Scheidung nach 16 Jähriger Trennung

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    • Scheidung nach 16 Jähriger Trennung

      Habe die Antwort aus Thema; "Wie bekomme ich meine Frau aus dem Grundbuch" abgetrennt, und eigenes Thema für TDK52 aufgemacht (edy)

      Guten Tag,die lebhafte Diskussion ist enorm aufschlussreich.Ich stecke in ähnlicher Situation.Meine Frau hat nach 16 Jahren trennung nun die scheidung eingerecht.das haus habe ich bezahlt und sie ist wegen haftung miteigentümer geworden.bank wollte das so.die nebenkosten habe ich bisher bezahlt.Grundbesitzabgaben ,Versicherungen,Grundstückspflege,ect.Die werden ich ab sofort in Rechnung stellen(anteilig50% )
      Auf jeden Fall geltend machen.Die angedrohte Teilungsversteigerung geht nicht so schnell.Also Ruhe bewahren.
      Ein ISUV Mitglied hat es hinter sich.Kurz vor der Versteigerung hat man sich doch geeinigt.Wenn Fremde mitmischen bist Du verloren.Das sind skupellose Schnäppchenjäger die da mit steigern.
      Ich bin 40 Jahre verheiratet .meine frau ist vor 16 jahren ausgezogen.ja und nun sowas...kopf hoch ^^ ^^

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    • Hallo TDK52,


      TDK52 schrieb:

      die nebenkosten habe ich bisher bezahlt.Grundbesitzabgaben ,Versicherungen,Grundstückspflege,ect.Die werden ich ab sofort in Rechnung stellen(anteilig50% )
      Wenn deine Frau zu 50% als Miteigentümer im Grundbuch eingetragen ist,könnte sie für ihren Anteil am Haus Miete von dir verlangen.

      In einem anderen Thema schreibst du, dass du 72 Jahre alt bist (also schon Rentner).

      Bei der Scheidung werden dir nach dem Versorgungsausgleich (bei 40Jahre Ehe) ca. 45% deiner Rentenpunkte fehlen.

      lg
      edy
      Probier's mal mit Gemütlichkeit, mit Ruhe........

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    • Scheidung nach 16 Jahren getrennt lebend

      Vielen Dank lieber edy,wenn das o kommt bin ich ruiniert.Wohnvorteil,Nebenkosten,Unterhalt.Was bleibt für mich.Es läuft noch ein Antrag auf einstweilige Anordnung egen Unterhalt.Jetzt sind 400€ und die Nebenkosten des Hauses nicht mehr genug.Auf blosser Vermutung von Mehreinnahmen werden 1430 € verlangt.
      Die Anwältin schreibt noch so einen Quatsch.Die einstweilige Anordnung beantworte ich noch ohne Anwalt.Dann sehe ich weiter.Eine Fristverlängerung von vier Wochen wurde mir vom Gericht gewährt.
      Für mich ist auch wichtig ab wann der Termin für den Vermögensausgleich gilt.Denn 16 Jahre hat sich meine Frau weder um mich bei schwerer Krankheit ,noch um unsere drei Söhne die bei mir blieben gekümmert.Sie waren noch in der Ausbildung.Ich denke das wird noch heiter.Ohne Neurologische Betreuung stehe ich das nicht durch.Nach der Schockstarre Im Februar beginne ich mich wieder aufzurichten.Danke für die Unterstützung
    • Tut mir so leid, leide richtig mit Dir...

      Hallo Tdk52,

      ich denke, Du solltest schleunigst einen Anwalt hinzuziehen. Günstiger könnte es wohl über die hier im Forum immer wieder propagierte ISUV-Mitgliedschaft gehen. Inwieweit da eine mögliche Wartezeit entsteht, weiß ich jedoch nicht, das bitte vorher erfragen.

