Reaktionsmittel Jugendamt

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    • Reaktionsmittel Jugendamt

      Hallo Forumsgemeinde,

      in meinen vergangenen Beiträgen hatte ich unsere Situation bezüglich der Entfremdung des Sohnes meines Partners durch die Kindesmutter und der eskalierenden Situation mit der Kindesmutter bereits geschildert. Das Jugendamt hatte zwischenzeitlich eine Erziehungshilfe in der Form bewilligt, dass eine Erziehungshelferin zwei Mal wöchentlich zur Familie fährt.

      Da wir seitens des Jugendamtes keinerlei Informationen über das Kindeswohl und die derzeitige familiäre Situation des Sohnes erfahren (gemeinsames Sorgerecht), hatten wir über unseren Anwalt nunmehr Auskünfte angefordert. Das Ergebnis ist wieder einmal nur ein Anruf der Mitarbeiterin des Jugendamtes bei unserem Anwalt und keine schriftliche Stellungnahme. Die Mitarbeiterin teilte mit, dass es Schwierigkeiten habe, selbst mit der Kindesmutter und dem Kind Kontakt aufzunehmen und an sie heranzutreten. Die Mutter wäre in einer Blockadehaltung.

      Komisch ist daran nur, dass ihr bereits durch das Jugendamt eine größere Wohnung gesucht und angemietet wurde, meinem Partner durch die Mitarbeiterinnen der Erziehungshilfe eine Reisepassantrag und den Antrag für den Hort im neuen Schuljahr zur Unterschrift vorgelegt, die neue Anschrift des Kindes aber nicht mitgeteilt wurde. Die Unterschrift für die Ummeldung wurde uns ebenfalls nicht vorgelegt. Bei der Kindesmutter scheint in Zusammenarbeit mit dem Jugendamt also alles zu laufen. Warum erfolgt dann solch eine Aussage? Auf unsere Anfrage hin wurde weiter mitgeteilt, dass wir hinsichtlich der fehlenden Kommunikation mit der Kindesmutter ja den Klageweg einschreiten können. Beim letzten Gespräch mit der Sachbearbeiterin teilte mir diese aber noch mit, dass ein Klageverfahren die Kindesmutter nur noch mehr unter Druck setzen würde und diese sich dann komplett verweigert.

      Nun meine Frage: Das Jugendamt gibt selbst zu, angeblich kaum Kontakt zum Hilfesuchenden bzw. zum Kind, für den die Hilfe ja gedach ist, zu erhalten. Die Mutter entzieht sich und das Kind somit offensichtlich der Kontrolle und Maßnahme des Jugendamtes. Was kann das Jugendamt hier an Zwangsmitteln anwenden? Meines Erachtens steht hier ja das Kindeswohl in Gefährdung, wenn die Mutter Hilfe beantragt, aber das Jugendamt angeblich nicht arbeiten lässt.

      Ich habe eher das Gefühl, dass es die Verantwortung und die Kosten eines Klageverfahrens auf Auskunft etc. dem Kindesvater anlassten möchte und sich selbst nicht um die tatsächliche Ausführung seiner Aufgaben kümmert.

      Viele Grüße

      Zweitfrau80
    • Hallo,

      ich bin erst seit ein paar Tagen hier im Forum und kenne daher vielleicht nicht alle Details euer Gechichte.

      Mein Eindruck nach dem Lesen Deiner letzten Beiträge ist, dass ihr schlicht zu viel vom Jugendamt erwartet und dass ihr irgendwie hofft, das Jugendamt würde euch davor bewahren selbst tätig werden zu müssen.

      Das Jugendamt hat, wenn eine gravierende/akute Gefährdung des Kindes gegeben ist, die Möglichkeit selbst tätig zu werden und das Kind aus der Familie zu nehmen. Wenn es nicht soooo schlimm ist, wird das Jugendamt eigentlich nur auf Antrag tätig und bietet diverse Unterstützungsmöglichkeiten an - gemeinsame Gespräche, Familienhilfe oder was auch immer. Diese Dinge funktionieren aber nur, wenn die Betroffenen das auch wollen. Die Einschaltung des Jugendamtes kann evtl. den anderen Elternteil "erschrecken" und gesprächsbereiter machen. Das ist bei euch offensichtlich nicht der Fall. außerdem kann das Jugendamt im gerichtlichen Verfahren darüber berichten, was vor dem gerichtlichen Verfahren schon alles versucht wurde und welchen Eindruck es von den Eltern hat; es ist im günstigsten Fall also sowas wie ein Zeuge.

