In 2000 mussten meine damalige Ehefrau und unsere gemeinsamen 3 Kinder (damals 3, 6, 7) getrennt werden (Gerichtsbeschluss). Wegen einer psychischen Erkrankung der Frau bestand Gefahr für Leib und Leben der Kinder. Zwangsläufig verließ ich das gemeinsame Haus (Eigentum) mit den Kindern und mietete eine Wohnung, denn die Frau weigerte sich, das Haus zu räumen. Sie wurde dann mehrfach zwangsweise geschlossen untergebracht und auch unter Betreuung gestellt (Aufenthaltsbestimmung und Gesundheitsfürsorge). Umgang der Mutter mit den Kindern fand regelmäßig und ausschießlich unter Aufsicht in Räumen des Jugendamtes statt. Ich hoffte zunächst auf Heilung der Frau und Rückkehr in unser Haus. Letztlich kam es dann aber doch zur Scheidung.
Im März 2002 wurde die Ehe geschieden und es wurden Ausgleichsansprüche zu Gunsten der Frau nach § 1587 Abs 1 BGB festgesetzt. Seit 2012 bin ich im Ruhestand (ehem. Berufssoldat) und meine Pension wird um den VA gekürzt. In den Folgejahren NACH Scheidung und Festsetzung des VA sind allerdings Gründe eingetreten, die m.E. eine Abänderung des VA bis hin zum Ausschluss gerechtfertigt hätten.
1. schwerwiegendes Fehlverhalten
Die Ex-Frau hat u.a. Strafanzeige gegen mich erstattet, weil ich sie in unserem Haus schwer missbraucht und brutal vergewaltigt haben soll. Sie wurde dann wegen dieser falschen Anschuldigungen verurteilt. Sie hat aktenkundig weitere Strafanzeigen gegen mich gestellt, u.a. wegen Kindesmisshandlung, Diebstahl, Betrug ... und öffentlich massiv behauptet, ich sei Drogendealer, Mörder und Kinderschänder. Schließlich hat sie mir auch gegenüber meinen Vorgesetzten diverse Dienstvergehen unterstellt (Unterlassungsbeschlüsse liegen vor).
Es war definitiv ihr erklärtes Ziel, mich in jeder Hinsicht fertig zu machen und ins Gefängnis zu bringen, weil sie glaubte, dann das Sorgerecht für die Kinder zu erlangen! Ich denke, dass dieses einseitige Fehlverhalten wohl schwerwiegend genug sein müsste?
2. ungleiche Vermögensteilung
Bei Scheidung bestand das gemeinsame Vermögen im Wesentlichen nur aus dem gemeinsamen Hausbesitz. Nach Abzug der Schulden wären etwa 70.000 Euro zu teilen gewesen. Vermögens- oder Zugewinnausgleich fand nicht statt, weil (vermeintlich) Einigkeit über den Verkauf des Hauses bestand.
Real hat die Frau dann allerdings den Verkauf des Hauses verhindert und insgesamt fast 4 Jahre darin gewohnt, ohne sich an Kosten und Finanzierung zu beteiligen. Als ich dann die von ihr heruntergewirtschaftete "Ruine" endlich verkaufen konnte, blieben insgesamt nur noch rund 50.000 Euro übrig.
Da ich die gesamte Finanzierung (rund 1.100 Euro/Monat) fast 4 Jahre lang "nebenbei" allein getragen habe und die Frau den Nutzungsvorteil (800 Euro Miete) hatte, sollte ein Ausgleichsanspruch von mehr als 40.000 Euro entstanden sein. Selbst wenn ich den gesamten Überschuss aus dem Hausverkauf bekommen hätte, wären da noch über 15.000 Euro offen geblieben.
Allerdings meldete dann das Sozialamt einen vorrangigen Anspruch auf den gesamten Anteil der Frau an, weil ihr alle Leistungen nach SGB nur darlehensweise gewährt worden waren. So kassierte das Sozialamt die eine Hälfte des Überschuses aus dem Hausverkauf (Besitzanteil der Frau) und ich bekam nur "meine" 25.000 Euro.