      Du solltest versuchen Beweise und Zeugen (die das auch bezeugen werden z.B. an Eides Statt) zu benennen, das Sie sich bereits vor 16 jahren von Dir getrennt hat. In dieser Zeit muß Sie sich ja irgendwie ernährt haben. In diesem Zusammenhang wäre auch zu prüfen, ob es eine Verwirkung des Unterhalt zumindest auch des nachehelichen Unterhalts gäbe. Idealerweise ist Sie hierzu damals mit jemanden zusammengezogen (Einwohnermeldeamt) und hatte sich dort umgemeldet (Erst oder Zweitwohnsitz)? Wenn ich das richtig sehe, hat Sie die abgeschlossene Ausbildung der drei Kinder abgewartet? Ich nehme einmal an, das Sie in den Jahren keinen Kindesunterhalt geleistet hat?

      Ich denke Du solltest Dir unbedingt einen Anwalt nehmen, denn wenn Du hier nach der Methodik Geiz ist geil handelst, dann kannst Du sehr viel Geld verlieren. Zum einen hast Du wohl die letzten 16 Jahre den Kindesunterhalt nicht bekommen? (Ab 18. müssen das Deine Söhne eingefordert haben). Für Deine "EX" geht es ja nicht nur um den Unterhalt, sondern auch um den "Trennungszeitpunkt" da ihr ja wohl Gütergemeinschaft hattet? Daher so denke ich geht es ja auch darum, das Du mit dem Trennungszeitpunkt sozusagen auch in Ihr Vermögen Zahlungen geleistet hast und dieses somit (1/2 Immobilienanteil) davor im Rahmen der Gütergemeinschaft erhöht hast. Den sie wohl als nächstes nach dem Unterhalt im Rahmen des Vermögensausgleichs realisieren wird? Daher könnte die Gegenanwältin falls Du nicht gegen Ihren Trennungstermin vorgehst, (Nichts dagegen erwiedern gilt als "Genehmigt") diesen dann in möglichen Folgeverfahren (Vermögensausgleich) als Genehmigt ansehen und sich diesbezglich auf dieses Verfahren berufen. Möglicherweise hat der Trennungszeitpunkt auch Auswirkungen auf den Rentenausgleich, welches auch zu prüfen wäre. Denkbar wäre ja auch, das Deine "Ex" damit mögliche Schulden mit einbringt (z.B. Tag vorher ein neues Auto oder was auch immer gekauft?). Klar alles im Moment Spekulationen meinerseits, aber durchaus möglich?

      Ein Anwalt kann Dir dann sicher auch die möglichen Folgen, Vor- Nachteile des echten Trennungszeitpunkts sowie der einstweiligen Anordnung erläutern, ebenso das weitere taktische Vorgehen. Sie hat einen Anwalt, Du wohl nicht oder bist zumindest selbst keiner, daher ist die Ausgangslage auf dem ersten Blick aus meiner Sicht für Sie günstiger. Ich denke, Du solltest Dir auch in Hinsicht des möglichen Alters von 72 und der Möglichkeit, das sich der Scheidungsprozeß noch über Jahre hinziehen kann schon einen Anwalt nehmen, auch damit Du Deine "Lebensqualität" deines restlichen Lebensaltags nicht allzu negativ von dieser Sache beeinflussen läst und damit eher etwas persönlich weniger Stress und vor allem professionelle Hilfe hast.

      Frage vorher beim Anwalt nach, was eine Erstberatung kostet und welche Zeit (45 Min etc.) wie lange und inwieweit dies auf eine Mandatierung angerechnet wird.

      Wie sehen Deine Söhne die ganze Sache?

      Zu guter letzt, versuche (Trennungsunterhalt, Scheidung, Vermögensaufteilung, Hauskauf) auch schon aus finanzieller Sicht als ganzes zu betrachten. Insbesondere auch unter dem Aspekt, das Du von Jahr zu Jahr älter und wohl nicht gesünder wirst (Wünsche Dir ein langes Leben). Ich glaube nicht, das ein "Normalrentner" bei der Bank einen Kredit erhält, um eine "1/2" Immobilie zu finanzieren. Es sei denn, das man eine Spritzenrente hat... Das wird wenn nur über einen Bürgen gehen..

