Guten Tag,
ich bin neu hier und bitte auf diesem Weg um Hilfe, da ich hier schon oft etwas "gestöbert" habe :-D. Ich hoffe, mein ganzes Anliegen ist in diesem Threat richtig.
Ich habe einen neunjährigen Sohn für den ich bisher 180,00 € Unterhalt zahle. Es ist existiert kein Unterhaltstitel.
Die Kindesmutter war, seitdem wir verheiratet waren, ALG-II-Bezieherin. Nun habe ich ein Schreiben des Jobcenters erhalten, dass sie für den Sohn jeden Monat unterschiedliche ALG-II-Zahlungen von aktuell ca. 76,00 € monatlich leisten und wollen meine Unterhaltszahlungen prüfen, da der Zahlbetrag auf das Jobcenter übergegangen ist. Das ich das - soweit ich leistungsfähig bin - zahlen müsste, ist mir klar. Zahle ich diesen Betrag, wäre das Jobcenter meines Erachtens vom Tisch, weil sie für den Sohn nichts mehr zahlen. Der Bedarf der Kindesmutter geht mich meines Erachtens nichts an.
Nun möchte das Jobcenter von mir auch noch zusätzlich die verrechneten Kindergeldbeträge erstattet bekommen. Hintergrund wird der sein, dass sie dann den Überhang auf die Kindesmutter verrechnen können. Ich bin der Meinung, dass - wenn die Kindesmutter - mehr Unterhalt möchte, sich diese an mich wenden soll. Ich zahle den Leistungsbetrag an das Jobcenter und damit sind diese "raus".
Ich weiß, dass meinem Sohn Unterhalt zusteht und ich zahle ja auch. Aber, wie so oft, kommt das Geld nicht bei meinem Sohn an. Als mein Sohn noch Umgang mit mir haben durfte, habe ich ihm zusätzlich noch Kleidung, Schulzeug und z.B. den Friseur bezahlt, obwohl ich damals nicht leistungsfähig war.
Ich bekomme laut Arbeitsvertrag seit kurzem ein Festgehalt und habe mit St-Klasse I ein Netto von 1.490,00 €. Aufgrund dessen, dass mich mein Arbeitgeber verpflichtet oft auch am Wochenende zu arbeiten, entstehen dafür Überstunden und Leistungszulagen. Oft muss ich am Wochenende auch mehrfach auf Arbeit kommen. Aufgrund der betrieblichen Situation kann ich die Überstunden nicht abbummeln, was für mich sehr wichtig wäre, denn ich arbeite in der Woche nur nachts, am Wochenende dann früh und abends und bin körperlich deswegen am Limit. Also werden diese auszbezalt und ich rutsche damit dann in eine höhere Tabellenstufe. Diese Anrechenbarkeit der Beträge sind teilweise strittig und führen zu weiterem Konfliktpotential mit dem Jobcenter.
Hat hier jemand Erfahrung damit, ob es ausreicht, wenn ich den für meinen Sohn vom Amt tatsächlich gezahlten ALG-II-BEtrag noch draufzahle? Ich möchte die Untätigkeit meiner Exfrau nicht unterstützen.
Zudem habe ich dem Jobcenter mitgeteilt, dass meine Exfrau mit ihrem Lebensgefährten seit einem Jahr in einer Bedarfsgemeinschaft lebt und habe viele Fakten dazu angeführt. U.a. hat der Partner keinen aktuellen Meldestatus. Er wurde von der Meldebehörde bereits von Amts wegen nach Recherchen abgemeldet. Was muss man denn noch mitteilen, damit die Bedarfsgemeinschaft angerechnet wird? Das Jobcenter hat bisher nichts geprüft. Alle Nachbarn in den Objekt können die Bedarfsgemeinschaft bestätigen, denn es wird nach Außen hin gelebt. Denn sollte dies vom Jobcenter angenommen werden, bekommt sie keinerlei ALG-II-Leistungen mehr und das Jobcenter lässt mich in Ruhe. Bitte versteht das nicht falsch, aber Sozialbetrug finde ich unakzeptabel.
