Gleicher Unterhalt bei Jobwechsel?

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    • Gleicher Unterhalt bei Jobwechsel?

      Tach miteinander,

      in meinem letzten Thread ging es ja darum, dass beide vj Söhne, die noch zur Schule gehen, bzw. studieren, KU bekommen.
      So bezahle ich bei meinem derzeitigen EK je 185 Euro KU im Monat.

      Nun will ich den Job wechseln, bei welchem ich deutlich weniger verdienen werde.
      Muss ich die gleiche Höhe nach wie vor bezahlen, oder wird das neu ausgerechnet?
      Und wenn ja: von wem?
      Bisher habe ich so knapp 2zwei im Monat; wenn ich den Job annehme (was ich gerne möchte), liege ich bei ca. 15fünfzig im Monat.

      Früher hieß es da lapidar vom Amt: Wenn ich 100% arbeiten kann, wird der KU auch auf 100% bezahlt.
      Verhält es sich hier auch so?

      Vielen Dank für eure Antworten,
      herzliche Grüße,

      Thomas
      Vielen Dank,
      herzliche Grüsse,
      tompi13

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von tompi13 ()

    • Hallo Tompi13,

      man könnte Dir dies als Schuldhaftes Verhalten auslegen, daher Du reduzierst Dein Gehalt mit Absicht. Daher könnte man argumentieren, das die Unterhaltszahlungen weiterhin in voller Höhe fällig werden, da Du ja auch hättest weiter arbeiten können. Was anderes wäre es, wenn der Arbeitgeber dies im Rahmen einer Änderungskündigung macht (dann annehmen, vorsorglich Klagen). Oder Du gesundheitliche Probleme hättest wie EU-Rente. Es ist also auch stark vom Grund abhängig. Ich würde gern mal kürzer treten ist nicht, das wäre schuldhaft. Wenn Deine Großen, jedoch schriftlich mit dem Wechsel und der damit verbundener Absenkung des Unterhalts vorher einverstanden sind, dann wäre es ok. Ebenso, wenn der Betrieb eine Insolvenz angemeldet hat oder Personalabbaumaßnahmen verkündet hat, bei denen es Dich trifft, aber auch da wärst Du mit vorherigen Einverständnis auf der sicheren Seite.
    • Hallo Thomas,

      ich sehe das ähnlich wie Ephesus. Du bist unterhaltspflichtig und weißt das, und du würdest "ohne Not" den Arbeitsplatz wechseln und damit dein Gehalt absenken. Du zahlst ja jetzt schon weniger als den Mindestunterhalt, bedenke, dass der volljährige Schüler noch privilegiert ist. Es gilt § 1603 BGB!
      Gegenüber ihm liegt dein SB bei 1080 €, gegenüber dem Älteren bei 1300 €.

      Besteht jeweils ein Titel?

      Gruß, HT

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Hochtief ()

    • Ah, ok, Hochtief; danke.

      Es ist so, auch wenn es niemanden interessiert, dass ich bei der neuen Stelle nicht mehr abends arbeiten müsste, sondern eben ganz normal von morgens bis nachmittags.. es ist halt blöd als Pädagoge beim Stellenwechsel, weil man gehaltstechnisch immer wieder von Null anfangen muss..
      Es ist einfach Kotze..
      Vielen Dank,
      herzliche Grüsse,
      tompi13
    • Hallo Tompi13,

      Du hast auch daran gedacht, das Du bei der neuen Stelle 6 Monate Probezeit hast? Das bedeutet, das man Dir jederzeit ohne Angabe von Gründen kündigen kann, selbsr Schwerbehinderten. Dann stehst Du gegebenenfalls ohne Job und ohne Einkomen da. Es droht Dir dann das selbe wie beim ersten Job mit Schuldhaften Verhalten. Es wäre etwas anderes, wenn Du mehr verdienen würdest, um Deinen Unterhaltszahlungen besser nachkommen zu können. Selbst da würde ich versuchen dies schriftlich mit den Kindern abzusichern. Wenn Du noch nicht gekündigt hast, dann bleib entweder im alten Job, oder versuche im neuen Job 200-300 euro mehr zu bekommen. Oder im neuen Job genausoviel und die Genehmigung auf Nebentätigkeit. Wünsche Dir Weisheit und das entsprechende Händchen Glück. Ich weis es ist nicht einfach einen Job zu finden.

      Gruß und Glück

      Ephesus
    • ..ich denke, ich werde wohl oder übel hier bleiben.. was nutzt es mir, wenn der neue Job Spaß ohne Ende macht, mir aber effektig grad mal 400 Euro im Monat blieben? Dann schlag ich mir lieber hier mit den Gegebenheiten rum und hab so meine Kohle.