      Klar, es ist Deine Entscheidung ob Du einen Anwalt nimmst oder nicht.

      Dein Fall schockiert mich irgendwie. Sorry, das mein Text so lang geworden ist. Aber Du findest hier auch sicherlich zusätzliche Infos im Forum und Menschen, die Dir versuchen werden zu helfen.

      Übrigens beim Vermögen gilt nur das, was Du schwarz auf weis beweisen kannst. Also 30.000 Bargeld ohne Beleg des Abhebens (z.B. Sparbucheintrag etc.) sind nicht nachgewiesen und somit meist verfallen. Trotzdem würde ich das falls es so war angeben.

      Gruss und viel Glück Ephesus

      PS: @ all Bin wieder oh Wunder online 8o . Dank an diejenigen, die es mir ermöglicht haben. :love:
    • Scheidung nach 16 Jahren getrennt lebend

      Guten Tag Ephesus,Deine ausführlichen Kommentare haben mir sehr geholfen.Ich hatte mir vorgenommen den Antrag auf einstweilige Anordnung ohne anwaltliche Hilfe zu beantworten.Nun foge ich Deinem Rat und gehe zu einer Erstberatung mit Schein vom ISUV.Besonders das Thema Vermögensaufteilung wird eine Rolle spielen.Der Stichtag ist wichtig.Der Auszug war am 1.Juli 1999.Monate später etwa Febr.2000 schaltete meine Frau Anwälte ein.Die bestätigten auch die Trennung.Nun behauptet sie erst vor zwei ausgezogen zu sein.Und pikanterweise nach mehreren
      Versöhnungsversuchen endgültig.Eine glatte Lüge.Sie glaubt wohl das ich die Anwaltsbriefe nicht mehr habe.Unsere drei Söhne 37,34,31 haben Vermittlungsversuche inzwischen aufgegeben.Frustriert.Ich bin in eine Depression verfallen.
      Der Richter hat mir nach Vorlage eines Attestes Fristverlängerung gewährt.Bis 15 August.Dann wirken die Tabletten laut Neurologe und ich kann mich wehren.Zunächst war ich in einer Schockstarre 4 Wochen im Bett gelegen.Die Söhne dachten schon Einweisung ist nötig.Nun krabbele ich mich und wehre mich gegen diese Unverschämtheiten.Einen schönen Tag und nochmals Danke Jeder Hinweis hilft mir weiter.TDK52
    • Hallo TDk52,

      dann hast Du ja einen Nachweis mit den Anwaltsbriefen. Bitte überlege Dir dann auch und befrage den Anwalt hierzu. Wie liefen die Versöhnungsversuche ab? Sie hat für Dich gekocht, Wäsche gewaschen, so wie früher einmal? Das könnte problematisch werden, da erst dann wieder die Zeit der Trennund neu läuft. Aber bei Deinem "Alter" kannst Du Dich ja unter Umständen nicht draan erinnern, daher eben mit Nichtwissen im Sinne von kann mich nicht daran erinnern bestreiten :-).

      Bezüglich Deiner Depressionen bitte niemals die Medikamente und Dosierung selbiger ohne vorheriger Rücksprache mit dem Arzt ändern oder gar absetzen. Auch wenn man manchmal denkt, sie nicht mehr zu benötigen, könnte dies Aufgrund des Krankheitbildes doch anders sein, als das man dies denkt oder fühlt. Ich denke es wird schon, Du bist da auf einen guten Weg mit dem Anwalt. Erst einen Schrritt nach dem anderen und vor allem Ruhe bewahren und nicht unüberlegt handeln. Mit einem Anwalt im Rücken kannst Du Dich dann auch besser auf Deine Gesundung konzentrieren.