Mit freundlichen Grüßen
Papa2015
ich bin neu hier und bitte auf diesem Weg um Hilfe, da ich hier schon oft etwas "gestöbert" habe :-D. Ich hoffe, mein ganzes Anliegen ist in diesem Threat richtig.
Ich habe einen neunjährigen Sohn für den ich bisher 180,00 € Unterhalt zahle. Es ist existiert kein Unterhaltstitel.
Die Kindesmutter war, seitdem wir verheiratet waren, ALG-II-Bezieherin. Nun habe ich ein Schreiben des Jobcenters erhalten, dass sie für den Sohn jeden Monat unterschiedliche ALG-II-Zahlungen von aktuell ca. 76,00 € monatlich leisten und wollen meine Unterhaltszahlungen prüfen, da der Zahlbetrag auf das Jobcenter übergegangen ist. Das ich das - soweit ich leistungsfähig bin - zahlen müsste, ist mir klar. Zahle ich diesen Betrag, wäre das Jobcenter meines Erachtens vom Tisch, weil sie für den Sohn nichts mehr zahlen. Der Bedarf der Kindesmutter geht mich meines Erachtens nichts an.
Nun möchte das Jobcenter von mir auch noch zusätzlich die verrechneten Kindergeldbeträge erstattet bekommen. Hintergrund wird der sein, dass sie dann den Überhang auf die Kindesmutter verrechnen können. Ich bin der Meinung, dass - wenn die Kindesmutter - mehr Unterhalt möchte, sich diese an mich wenden soll. Ich zahle den Leistungsbetrag an das Jobcenter und damit sind diese "raus".
Ich weiß, dass meinem Sohn Unterhalt zusteht und ich zahle ja auch. Aber, wie so oft, kommt das Geld nicht bei meinem Sohn an. Als mein Sohn noch Umgang mit mir haben durfte, habe ich ihm zusätzlich noch Kleidung, Schulzeug und z.B. den Friseur bezahlt, obwohl ich damals nicht leistungsfähig war.
Ich bekomme laut Arbeitsvertrag seit kurzem ein Festgehalt und habe mit St-Klasse I ein Netto von 1.490,00 €. Aufgrund dessen, dass mich mein Arbeitgeber verpflichtet oft auch am Wochenende zu arbeiten, entstehen dafür Überstunden und Leistungszulagen. Oft muss ich am Wochenende auch mehrfach auf Arbeit kommen. Aufgrund der betrieblichen Situation kann ich die Überstunden nicht abbummeln, was für mich sehr wichtig wäre, denn ich arbeite in der Woche nur nachts, am Wochenende dann früh und abends und bin körperlich deswegen am Limit. Also werden diese auszbezalt und ich rutsche damit dann in eine höhere Tabellenstufe. Diese Anrechenbarkeit der Beträge sind teilweise strittig und führen zu weiterem Konfliktpotential mit dem Jobcenter.
Hat hier jemand Erfahrung damit, ob es ausreicht, wenn ich den für meinen Sohn vom Amt tatsächlich gezahlten ALG-II-BEtrag noch draufzahle? Ich möchte die Untätigkeit meiner Exfrau nicht unterstützen.
Zudem habe ich dem Jobcenter mitgeteilt, dass meine Exfrau mit ihrem Lebensgefährten seit einem Jahr in einer Bedarfsgemeinschaft lebt und habe viele Fakten dazu angeführt. U.a. hat der Partner keinen aktuellen Meldestatus. Er wurde von der Meldebehörde bereits von Amts wegen nach Recherchen abgemeldet. Was muss man denn noch mitteilen, damit die Bedarfsgemeinschaft angerechnet wird? Das Jobcenter hat bisher nichts geprüft. Alle Nachbarn in den Objekt können die Bedarfsgemeinschaft bestätigen, denn es wird nach Außen hin gelebt. Denn sollte dies vom Jobcenter angenommen werden, bekommt sie keinerlei ALG-II-Leistungen mehr und das Jobcenter lässt mich in Ruhe. Bitte versteht das nicht falsch, aber Sozialbetrug finde ich unakzeptabel.
Mit freundlichen Grüßen
Papa2015