Im Ergebnis hat die Frau also ihren ursprünglichen Vermögensanteil (35.000 Euro) erhalten bzw. "abgelebt". Ich hingegen musste rund 80.000 Euro aufbringen, um am Ende nur 25.000 Euro zu bekommen - ein Minus von rund 55.000 Euro gegenüber einem Plus von 35.000 Euro der Frau (Delta = 90.000 Euro). Und rechnerisch habe ich die Frau nun doch irgendwie 4 Jahre lang unterhalten, obwohl man mir das ja nicht zumuten konnte, denn das Sozialamt hat die gezahlten Leistungen wieder bekommen, ich aber nicht.
Insgesamt hatte ich mich dennoch mit der Situation abgefunden, denn es ist definitiv besser, nach vorne zu blicken, als sich permanent über die Trümmer der Vergangenheit aufzuregen.
Zum 01.06.2015 wurde die Kürzung meine Pension um den VA bis zum 30.06.2018 eingestellt, denn nach neuer Regelung wird der VA (zumindest bei ehem. Soldaten) erst ab dem 61. Lebensjahr einbehalten. Die Freude war groß, immerhin 3 Jahre lang knapp 300 Euro mehr pro Monat. Doch bereits 6 Wochen später kam die Ernüchterung: Die Ex-Frau hat ihre Rente beantragt! Vorsorglich wird der VA daher nun doch wieder einbehalten ...
... und jetzt kommt der ganze Frust doch irgendwie und mit aller Macht wieder hoch!
Die Frau hat seit 2000 absolut nichts unternommen, um wieder auf die Beine zu kommen, und nun ist sie Dauersozialfall bis an ihr Lebensende (Sorry, aber unter den gegebenen Umständen habe ich da kein Mitgefühl). Dass sie (mit 55) nunmehr Rente beantragt hat, wird ihre persönliche Situation finanziell nicht verändern, denn die Leistungen nach SGB werden wohl um die gezahlte Rente gekürzt werden. Allerdings werde ICH dann wieder mit rund 300 Euro an der Unterhaltung der Frau beteiligt, während das Sozialamt diesen Betrag spart. Natürlich wird das rechtlich anders beurteilt, aber moralisch empfinde ich so.
Und nun möchte ich doch irgendwie am VA "drehen", befürchte aber, dass es keinen aktuellen Anlass für eine Klage gibt - oder doch ????
Im März 2002 wurde die Ehe geschieden und es wurden Ausgleichsansprüche zu Gunsten der Frau nach § 1587 Abs 1 BGB festgesetzt. Seit 2012 bin ich im Ruhestand (ehem. Berufssoldat) und meine Pension wird um den VA gekürzt. In den Folgejahren NACH Scheidung und Festsetzung des VA sind allerdings Gründe eingetreten, die m.E. eine Abänderung des VA bis hin zum Ausschluss gerechtfertigt hätten.
1. schwerwiegendes Fehlverhalten
Die Ex-Frau hat u.a. Strafanzeige gegen mich erstattet, weil ich sie in unserem Haus schwer missbraucht und brutal vergewaltigt haben soll. Sie wurde dann wegen dieser falschen Anschuldigungen verurteilt. Sie hat aktenkundig weitere Strafanzeigen gegen mich gestellt, u.a. wegen Kindesmisshandlung, Diebstahl, Betrug ... und öffentlich massiv behauptet, ich sei Drogendealer, Mörder und Kinderschänder. Schließlich hat sie mir auch gegenüber meinen Vorgesetzten diverse Dienstvergehen unterstellt (Unterlassungsbeschlüsse liegen vor).
Es war definitiv ihr erklärtes Ziel, mich in jeder Hinsicht fertig zu machen und ins Gefängnis zu bringen, weil sie glaubte, dann das Sorgerecht für die Kinder zu erlangen! Ich denke, dass dieses einseitige Fehlverhalten wohl schwerwiegend genug sein müsste?