      Vielleicht ist es ja auch mal eine Option, das ihr beide eure Immobilie auf die Söhne Übertragt? Diese sollten Dir dann vorher notariell zusichern, das Du bis zum Lebensende und solange es gesundheitlich geht in selbiger unentgeltlich wohnen darfst, Dies dann entsprechend der gesetzlichen Möglichkeiten möglicher späterer Altersheimkosten (sollte man Berücksichten, auch wenn dies derzeit wohl nicht so ist) für Dich tragen. Das Problem hierbei könnte die 10 Jahresfrist einer Rückabwicklung sein falls Du später einmal wegen hohen Pflegegeld und Heimkosten zum Sozialfall mutieren solltest. Es wäre dann auch eine Art Erbschaftsausgleich. Ein Verkauf bzw. "Belastung" wäre dann auch auszuschließen.

      Gut, aber das ist nur etwas anderes, was vielleicht mal eine Teillösung wäre.

      Aber wie gesagt, ersst einmal einen Schritt nach dem anderen, jetzt ist erst einmal die Sache mit der einstweiligen bzw. dem Unterhalt mit Anwalt wichtig.



      Gruss

      Ephesus
    • Scheidung nach 16 Jahren getrennt lebend

      Guten Abend Ephesus,hilfreich war Deine Antwort.Die Exitalopram 20mg wollte ich tatsächlich schon absetzen.Fühlte mich ganz gut.Mache ich aber nun nicht und warte erstmal Ergebnis des Antages auf einstweilige Anordnung ab.Das Haus zu übertragen hatte ich schon vor.Doch meine Frau ist der Meinung sie müsste für ihre Hälfte
      stolze 200 Tsd € bekommen.Verkehrswert vielleicht 320 TSD €.Dafür habe ich seit meinem 15.Lebensjahr gearbeitet.Auch als Rentner noch 7 Jahre
      40 Stunden im Monat bis zum Scheidungsantrag und dann kam die Depression.Ich musste kündigen weil es nicht mehr ging.Einen schönen Abend wünscht Dir TDK52
    • Hallo TDK,

      ich kann Dir nur abraten vom absetzen ohne vorherige Konsultation durch den Arzt. Ich kenne einen Fall, der dadurch zum spontanen Suizid führte, ich weiß jedoch nicht welche Form und Schwere einer Depression vorlag. Dieser Mensch hatte auch einfach ohne Rückfrage abgesetzt, weil es ihmgefühlt "gutging". Bitte daher sowas nur mit dem Arzt angehen, der kennt die Auswirkungen, Gefahren besser als "wir".

      Es ist gut, wenn Du dann einen Anwalt hast. Daher wirkt er wie ein Schutz für Dich, auch wenn es Dir dann mal schlechter geht.

      Ja, mit 70 sollte es auch mal Schluß sein dürfen mit Arbeiten und eben die Rente genessen dürfen. Ich sehe zwar die Eigenkündigung normalerweis bei so etwas als grob fahrlössig an, jedoch angesichts dessen, das Du ja eh normalerweise bereits in Rente bist ist das auch schon Aufgrund der Krankheit durchaus Begründbar.

      Beim Hauswert kannst Du ja bereits jetzt schon entsprechende ähnlich vergleichbare Objektanzeigen suchen. Heutzutage gilt beim Preis nur noch Lage Lage Lage, daher wird ländliche Gegend ausserhalb der BAllungszentren wie Hammburg Frankfurt Nürnberg München wohl eher geringere Preise erzielen. Bedenke, derjenige, der beim Vermögensausgleich den Gutachter beantragt, muss zuerst mit den Gutachterkosten in Vorleistung (so um die 2.000Euro und mehr) gehen. Die aktuellen Bodenpreise erfährst Du gegen Gebühr ca. 35 Euro beim zuständigen Gutachterausschuß des Landkreises. Ist derzeit wohl für das Kalenderjahr 2014 gültig (wird alle 2 Jahre ermittelt). Stell Dir mal bei Gelegenheit im Rahmen des Vermögensausgleiches die Frage, ob es letztlich nicht besser ist, das Gebäude wie vormals beschrieben zu übertrtagen oder gleich zu verkaufen und sich eine Senioregerechte Wohnung zu zu legen. Beispielsweise durch Kauf, oder Miete, oder die Möglichkeit von Betreutem Wohnen mit der Möglichkeit im Bedarfsfall eine Pflege bei Bedarf hinzu zu buchen. Das kann auch den Vorteil haben, das Du Gleichaltrige, Senioren, auch andere neue Menschen kennenlernst und vielleicht neue Freizeitgestaltungen in der Zukunft erfährst.

