nach 16 jahren getrennt lebend ,wird mir nun vermögensaufteilung angedroht

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    • nach 16 jahren getrennt lebend ,wird mir nun vermögensaufteilung angedroht

      liebe helfer,es gibt zwar nicht viel zu verteilen.doch am liebsten würde ich garnichts zahlen.wollte schon das guthaben ca eine jahresrente...20Tsd € irgendwie verschieben.kann ich das einfach abheben und einem Freund zur verwahrung geben? für einen hinweis wäre ich dankbar
    • hallo tdk52,

      solche Überlegungen sind verständlich und auch irgendwie menschlich. Nur Du hast ja bereits das Scheidungsbegehren per Gericht zugestellt bekommen. Der Tag der Zustellung dieses Briefes ist der Stichtag des Vermögenausgleichs. Wenn Du also eine Benachrichtigung im Briefkaten vorfindest dann die Kohle abhebst und am nächsten Tag den Brief holst, dann wäre da vielleicht ne Chance. Nur in aller Regel werden solche Briefe per Postzustellungsurkunde zugestellt. Wenn dann hättest Du das Geld schon Bar zu Hause haben müssen. Oder eben vorher für irgend etwas ausgegeben (Reise) etc.. Es ist nun mal so, das derjenige, der die Scheidung einreicht derjenige ist, der das Aktiv steuern und entsprechend vorbereiten kann..

      Und das wäre irgendwie unehrlich, auch wenn ich es von Grundsatz her irgendwie verstehe.

      Im übrigen kann man die entsprechende Klntostände 10 Jahre zurückverfolgen, per Stichtag, kostet dann halt entsprechende Gebühren. Vom Prinzip her könnte die Gegenseite dies auch vereidigen lassen, bzw. Falschaussagen sind auch Strafbar. Müßte aber nachgewiesen werden.

      Also sauber bleiben, auch wenn es schwer fällt. Wie ich sehe, bist Du nun beim Vermögensausgleich angekommen.

      Schönes WE und viel Glück

      Ephesus
    • Hallo TDK52,
      die klare Antwort ist: Nein, das funktioniert nicht. Wenn deine Frau den Zugewinnausgleich gerichtlich fordert bist du auf Verlangen zur Offenlegung deines Vermögens für zumindest zwei Stichtage verpflichtet: Vermögen zum Tag der Trennung sowie zum Tag der Zustellung des Scheidungsantrages durch das Gericht. Die Angabe des Vermögens hat grundsätzlich durch Belege
      - z. B. Kontoauszüge -, jeweils bezogen auf die Stichtage, zu erfolgen.

      Gruß
      Villa
      Leben und leben lassen
    • nach 16 jahren getrennt lebend ,wird mir nun vermögensaufteilung angedroht

      Guten Tag Ihr Helfer,getrennt hat sich meine Frau am 1.7.1999 ,da wird wohl kaum noch was nachzuweisen sein ausser den Schulden die ich von Ihr übernommmen habe.nach dem scheidungsantrag der mich total erledigt hat
      habe ich bis gestern gegrübelt.nun ist das geld bar abgehoben.erstmal sicher geparkt.mal sehn was dann kommt.
      im Moment läuft ja noch Der Antrag auf einstweilige Anordnung von meiner Frau.Ich bekam eine Kopie Ihrer
      Antragsschrift.Bekommt meine Frau auch meine Aussagen und Dokumente dazu zur Kenntnis?Diese Angelegenheit
      zieht sich schon über fünf Monate hin.Ich habe noch keinen Anwalt.Hoffe das ich so klar komme.Denn wesentliche unwahre Angaben konnte ich wiederlegen.(z.B. Höhe meines derzeitigen Einkommens als Renter) liebe Grüsse tarka
    • Hallo TDK52,