      Wenn ihr Informationen über das Kind haben wollt, müsst ihr euch eigentlich direkt an die Mutter halten. Wenn die freiwillig nicht kooperiert, müsst ihr klagen. Verweigert sie den Umgang und entfremdet das Kind dem Vater, müsst ihr klagen - und normalerweise dürften an dem Punkt die Erfolgsaussichten nicht schlecht sein, also verstehe ich nicht so ganz, warum ihr das nicht schon längst gemacht habt. Wenn das Kind erstmal vom Vater entfremdet ist, hat ein Sorgerechtsantrag auch nicht mehr so tolle Chancen, und beim Jugendamt wird er auch nicht mehr für voll genommen, weil er so ganz ohne weiteres das Kind auch nicht mehr zu sich nehmen könnte und er auch nicht wirklich wissen kann was das Kind aktuell braucht etc.

      Kennt ihr die aktuelle Adresse der Mutter nicht, wendet euch an die Meldebehörde des letzten Wohnortes oder des neuen Wohnortes und beantragt eine Melderegisterauskunft.

      In Bezug auf die Schule müsste der Vater vielleicht auch mal etwas deutlicher auftreten und auf sein Sorgerecht hinweisen - er hat die gleichen Rechte und Befugnisse wie die Mutter. Ein Einsichtsrecht in die Schülerakte hat er auf jeden Fall. Man muss auf der anderen Seite aber natürlich auch zusehen, dass man nicht alle paar Tage dort aufschlägt und jedesmal einen Wirbel veranstaltet - wenn die Schule ein Zeugnis nicht zweimal ausstellen will, ist das auch verständlich bei den Scheidungszahlen, die es in Deutschland gibt. Der Lieblingssspruch des deutschen Beamten: Das haben wir ja noch nie so gemacht, wo kommen wir denn da hin, wenn jeder das dann so macht...

      Eine Strafanzeige ist auch nicht Sache der Lehrerin. Seid ihr der Meinung dass ihr euch das nicht gefallen lasst, dann geht zur Polizei und erstattet selber Strafanzeige. Wollte ihr das aus irgendwelchen Gründen nicht, dann wundert euch nicht, wenn es auch sonst keiner macht.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Falbala146 ()

    • Hallo Falbala,

      in dem Erstgespräch mit dem Jugendamt hat es noch von einer Gefährdung gesprochen und meinem Partner geraten, einen entsprechenden gerichtlichen Antrag zu stellen. Das Jugendamt wollte eng mit uns zusammenarbeiten und uns vor unserem Antrag Informationen über die weitere Kontaktaufnahme geben. Als dies nicht erfolgt ist und wir beim Jugendamt nachgefragt haben, wurde die Meinung plötzlich revidiert. Es gäbe keine Gefährdung und von der Stellung eines Antrags auf alleiniges Sorgerecht wäre nie die Rede gewesen. Auskünfte zur Situation des Kindes werden aus Datenschutzgründen nicht erteilt. Dem Kind gänge es gut, alles toll. Je mehr Druck wir auf die Mutter ausüben, desto schlimmer würde es. Ein Antrag bei Gericht würde nichts erreichen. Wir haben bis zum heutigen Tag keinerlei schriftliche Stellungnahme seitens des Jugendamtes Sprich: Das Jugendamt wird uns bei einen Antrag nicht unterstützen.

      Für uns stellte sich auch die Frage, was es nützt, gerichtlichen Umgang anzuordnen? Das Kind war die letzten Monate völlig in sich gekehrt beim Umgang, aß nichts mehr, redete nicht. Wir haben erst zu spät gemerkt, nämlich als er gar nicht mehr kam, dass die Mutter bereits schon seit langem das Kind beeinflusst. Das Verhältnis zum Kleinen hatte sich derart verschlechtert, dass er zwischenzeitlich Angst zu haben schien. Je mehr mein Partner versucht hat, den Kontakt aufzunehmen, desto desaströser war das Verhalten des Kindes. Das Jugendamt war involviert, die Kindesmutter anwaltlich angeschrieben.