      Ich weis, das ist nicht einfach, wenn man Zeit seines Lebens für ein uiel geackert hat und es dann verschwinden sieht. Ist fast wie im Krieg, alles zerstört, nein es ist gewiss nicht so. Du befindest Dich gerade eben im sogenannte Tal der Tränen (erst Schock, Trauer, dann eventuell handeln, das dauert bei dem ein oder anderen unterschiedlich lange). Du wirst Dich wohl sicherlich gefragt haben, warum läst Sie sich erst jetzt scheiden. Du hast hierauf keine Antwort gefunden, daher lohnt sich das grübeln hierüber nicht. Frag Deine Ex, und rechne mit einer für Dich eher bösen Antwort. Ansonsten wie gesagt keine weiteren Gedanken über den Grund ausser vielleciht für das Verfahren mehr verschwenden. Das zermürbt einen nur unnötig und spielt fder Gegenseite in dei Hände. Nur mach kleine positive Schritte. Der erst positive Schritt ist: Du lebst. Vielleicht hilft es Dir ja weiter, es gibt immer jemanden dem es schlechter geht oder einmal schlechter ging. Wie haben die es geschafft da wieder raus zukommen. Also Du schafftst das auch, denk ich. Mach das Beste daraus und versteh es auch als Chance für die Zukunft, wie grad eben beschrieben.

      Setell Dir beispielsweise die Frage: Inwieweit wäre es Dir Möglich 200.000 Euro, 160.000 Euro angesichts Deines Alters rell zu finanzieren? Hilfe durch und mit den Kindern? Wie kommst Du da hin?

      Schreib Dir Deine Befürchtungen, Fragen für die Zukunft, auf. Die möglichen Alltagsprobleme mit dem Alter wären wohl so oder so gekommen, daher sehe es als Chance, dies positiv für Dich anzugehen. Schritt für Schrittt, langsam, zielorientiert, und gegebenenfalls auf unterwegs begegnende neue Herausforderungen zeitgerecht reagieren. Es gibt neben Deien Söhnen, den behandelnden Arzt, bald einen Anwalt dDeines Vertrauens und hier auch im Forum Leute die Dir helfen werden. Nur entscheiden, das must Du letztlich selbst. Versuche immer über eine Entscheidung eine Nacht zu schlafen, die Lösung zu hinterfragen und eine für Dich gute und positive Entscheidung zu finden.

      Gruß und Dir euine Gute Nacht für heute

      Ephesus



      PS.: v

      Versuch trotz alledem eine gewisse Regelmäßigkeit in Deinen Alltag zu bekommen...
    • Scheidung nach 16 Jahren getrennt lebend

      Guten Abend lieber Ephesus,ja du hast recht über manche Sachen mus ich erst einmal
      schlafen bevor ich unüberlegt handele.Ich glaube meine Frau vermutet noch Reichtümer bei mir.Da möchte sie dran.Doch ich glaube nach 16 Jahren Trennung ---ohne ---jegliche Versöhnungsversuche hat sie wohl keinen Anspruch mehr.Zum Familieneinkommen hat sie
      16 Jahre
      nichts beigetragen.
      Im Gegenteil, ich habe Monat für Monat Unterhalt gezahlt.Ausserdem unseren Söhnen die ja bei mir wohnen blieben eine solide Ausbildung/Studium ermöglicht.Das habe ich gerne gemacht.Das zählt ja nur moralisch.
      Das Thema Trennungsdatum beschäftigt mich sehr.
      Trennung war am 1.7.1999
      Behauptet von meiner Frau Trennung vor ca 2 Jahren also 2013 so steht es im Scheidungsantrag.Ja lieber Ephesus ich habe noch einiges vor mir.Danke für Deine aufmunternden Worte.
      Liebe Grüsse TDK52

    • Hi @ all,

      Korrektur zu meinen Kom vom 4.8. 21:40 Sollte nicht betreutes Wohnen, sondern Rüstigen Bereich heißen. Im Rüstigenbereich, wohnt man nur. Je nach Heim, braucht man nicht mehr sauber machen, die Wäsche wird versorgt, man kriegt täglich 3x essen, ohne das man sich um Einkauf, kochen kümmern muß...