2. ungleiche Vermögensteilung
Bei Scheidung bestand das gemeinsame Vermögen im Wesentlichen nur aus dem gemeinsamen Hausbesitz. Nach Abzug der Schulden wären etwa 70.000 Euro zu teilen gewesen. Vermögens- oder Zugewinnausgleich fand nicht statt, weil (vermeintlich) Einigkeit über den Verkauf des Hauses bestand.
Real hat die Frau dann allerdings den Verkauf des Hauses verhindert und insgesamt fast 4 Jahre darin gewohnt, ohne sich an Kosten und Finanzierung zu beteiligen. Als ich dann die von ihr heruntergewirtschaftete "Ruine" endlich verkaufen konnte, blieben insgesamt nur noch rund 50.000 Euro übrig.
Da ich die gesamte Finanzierung (rund 1.100 Euro/Monat) fast 4 Jahre lang "nebenbei" allein getragen habe und die Frau den Nutzungsvorteil (800 Euro Miete) hatte, sollte ein Ausgleichsanspruch von mehr als 40.000 Euro entstanden sein. Selbst wenn ich den gesamten Überschuss aus dem Hausverkauf bekommen hätte, wären da noch über 15.000 Euro offen geblieben.
Allerdings meldete dann das Sozialamt einen vorrangigen Anspruch auf den gesamten Anteil der Frau an, weil ihr alle Leistungen nach SGB nur darlehensweise gewährt worden waren. So kassierte das Sozialamt die eine Hälfte des Überschuses aus dem Hausverkauf (Besitzanteil der Frau) und ich bekam nur "meine" 25.000 Euro.
Im Ergebnis hat die Frau also ihren ursprünglichen Vermögensanteil (35.000 Euro) erhalten bzw. "abgelebt". Ich hingegen musste rund 80.000 Euro aufbringen, um am Ende nur 25.000 Euro zu bekommen - ein Minus von rund 55.000 Euro gegenüber einem Plus von 35.000 Euro der Frau (Delta = 90.000 Euro). Und rechnerisch habe ich die Frau nun doch irgendwie 4 Jahre lang unterhalten, obwohl man mir das ja nicht zumuten konnte, denn das Sozialamt hat die gezahlten Leistungen wieder bekommen, ich aber nicht.
Insgesamt hatte ich mich dennoch mit der Situation abgefunden, denn es ist definitiv besser, nach vorne zu blicken, als sich permanent über die Trümmer der Vergangenheit aufzuregen.
Zum 01.06.2015 wurde die Kürzung meine Pension um den VA bis zum 30.06.2018 eingestellt, denn nach neuer Regelung wird der VA (zumindest bei ehem. Soldaten) erst ab dem 61. Lebensjahr einbehalten. Die Freude war groß, immerhin 3 Jahre lang knapp 300 Euro mehr pro Monat. Doch bereits 6 Wochen später kam die Ernüchterung: Die Ex-Frau hat ihre Rente beantragt! Vorsorglich wird der VA daher nun doch wieder einbehalten ...
... und jetzt kommt der ganze Frust doch irgendwie und mit aller Macht wieder hoch!
Die Frau hat seit 2000 absolut nichts unternommen, um wieder auf die Beine zu kommen, und nun ist sie Dauersozialfall bis an ihr Lebensende (Sorry, aber unter den gegebenen Umständen habe ich da kein Mitgefühl). Dass sie (mit 55) nunmehr Rente beantragt hat, wird ihre persönliche Situation finanziell nicht verändern, denn die Leistungen nach SGB werden wohl um die gezahlte Rente gekürzt werden. Allerdings werde ICH dann wieder mit rund 300 Euro an der Unterhaltung der Frau beteiligt, während das Sozialamt diesen Betrag spart. Natürlich wird das rechtlich anders beurteilt, aber moralisch empfinde ich so.
Und nun möchte ich doch irgendwie am VA "drehen", befürchte aber, dass es keinen aktuellen Anlass für eine Klage gibt - oder doch ????