      Wenn das Jugendamt sich auf die Hinterbeine stellt und meint, ab jetzt ist das Wohlergehen Sache des Jugendamtes und wir haben uns rauszuhalten, dann will es die Sache doch lösen. Dann scheint es doch Funktionen und Aufgaben zu haben und dann kann man sich darauf stützen, dass man dort tätig wird, oder? Du möchtest doch nicht sagen, dass das Jugendamt nur eine "Spielerei" ist und keine Funktionen hat. Ja, dann muss es den Schritt gehen, das Kind von sich aus aus der Familie zu nehmen und anderweitig unterzubringen, damit dieses wieder geerdet wird.

      Praktisch gefragt: Sollen wir jede Woche eine Klage einreichen? Klage auf Auskunft, Klage auf Zeugnisvorlegung ....? Ich selbst bin im juristischen Bereich tätig. Klageanspruch und Umsetzung des ausgeurteilten sind zwei Paar Schuhe. Eine EMA bekommt man nur aufgrund eines berechtigten Interesses. Dieses ist hier nur aufgrund der Verweigerung der Mutter nicht gegeben. Worin liegt das Problem, dass das Jugendamt uns die Anschrift nicht mitteilt?

      In der Schule sind wir "deutlich" aufgetreten, ohne wirklichen Erfolg. Nur ständiges Nachfragen und Nerven und ständige Fahrten in die Schule haben uns jetzt eine Kopie des Zeugnisses eingebracht. Ein Strafantrag bringt hier i.d.R. nichts, da die Mutter ALG-II-Empfängerin ist und die ausgeurteilte Strafe sowie nicht zahlen wird bzw. diese dann als uneinbringlich seitens der Landesjustizkasse ausgebucht wird. Das gleiche Prozedere hatten wir bereits im Scheidungsverfahren.

      Die einfachste Antwort ist immer "dann musst Du halt klagen", aber ob das praktikabel ist, muss hinterfragt werden. Aber Hauptsache man hat was getan und überzieht die Kindesmutter erst einmal mit juristischen Maßnahmen. Dann gibt es angeordneten Umgang, das Kind wird zu Hause beeinflusst "Dein Papa zwingt uns, dass Du dort hingehen musst..." und was bringt es im Endergebnis?

      Viele Grüße

      Zweitfrau80
    • Hallo Zweitfrau,

      wie wäre es, wenn dein Mann sein Anliegen schriftlich ans JA schickt? Dann kommt auch eine schriftliche Antwort. Die ist vielleicht überlegter und fundierter als das, was man am Telefon mal schnell sagt.

      Wegn der Anschrift --> Einwohnermeldeamt! Hat Falbala dir schon gesagt.

      Ansonsten verstehe ich noch immer nicht ganz was dein Mann wirklich möchte.
      Für uns stellte sich auch die Frage, was es nützt, gerichtlichen Umgang anzuordnen?
      Ja, wenn das eh nix nutzt und 'freiwilliger' Umgang nicht möglich ist, dann muss der Vater wohl sein Umgangsrecht begraben. Schade.

      Susanne
    • Hallo Susanne,

      wir haben bereits unser Anliegen in dem Antrag auf Erziehungshilfe ausführlich schriftlich fixiert. Zudem hat unser Anwalt dies ebenfalls nochmals getan. Geschrieben haben wir damit genug, denke ich. Nur das Jugendamt lässt sich auf keinerlei schriftliche Stellungnahme ein und versucht, alles mündlich abzuhandeln.

      Wie ich auch bereits mitgeteilt habe, haben wir i.S.d. Meldebehörden kein berechtigtes Interesse zur EMA-Auskunft. Auch selbst wenn ein Anwalt diese EMA beantragt, muss er dieses begründen. Diese Probleme habe ich in meinem Tätigkeitsfeld jeden Tag.