      Hi TDK 52,

      Kopf hoch, das wird schon wieder, immer einen Schritt nach den anderen. Scheinbar gutes oder eben eigene Lösungen auf Richtigkeit verifizieren bzw. überprüfen, auch hinsichtlich diverser Folgen jetzt und später. Ich denke immer noch, das einer der tragenden wenn auch unscheinbaren Punkte in diesem Antrag eben der offizielle Trennungstermin ist. Wenn Sie sich mit diesem durchsetzt, dann dürft Sie so meine ich, alles bis dahin aufgelaufene"Geld" in Ihren Immobilienanteil als ersten Schritt "einsacken", danach wohl irgendwann realisieren. Aber das wäre auch eine wichtigwe Frage an den Anwalt des ISUV. Du kannst ja zur Vorbereitung die angedachte geschriebene Erwiederung mit nehmen und prüfen lassen.



      Gruss und gute Nacht Ephesus
    • Scheidung nach 16 Jahren getrennt lebend

      Guten Abend lieber Ephesus,den Termin bei RA (***** ***** Namen entfernt Forenadmin ) habe ich vereinbart.Ich erwarte bei der Beratung ein Gerüst wie ich weiter vorgehe.
      Du hast recht, das ich mich erst einmal auf den Trennungsunterhalt...aktuell konzentriere.
      Es will mir nicht in den Kopf das ich für die Jahre der Trennung eventuell Vermögensausgleich zahlen soll.Sie hat nur kassiert. iIch habe die Söhne zum soliden Abschluss mit Studium und Lehre gebracht.Werde wieder berichten wie es mir ergangen ist.
      Liebe Grüsse TDK52



      Klarnamen sind nicht zulässig. Gruß Forenadmin

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Forenadmin () aus folgendem Grund: RA Klarname entfernt

    • Hallo TDK,

      hast du jemals Trennungsunterhalt gezahlt? wie lange?

      Um den Versorgungsausgleich (Rentenpunkte) wirst du nicht kommen.

      Vielleicht hat die Noch-Frau aber auch Rentenpunkte mit dir zu teilen?

      Dass die Scheidung so spät kommt, könnte ( wegen der bereits erhaltenen Rente) für dich vorteilhaft sein.

      lg
      edy
      Probier's mal mit Gemütlichkeit, mit Ruhe........
    • TDK52 schrieb:

      RA *******************

      Hallo ISUV-Team,

      die Klarnamen von ISUV-Anwälten dürfen neuerdings in Forenbeiträgen genannt werden, sehe ich das richtig?

      Hallo Clint, dass solltest du doch wissen dass so etwas nicht zulässig ist. Gruß Forenadmin

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Forenadmin () aus folgendem Grund: Nicht zulässig

    • @edy

      Ich habe die ISUV-Kontaktanwältin in einer Sozietät in Frechen ergoogelt, nicht in Fredchen. :D :D :D

      Klarnamen sind jedenfalls nicht mehr untersagt, richtig?

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von . . ()

    • Scheidung nach 16 Jahren getrennt lebend

      Ja lieber Edy,das kommt vor...Fredchen statt Frechen.Das D liegt ja so griffig zwischen E und D...Danke für den Hinweis.Bis später.lg TDK ;)