      Vielen herzlichen Dank
      für die klärenden Worte!
      Vielen Dank,
      herzliche Grüsse,
      tompi13
    • @ Tompi13,

      Nachtrag. Ich darf noch Ergänzend einbringen: Wenn man diverse Probleme hat. Z.B. Unterhaltsstreit etc. dann hat das auch auf die eigene Gesundheit, Wohlbefinden und Aussenwirkung Einfluß. In so einer Situtation gleichzeitig den Job zu wechseln, stellt eine zusätzliche Belastung dar. Insbesondere, wenn Du dann noch weniger Unterhalt bezahlen willst oder sollst. Denn die Gegenseite wird das nicht unbeantwortet lassen, ein neuer Unterhaltsverfahren droht. Am ende könnte die Kündigung in der Probezeit stehen. Mach einfach mal das Spiel "Switch". Stell Dir vor Du wärst der Chef und hättest Dich als Mitarbeiter mit allen Umständen, wie würdest Du handeln, bzw. würde der Chef handeln? Heute sind billige willige jederzeit verfügbare, junge flexible Arbeitkräfte mit besten Referenzen, 10 Jahren Berufserfahrung gesucht. Ab 45-50 keine Chance mehr, zumindest für die propagandierten Facharbeitermangel...

      Von Schwerbehinderten ganz zu schweigen, vor denen hat man besondere Angst.

      Gruss Ephesus
    • Hallo Ephesus,

      nur sicherheitshalber zur Klärung: Ich bin nicht schwerbehindert!
      Da ich im sozialen bereich arbeite, ist das nicht so angesagt mit jungen Leuten und so.. da wird wert auf Kompetenzen und Berufserfahrung gelegt.. Und mir geht es gesundheitlich gut und wenn ich die Stelle annehmen würde, dann ist klar, dass ich nicht gekündigt würde. Ich habe heute ja schon eine halbe mündliche Zusage erhalten und das mit meinen 51 Jahren; also kein Thema!
      Vielen Dank,
      herzliche Grüsse,
      tompi13
    • Hallo Topmie 13,

      das Du Schwerbehindert bist war nicht so gemeint, lediglich eine Zusatzinfo, was auf dem Arbeitsmarkt so los ist. Verlassen kannst Du Dich nur auf einen Schriftlichen Arbeitsvertrag, wobei dieser dann auch vorher wieder gekündigt werden kann. Vom Grundsatz prüf doch mal, wieviel Miete Du bezahlst und wieviel beim Selbstbehalt mit drin steckt. Ich glaube mal irgendwo gelesen zu haben, das man diesen bei einer höheren Miete z.B. Ballungsraum höher ansetzen kann? Das mit Spaß und Freude der Arbeit kann ich durchaus verstehen. Versuch es mal mit der Bestätigung.
    • tompi13 schrieb:

      Es ist so, auch wenn es niemanden interessiert, dass ich bei der neuen Stelle nicht mehr abends arbeiten müsste, sondern eben ganz normal von morgens bis nachmittags..


      Hallo T.,

      ich verstehe deinen Frust, aber leider ist es so, dass das rein rechtlich nicht relevant ist. Ich hätte vor einigen Jahren auch gern meine Arbeitszeit reduziert, um mich besser um meine kleineren Kinder kümmern zu können, oder hätte gern Elternzeit genommen, aber das wäre aufgrund der U-Verpflichtung schlicht nicht zu finanzieren gewesen.

      Wenn du Glück hast, studiert er zügig, und dann kannst du irgendwann endlich auch an dich denken.
      Vielleicht kannst du deinen Söhnen ein Duales Studium nahelegen an einer staatlichen Hochschule? Dann werden sie vergütet und decken damit ihren Bedarf selbst.

      Alles Gute,
      HT
    • @ tompie13, Hochtief,

      das Duale Studium hat noch den Vorteil, das Sie zudem in die Rentenkasse einzahlen, wenn auch wenig Geld, dafür zählt jeder Monat später bei den Jahren hinzu. Diese Erkenntnis ist in jungen Jahren nicht unbedingt vorhanden. Die wenigsten bringen dann nach dem Studium Ihre 35 Versicherungsjahre auf, um früher Abschlagsfrei in Rente gehen zu können. Sie sollten nicht den Fehler begehen und in die private KV gehen, die wird mit zunehmenden Alter teurer und man kommt nur sehr sehr schwer wieder in die gesetzliche KV zurück. Sie sollten daher eher die Variante Monatliches kleines Geld wählen, statt höhere Summe.

      Das nur so am Rande, für eventuelle Überlegungen