      Ich glaube, ihr versteht unsere Situation nicht so recht. Wir haben das Thema Umgang beim Jugendamt thematisiert und dort sollte mit der Kindesmutter und direkt auch mit dem Sohn darüber gesprochen werden, um herauszufinden, was er tatsächlich möchte. Denn die bisherigen losen zufälligen Kontakte mit dem Sohn zeigen, dass dieser teilweise regelrechte Angst vor seinem Papa hat. Und ich möchte - bevor irgendwelche Kommentare abgegeben werden - sagen, dass hier nie irgendetwas passiert ist, was dies hätte auslösen können! Er ist kaum in der Lage gewesen, mit seinem Papa zu reden. Alles Zureden und zeigen, dass er seinen Sohn liebt und sich freuen würde, wenn er wieder zu ihm kommt, hat nichts genützt. Der Sohn war teilweise völlig verstört beim Treffen mit seinem Papa. Nun stellt sich für uns die Frage, ob man den Sohn weiter bedrängt und gerichtlichen Umgang anordnen lässt. Die Kindesmutter beeinflusst ihn defintiv negativ gegen seinen Vater, selbst wenn der Umgang angeordnet würde.

      Wir hatten hier einfach die Hoffnung, dass Psychologen/Sozialtherapeuten beim Jugendamt die Beeinflussung erkennen und der Sohn durch Gespräche dahingehend gestärkt wird, Kontakt zu seinem Papa zu haben. Dass diese in ihrer Arbeit mit der Familie versuchen, ohne dass offensichtlich Druck durch den Vater ausgeübt wird, der Kindesmutter und dem Kind zu vermitteln, dass ein Kind seinen Vater braucht. Denn jegliche Maßnahmen unsererseits treffen auf sofortige Abwehr der Kindesmutter.

      Susanne, kannst du Dich in unsere Situation versetzen? Wir hatten ein Kind mehr oder weniger regelmäßig am Wochenende bei uns, welches weder mit uns geredet hat, nichts mehr gegessen hat, was ich gekocht habe, welches gemeinsame Unternehmungen abgelehnt hat und welches selbst keine körperliche Nähe zu seinem Papa, was früher immer normal war, nicht zugelassen hat. Und dann geht das Kind auf der Straße einfach an seinem Papa vorbei, ignoriert ihn mehr oder weniger, wenn er ihn sieht. Und man spürt, wie sehr man das Kind, wenn man versucht, mit ihm ein lockeres Gespräch zu führen, unter Druck setzt. Es dabei an den Fingern knabbert und sich ständig umschaut und nervös hin- und hertippelt. Wir sind in diesem Dilemma. Denn ich weiß, dass beim damaligen Aufschlagen des Jugendamtes, die Kindesmutter dem Kind suggeriert hat, dass der Papa ihn jetzt der Mama wegnehmen will. Und das wird bei jeder gerichtlichen Maßnahme dem Kind eingeflöst.

      Gruß

      Zweitfrau80
    • Hallo,

      ich weis nicht was Ihr wollt. Aus meiner sicht gibt es vorerst nur 2 Optionen.
      1. Ihr verliert den Kontakt zum Kind und findet Euch damit ab.
      2. Ihr erkämft das alleinige Sorgerecht und nehmt das Kind zu Euch eventuell mit Zwichenstation in neutraler Umgebung. Wenn das Kind wieder vertrauen zu Euch gefasst hat kann wieder Umgang mit der Mutter erfolgen.
      Der Mutter ist wie Ihr bereits festgestellt habt nicht beizukommen da Sie nichts hat (Finanziel). Das was Sie hat ist die Macht über das Kind und die gehöhrt Ihr genommen. Es sieht so aus das dies nur über Trennung des Kindes von der Mutter geht.
      Die Mutter hat es sich zur Aufgabe gemacht den Vater für das Kind zu elimenieren und dem wird Sie alles Unterordnen. Ihre Armut gehört da mit dazu, da Sie dadurch an dieser Stelle nicht angreifbar ist.

      Das hat auch ein Amerikanischer Psyschologe (die Quelle im Netzt habe ich leider nicht mehr) so festgestellt, erst wenn die Trennung vom beeinfussendem Elternteil angeordnet und auch durchgeführt ist kommt es zu einer Besserung beim Kind und vieleicht auch beim beeinfussendem Elternteil.

      Gruß
      Sebastian

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Sekue ()