neue DT ab 01.08. - Unterschreitung Selbstbehalt

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    • neue DT ab 01.08. - Unterschreitung Selbstbehalt

      Hallo Zusammen,

      wie wohl auch euch, ist mir vom JA die Änderung zur DT ( das funktioniert stets bestens) mit der Erhöhung der Unterhaltsbeträge und bitte um Anpassung ins Haus geflattert. Dabei wird jedoch mein Selbstbehalt unterschritten. Die Chance, dass ich das mit der Mutter eigenständig lösen kann, geht gleich null. Wie würdet ihr da jetzt gegenüber dem JA mit passender Argumentation tätig werden?

      Gruß Jimmy
    • Moin Jimmy,

      gemäß deinem parallelen Thread liegst du doch schon länger unter dem Selbstbehalt. Wir sprechen doch von 1.080 Euro Selbstbehalt, oder?

      Um da mal Klarheit reinzubringen bitte ich um einige Angaben:
      - unterhaltsrelevantes Einkommen zum Zeitpunkt des Vergleichs (vor 2 Jahren), als der Titel von 115% auf 105% geändert wurde
      - was war der Grund für die Reduzierung?
      - Zeitpunkt und Höhe der damaligen Abfindung
      - aktuelles unterhaltsrelevantes Einkommen
      - lebst du allein?
    • Hallo Clint,

      damals kam es zu einer betriebsbedingten Kündigung und hatte bis dahin pro Monat netto ca. 2400€. Da es zum damaligen Zeitpunkt keine vergleichbaren Stellenangebote mit diesen Verdienstmöglichkeiten gab und ich auch nicht als Arbeitssuchend bzw. Arbeitslos geführt werden wollte (Lebenslauf) hatte ich eine Stelle, allerdings nur mit 30 Stunden, die ich nach 2 Monaten bekommen habe, angenommen. Seit Beginn bei meinen neuen Arbeitgeber habe ich über das Jahr gesehen pro Monat netto 1529€ und zahle noch die private KV für meine beiden Töchter von 57€ on Top. Die Abfindung nach Abzug von Steuern betrug ca. 12000€. Ich lebe nicht allein.

      Gruß Jimmy

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von dolphin ()

    • Und jetzt zu den Grundlagen des Vergleichs (bitte nachlesen).

      Welche unterhaltsrelevanten Positionen sind darin wie aufgeführt? Insbesondere: durchschnittliches Einkommen, Verteilung/Anrechnung der Abfindung auf wieviel Jahre, Reduzierung des Selbstbehalts aufgrund Zusammenwirtschaftens mit neuem Partner (oder Ehefrau?)?
    • Hallo Clint,

      wie schnell bist du denn :-). Ausser ein paar Zeilen über eine Erklärung warum was und wie zu diesem Vergleich geführt hat, gibt es keine weiteren Angaben zum durchschnittlichen Einkommen, Verteilung oder Reduzierung des Selbstbehaltes aufgrund Zusammenwirtschaften. Die Anrechnung der Abfindung wurde bereits bei Zahlungen bis zum Zeitpunkt des Vergleichs berücksichtig. Es wurde nur noch festgehalten, was ich ab einem vereinbarten Zeitpunkt bezahlen muss. Ich kann mich nur erinnern, dass mein Anwalt zwar das Thema mit der Unterschreitung des Selbstbehaltes beim Termin vor Ort angesprochen hat, aber vieles davon was zwischen ihm und dem Gericht hin und her argumentiert wurde, nicht mehr verstanden habe. Ob mein damaliger Anwalt damit überfordert war, konnte ich nicht einschätzen. Ich war letztendlich froh wenigsten das Ergebnis erreicht zu haben.

      Gruß Jimmy
    • Hallo dolphin,
      hast du eine Kopie des damaligen Vergleichs? Dann bitte anonymisiert möglichst hier einstellen, denn du weißt doch "Mündliche Nebenabreden...": ...kannst du vergessen.
      Ohne den genauen Wortlaut zu haben kann jede Antwort ungenau sein.
      Falls du keine Kopie des Vergleichs hast: Dein Anwalt hat den Text.

      Gruß

      Villa
      Leben und leben lassen
    • Protokoll zum Vergleich

      Hallo zusammen,

      war die Tage im Gebirge frisch Luft schnappen und auch mal offline 8) . Habe inzwischen auch den Vergleich gefunden und muss ihn noch bearbeiten. Kann ich den als pdf oder jpg hier einstellen?

      Gruß Jimmy

      Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von dolphin ()

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