      scheidung nach 16 Jahren Trennung

      Guten Tag lieber Edy,die 16 Jahre habe ich Unterhalt an meine Frau lückenlos gezahlt.Sie hatte Anwälte die das verhandelt haben mit mir.Jetzt ist sie Rentnerin (hat 18 Stunden die Woche )gearbeitet und kommt mit der Rente nicht aus.Jetzt soll ich wegen Nutzungentschädigung unseres gemeinsamen Hauses 1450€ zahlen.Zahle jetzt 400 aktuell.Ausserdem alle Kosten des Hauses .Grundbesitzabgaben,Gartenpflege ect.
      Deshalb bin ich empört.Erst das Haus abbezahlt und jetzt soll ich für meine Nutzung soviel zahlen.Den Leerstand vom halben Haus hat sie verursacht.Ich wollte ein Zimmer an einen Studenten vermieten ,zur Kostendeckung ,das ging aber nicht da sie die Hausrataufteilung permanent verweigert.
      Einer der Söhne würde eine Haushälfte für 100 TSD € übernehmen .Doch sie verlangt sage und schreibe 200TSD. €.vollkommen hirnrissig.Ja so grübele ich ob mein Wohnrecht in Gefahr ist.Wohne 30 Jahre im Haus.Liebe Grüsse TDK52

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von edy () aus folgendem Grund: Text für TDK hier eingefügt.

    • Hallo TDK,

      wie kommst Du auf den Gedanken des "Wohnrechts"? Dir gehören lediglich 50% des Wohnhauses, ok daraus kann man ein Wohnrecht ableiten. Aber wenn es zur Zwangsversteigerung (Auflösung der Gemeinschaft) kämme, wäre dein "Wohnrecht erloschen, da Du dann Deinen Anteil in Geld erhälst. Keine Angst, es dauert meist etwas lange, bis es dazu kommt, und es kostet zudem etwas viel Geld, das Sie dann ja auch anteilig zahlen müßte. Also einigen oder durchhalten. Daher, das es einer Deiner Söhne kaufen möchte, ist ja schon etwas geholfen. Du könntest ja beispielsweise mit Ihm vereinbaren (schriftlich vorher!?) das er für den Fall, das es es kauft Due einen unbefristeten Mietvertrag ohne Mietanhebung unterschreibt mit Kündigungsverzicht. Vorteil wäre, er hätte das Haus, Du etwas Sicherheit. Bei 400 Euro wären das dann 4.800 im Jahr, 96.000 in 20 Jahren. dann wärst Du 92 Jahre, bei 25 Jahren wären es dann 108.000 Mite und Du wohl 97 Jahre. Die Wahrscheinlichkeit eines Wohnens im Seniorenheim wohl durchaus gegeben.

      Gruss und viel Glück

      Ephesus
    • Scheidung nach 16 Jahren getrennt lebend

      Guten morgen lieber Ephesus,es tut mir gut solche Gedanken zu lesen.Nur das Alter von Johannes Heesters werde ich wohl nicht ins Kalkül ziehen.Die finanzielle Situation sieht so aus.Meine Rente netto 1800€ IhreRente 1200€.Da profitiert sien von drei Söhnen.
      Ich z6ahle jetzt mit ihr vereinbarten Unterhalt von 400€.Zusätzlich die Grundbesitzabgaben ,Versicherung ect von ca 300€
      im Monat.Für den Wohnvorteil werden verlangt 650€ monatlich.Es wird noch behauptet ,das ich noch weitere Einkünfte habe.Das trifft nicht zu.
      Arbeitsverhältnis 500€ .Das waren 440€ mtl.Musste ich aber wegen 12 Wochen Krankheit..Depression...kündigen.
      Ich bin wegen 50% GdE auf einiges an Hilfe angewiesen.Das waren 180€ im Monat.Im Moment lasse ich nur das Nötigste an Hausarbeit machen.Was ich nicht kann.Den Garten lasse ich ungepflegt da befinde ich im Streik.Den grössten Teil habe ich immer selbst gemacht.Aber es steht an das ein Schnitt erforderlich ist.Eine Birke muss gefällt werden.
      Auf meine Bitte sich an den Kosten zu beteiligen, über die Anwältin wird nicht reagiert.
      Ja ich sollte erst die Angelegenheit Trennungsunterhalt klären.
      Liebe Grüsse aus Köln-Lövenich
      TDK52