gesetzlichen Erhöhungen des Unterhalts aus? Kann ich theoretisch solange meinen bisherigen Unterhalt (natürlich unter Beachtung des Einkommens und der Altersstufe) weiterzahlen, bis die Kindesmutter oder das Jobcenter kommt und den per Gesetz zukünftig evtl. erhöhten Betrag anfordert?

      Apropo Datenschutz... meine ALG-II-beziehende Exfrau hat beim Jobcenter gefordert, dass meine Lebensgefährtin ihr ihre Verdienstabrechnungen und den Arbeitsvertrag übergibt. Die Mitarbeiterin des Jobcenters hat dies tatsächlich mit einer Aufforderung weitergeleitet. Nett, oder?

      Viele Grüße

      Papa2015
    • Hallo Papa2015,

      schön, dass die Kuh vom Eis ist. Wegen des Rückstandes kannst du Ratenzahlung beantragen - und das würde ich auch tun!

      Apropo Datenschutz... meine ALG-II-beziehende Exfrau hat beim Jobcenter gefordert, dass meine Lebensgefährtin ihr ihre Verdienstabrechnungen und den Arbeitsvertrag übergibt. Die Mitarbeiterin des Jobcenters hat dies tatsächlich mit einer Aufforderung weitergeleitet. Nett, oder?
      Nett? Das halte ich für eine Unverschämtheit, und ich hoffe, das habt ihr nicht gemacht. Mit 'ihr' meinst du deine Exfrau? Ich kann dir grad auf die Schnelle keine Rechtsgrundlage nennen - aber ich bin mir sehr sicher, dass das nicht rechtens sein kann.

      Wegen der Unterhaltshöhe kommt es darauf an. Du hast nichts geschrieben, ob es einen Titel gibt. Wenn nicht, kannst du warten, bis die Aufforderung kommt.

      Gruß
      Susanne
    • Guten Morgen Susanne,

      ich werde Deinen Rat befolgen und Ratenzahlung beantragen. Mal schauen, was die zu meinem Vorschlag sagen.

      Bezüglich der Aufforderung durch meine Exfrau und auch wegen der Überprüfung der Unterhaltsberechnung haben wir dann einen Anwalt eingeschaltet, der die Sache rigoros abgebügelt hat. Das hat uns dann aber auch 200,00 € Anwaltskosten gekostet, die ich nun auch noch bezahlen muss.

      Es besteht kein Titel für meinen Sohn. Also werde ich warten, bis dann die Aufforderung durch das Jobcenter oder die Kindesmutter kommt.

      Viele Grüße

      Papa2015
    • Hallo Susanne,

      das kannst du laut sagen. Diese 200,00 € hätte ich für das anstehende Weihnachtsfest gut gebrauchen können. Danke Dir für die angegebenen Fundstellen.

      Da hat meine Ex mich wieder einmal - wie bisher in vielen Dingen - Geld gekostet. Sofern ich das Glück habe, mit meiner Lebensgefährtin ein eigenes Kind haben zu können, werden diese Kosten wohl vermutlich wieder entstehen, denn dann geht die Rechnerei wieder los, da mein Einkommen nicht ausreichen wird, für beide Kinder den vollen Unterhaltssatz zahlen zu können. ;(

      Viele Grüße

      Papa2015