Aufenthalt Kind nach Trennung

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    • Aufenthalt Kind nach Trennung

      Guten Abend,

      ich habe vor, mich von meinem Mann zu treffen. Allerdings bin ich grad noch in der Planungs- und Recherchephase. Mein Mann weiß also noch nichts von meinen Plänen.
      Wir haben einen Sohn, der eineinhalb Jahre alt ist. Mein Mann arbeitet Vollzeit mit unregelmäßigen Arbeitszeiten. Ich arbeite 30 Stunden. Daher mache ich gefühlt 90% der Betreuungs- und Erziehungsarbeit. Ich kümmere mich um das gesamte "Drummherum".
      Daher möchte ich bei einer Trennung unseren Sohn gerne mitnehmen. Ich würde in der gleichen Stadt wohnen bleiben, damit sich in der stressigen Trennungssituation wenigstens die Kita etc. nicht ändert.
      Meine Frage ist aber: Darf ich einfach meinen Sohn bei einem Auszug mitnehmen? Wäre das nicht so eine Art "Kindesentführung"?
      Ich rechne damit, dass mein Mann extrem reagieren wird, wenn ich ihm meine Trennungsabsicht verkünde. Als ich schon mal im Streit gehen wollte (damals noch ohne Kind), um frische Luft zu kriegen, hat er mich eingesperrt und mir alle Schlüssel abgenommen. Er hat sich zwar später entschuldigt, aber ich bin doch ängstlich. Es gab auch andere extreme Situationen.
      Daher würde ich mir gerne vorab eine Wohnung suchen. Auch um nach den unvermeidlichen Auseinandersetzungen einen ruhigen Rückzug für unseren Sohn und mich zu haben.
    • Hallo Frau mit Kleinkind,

      Entführung ist das noch nicht wenn du mit Kind ausziehst.

      Der Vater wird aber evtl. sofort gegen den Auszug des Kindes vorgehen?

      Dann wird wohl gerichtlich entschieden, wer das Aufenthaltsbestimmungsrecht bekommt.

      Bedenke: dem Vater sollten die gleichen Interessen am Kind zugestanden werden wie der Mutter.

      Eine gütliche Einigung wäre von Vorteil ( auch für das Kind).

      lg
      edy
      Probier's mal mit Gemütlichkeit, mit Ruhe........
    • Hallo Frau mit Kleinkind,

      da kann ich edy nur zustimmen: das sollte wirklich vor der Trennung (oder notfalls direkt nach der Trennung) besprochen und möglichst im Sinne des Kindes geklärt werden. Wenn nötig auch mit Moderator. Dabei gleich klären, wie der Umgang mit dem Kind ablaufen soll.

      Rechtlich kommt wohl nur §235 StGB in Betracht (Entziehung Minderjähriger). Das hängt dann davon ab, wie genau diese Trennung abläuft und greift bestimmt nicht, wenn der Umgang geregelt ist. Ich hatte das selbst gegen meine Ex ohne Erfolg probiert - obwohl sie mit den Kindern einfach verschwunden war und ich 4 Wochen keinen Kontakt hatte und nicht wusste wo sie waren. Trotzdem ist dieser extreme Weg der Trennung eine Kampfansage - und nach einigen Monaten hatten die die Kinder dann per Gericht ihren Aufenthalt bei mir. Ich arbeite 100%, meine Ex 0%. Den Kindern und allen anderen Beteiligten wäre einiges erspart geblieben, wenn wir das vor der Trennung besprochen hätten.

      LG
      Jon
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