Hallo Forumsgemeinde,
in meinen vergangenen Beiträgen hatte ich unsere Situation bezüglich der Entfremdung des Sohnes meines Partners durch die Kindesmutter und der eskalierenden Situation mit der Kindesmutter bereits geschildert. Das Jugendamt hatte zwischenzeitlich eine Erziehungshilfe in der Form bewilligt, dass eine Erziehungshelferin zwei Mal wöchentlich zur Familie fährt.
Da wir seitens des Jugendamtes keinerlei Informationen über das Kindeswohl und die derzeitige familiäre Situation des Sohnes erfahren (gemeinsames Sorgerecht), hatten wir über unseren Anwalt nunmehr Auskünfte angefordert. Das Ergebnis ist wieder einmal nur ein Anruf der Mitarbeiterin des Jugendamtes bei unserem Anwalt und keine schriftliche Stellungnahme. Die Mitarbeiterin teilte mit, dass es Schwierigkeiten habe, selbst mit der Kindesmutter und dem Kind Kontakt aufzunehmen und an sie heranzutreten. Die Mutter wäre in einer Blockadehaltung.
Komisch ist daran nur, dass ihr bereits durch das Jugendamt eine größere Wohnung gesucht und angemietet wurde, meinem Partner durch die Mitarbeiterinnen der Erziehungshilfe eine Reisepassantrag und den Antrag für den Hort im neuen Schuljahr zur Unterschrift vorgelegt, die neue Anschrift des Kindes aber nicht mitgeteilt wurde. Die Unterschrift für die Ummeldung wurde uns ebenfalls nicht vorgelegt. Bei der Kindesmutter scheint in Zusammenarbeit mit dem Jugendamt also alles zu laufen. Warum erfolgt dann solch eine Aussage? Auf unsere Anfrage hin wurde weiter mitgeteilt, dass wir hinsichtlich der fehlenden Kommunikation mit der Kindesmutter ja den Klageweg einschreiten können. Beim letzten Gespräch mit der Sachbearbeiterin teilte mir diese aber noch mit, dass ein Klageverfahren die Kindesmutter nur noch mehr unter Druck setzen würde und diese sich dann komplett verweigert.
Nun meine Frage: Das Jugendamt gibt selbst zu, angeblich kaum Kontakt zum Hilfesuchenden bzw. zum Kind, für den die Hilfe ja gedach ist, zu erhalten. Die Mutter entzieht sich und das Kind somit offensichtlich der Kontrolle und Maßnahme des Jugendamtes. Was kann das Jugendamt hier an Zwangsmitteln anwenden? Meines Erachtens steht hier ja das Kindeswohl in Gefährdung, wenn die Mutter Hilfe beantragt, aber das Jugendamt angeblich nicht arbeiten lässt.
Ich habe eher das Gefühl, dass es die Verantwortung und die Kosten eines Klageverfahrens auf Auskunft etc. dem Kindesvater anlassten möchte und sich selbst nicht um die tatsächliche Ausführung seiner Aufgaben kümmert.
Viele Grüße
Zweitfrau80
in meinen vergangenen Beiträgen hatte ich unsere Situation bezüglich der Entfremdung des Sohnes meines Partners durch die Kindesmutter und der eskalierenden Situation mit der Kindesmutter bereits geschildert. Das Jugendamt hatte zwischenzeitlich eine Erziehungshilfe in der Form bewilligt, dass eine Erziehungshelferin zwei Mal wöchentlich zur Familie fährt.
Da wir seitens des Jugendamtes keinerlei Informationen über das Kindeswohl und die derzeitige familiäre Situation des Sohnes erfahren (gemeinsames Sorgerecht), hatten wir über unseren Anwalt nunmehr Auskünfte angefordert. Das Ergebnis ist wieder einmal nur ein Anruf der Mitarbeiterin des Jugendamtes bei unserem Anwalt und keine schriftliche Stellungnahme. Die Mitarbeiterin teilte mit, dass es Schwierigkeiten habe, selbst mit der Kindesmutter und dem Kind Kontakt aufzunehmen und an sie heranzutreten. Die Mutter wäre in einer Blockadehaltung.
Komisch ist daran nur, dass ihr bereits durch das Jugendamt eine größere Wohnung gesucht und angemietet wurde, meinem Partner durch die Mitarbeiterinnen der Erziehungshilfe eine Reisepassantrag und den Antrag für den Hort im neuen Schuljahr zur Unterschrift vorgelegt, die neue Anschrift des Kindes aber nicht mitgeteilt wurde. Die Unterschrift für die Ummeldung wurde uns ebenfalls nicht vorgelegt. Bei der Kindesmutter scheint in Zusammenarbeit mit dem Jugendamt also alles zu laufen. Warum erfolgt dann solch eine Aussage? Auf unsere Anfrage hin wurde weiter mitgeteilt, dass wir hinsichtlich der fehlenden Kommunikation mit der Kindesmutter ja den Klageweg einschreiten können. Beim letzten Gespräch mit der Sachbearbeiterin teilte mir diese aber noch mit, dass ein Klageverfahren die Kindesmutter nur noch mehr unter Druck setzen würde und diese sich dann komplett verweigert.
Nun meine Frage: Das Jugendamt gibt selbst zu, angeblich kaum Kontakt zum Hilfesuchenden bzw. zum Kind, für den die Hilfe ja gedach ist, zu erhalten. Die Mutter entzieht sich und das Kind somit offensichtlich der Kontrolle und Maßnahme des Jugendamtes. Was kann das Jugendamt hier an Zwangsmitteln anwenden? Meines Erachtens steht hier ja das Kindeswohl in Gefährdung, wenn die Mutter Hilfe beantragt, aber das Jugendamt angeblich nicht arbeiten lässt.
Ich habe eher das Gefühl, dass es die Verantwortung und die Kosten eines Klageverfahrens auf Auskunft etc. dem Kindesvater anlassten möchte und sich selbst nicht um die tatsächliche Ausführung seiner Aufgaben kümmert.
Viele Grüße
Zweitfrau80