Hallo Forum,
nach rechtskräftiger Ehescheidung im Juli 2015 verlangt meine Ex nun nachehelichen Unterhalt. In diesem Zusammenhang koennte es wichtig werden, ob ehebedingte Nachteile vorliegen oder nicht. Mein Meinung nach ist das nicht der Fall.Dazu Folgendes:
Die Ex ist 60 Jahre alt.Ihre 1980 geschlossene 1. Ehe wurde 1985 geschieden.Zu dem Zeitpunkt hatte sie einen 5-jaehrigen Sohn.Sie lebte von da an von Unterhalt und Sozialhilfe.Seit 1980 bis heute hat sie nie gearbeitet und wollte das auch nicht!!!
1992 haben wir geheiratet.In diesem Jahr wurde unsere Tochter geboren. Spaeter habe ich sie mehrfach gebeten einen Job anzunehmen.Das
lehnte sie stets ab.
Auch jetzt nach Trennung und Scheidung wehrt sie sich vehement gegen eine Erwerbstätig keit, obwohl das Gericht schon klargestellt hat, dass sie eine vollschichtige Arbeit aufnehmen muss.
Ich setze darauf, dass es keine ehebedingten Nachteile gibt und rechne damit, dass der nacheheliche Unterhalt begrenzt ,herabgesetzt oder gaenzlich versagt wird.Sie lebte seit 1980 auf Kosten ihrer Ehemaenner und nach der 1. Scheidung von Sozialhilfe.Sie war eben immer faul und arbeitsscheu.
Mein anrechenbares Einkommen betraegt einschließlich Wohnwert etwa 2000,00 Euro.Daraus ergibt sich rechnerisch ein Unterhaltsanspruch i.H.v. 700,00 Euro. Da sie diesen Betrag durch eigene Arbeit erwirtschaften koennte zahle ich nichts.
Wie beurteilt ihr diese Situation ?
Viele Grüße
Hajo
nach rechtskräftiger Ehescheidung im Juli 2015 verlangt meine Ex nun nachehelichen Unterhalt. In diesem Zusammenhang koennte es wichtig werden, ob ehebedingte Nachteile vorliegen oder nicht. Mein Meinung nach ist das nicht der Fall.Dazu Folgendes:
Die Ex ist 60 Jahre alt.Ihre 1980 geschlossene 1. Ehe wurde 1985 geschieden.Zu dem Zeitpunkt hatte sie einen 5-jaehrigen Sohn.Sie lebte von da an von Unterhalt und Sozialhilfe.Seit 1980 bis heute hat sie nie gearbeitet und wollte das auch nicht!!!
1992 haben wir geheiratet.In diesem Jahr wurde unsere Tochter geboren. Spaeter habe ich sie mehrfach gebeten einen Job anzunehmen.Das
lehnte sie stets ab.
Auch jetzt nach Trennung und Scheidung wehrt sie sich vehement gegen eine Erwerbstätig keit, obwohl das Gericht schon klargestellt hat, dass sie eine vollschichtige Arbeit aufnehmen muss.
Ich setze darauf, dass es keine ehebedingten Nachteile gibt und rechne damit, dass der nacheheliche Unterhalt begrenzt ,herabgesetzt oder gaenzlich versagt wird.Sie lebte seit 1980 auf Kosten ihrer Ehemaenner und nach der 1. Scheidung von Sozialhilfe.Sie war eben immer faul und arbeitsscheu.
Mein anrechenbares Einkommen betraegt einschließlich Wohnwert etwa 2000,00 Euro.Daraus ergibt sich rechnerisch ein Unterhaltsanspruch i.H.v. 700,00 Euro. Da sie diesen Betrag durch eigene Arbeit erwirtschaften koennte zahle ich nichts.
Wie beurteilt ihr diese Situation ?
Viele Grüße
Hajo