      egal, wer was behauptet, z.B. Ich hatte 1. Mio am Tag der Hochzeit, der muß dies auch beweisen können. Wenn Du also z.B. nicht widersprichtst (z.B. mit Nichtwissen), dann gilt das nicht widersprochene als Anerkannt, da dem ja nicht widersprochen wurde. Wenn Du z.B. sagtst, nein das war keine Mio sondern nur 100.000, dann hast Du mit Deiner Antwort 100.000 anerkannt. Also auch auf die Antworten bzw. auch die sogenannten Nebenschauplätze wie geschehen auf das Trennungsdatum achten. Es handelt sich um ein Verfahren, bei dem die Wahrheit anzugeben ist, nur die ist für den ein oder anderem auch mal wie ein Gummiband. Wenn Du antwortest, dann hast Du eventuell "Falsch" ausgesagt. Wenn das der Anwalt macht, dann hat er eventuell was falsch verstanden, oder eben etwas verwechselt. Akteneinsicht hat vom Prinzip her immer nur ein Anwalt. so ist es normalerweise bei anderen Verfahren (Strafrecht). Jedoch geht der Schriftverkehr über das Gericht, also alles was jede Seite an das Gericht schickt, geht auch an die andere Seite, damit sich diese äußern kann. Es wäre denkbar, das Sie Dir derart kurz Informationen (Antworten oder neue Behauptungen Forderungen) zukommen lassen, das Du hierauf eher unvorbereitet bzw. schlecht oder gar nicht antwortest. Da gab es auch eine Formulierung, die alles andere (nicht wesentliche) pauschal widerspricht, nur die fällt mir im Moment nicht ein ?( . Klar, es ist Deine Entscheidung ob und welchen Anwalt Du nimmst. Nur macht das ein versierter Anwalt beruflich vor allem wenn er schon einige Jahre Berufserfahrung hat. Wir sind hier letztlich nur Laien. Ich darf Dir auch noch zu bedenken geben, das es da das sehr umfangreiche ZPO (Zivile Prozeß Ordnung) gibt. Dieses Gesetz regelt so einiges. Wenn der ANwalt also gemäß ZPO xyz Abs. 1 etc. vorbringt, dann sind das für Dich Böhmische Dörfer, während der Anwalt und Richter wissen, was gemeint ist, stehst Du da und weist nix oder reagierst eventuell falsch.

      Es könnte ja auch geschehen, das Dir die Gegenseite kurzfristigst einen Einigungsvorschlag zukommen läst (Bedingungen sind ja erst mal egal), dann könnten Sie sagen, wir wollen uns ja einigen und schon stehst Du anders da. Inwieweit eine Vermögensaufteilung überhaupt Sinn macht, wenn Beispielsweise die eintsprechenden Summen nicht belegt werden können ist fraglich, andererseits könnte hier auch eine Chance bestehen, günstiger davon zu kommen? Aber es gilt der Grundsatz, was Behauptet wird muß auch bewiesen werden. Siehe oben das Beispiel. Es könnte aber auch Unterhaltstechnisch sein.

      Rechne mal damit, das sich das Verfahren, auch das der Vermögensaufteilung, lange ziehen kann. Die Vermögensaufteilung steht ihr zu, wenn Sie es im Rahmen der Fristen entsprechend beantragt. Es steht ja auch als Überlegung an, ob Sie ja gegebenenfalls in diese Zeit entsprechendes Vermögen angehäuft hat? Es kommt manchmal ja auch daruf an, warum und weshalb man ein entsprechendes Drohszenarium aufbaut.

      Übrigens, wenn Du nicht viel Geld hast, dann könntest Du auch entsprechend Prozeßkostenhilfe beantragen, das wäre auch ein Weg. Da können Dir diesbezüglich andere hier wohl besser helfen als ich. So, dies nur einige Gedanken meinerseits. Wie ich sehe, bist Du noch um 1 unterwegs. Versuch einen geregelten Tagesablauf hinzu kriegen. ja ich weis, es ist einfacher gesagt als getan, geht mir genauso ;( .

      Achte auf Deine Gesundheit und lass Dir deinen weiteren lebensabend nicht durch diese Scheidung versauen.

      Gruss Ephesus