Hallo liebe Forumsgemeinde,
uns wurde zwischenzeitlich seitens des Jobcenters eine Anzeige über den gesetzlichen Forderungsübergang mit Auskunftsersuchen gem. § 33 SGB II zugestellt.
Darin fordert das Jobcenter uns zur Auskunftserteilung des Einkommens der letzten 12 Monate auf, einschließlich meiner Einkünfte! Die Situation gestaltet sich so, dass mein Partner derzeit mtl. 180,00 Euro leistet.
Kann das Jobcenter, falls sich nach deren Berechnungen ein höherer Leistungsbetrag ergibt, diese Nachforderung für die vergangenen 12 Monate verlangen oder erst ab dem Monat nach der Anzeige?
Muss ich mein Einkommen offenlegen? Ich bin mit dem Unterhaltsberechtigten nicht verwandt. Ich bin ja als Partnerin im Unterhaltsrang immer hinter dem Kind und werde von daher nicht berücksichtigt. Verheiratet sind wir auch nicht.
Kann das Jobcenter von uns nur die Differenz zwischen dem für das KIND geleisteten ALG-II-Betrag abzgl. Kindergeld und der bisherigen Unterhaltszahlung verlangen?
Soweit zu gut. Wir wissen, dass mein Partner zum Unterhalt verpflichtet ist und darum geht es uns - bitte nicht falsch verstehen -bei der nächsten Frage auch nicht.
Die Kindesmutter lebt mit ihrem Partner seit über 2 Jahren zusammen, natürlich nicht offiziell. Der PArtner ist auch der Vater des 2. Kindes. Der Partner geht arbeiten und erhält aufgrund seiner Montagetätigkeit ein sehr hohes Einkommen. Wir möchten dies nun dem Jobcenter mitteilen, da die Kindesmutter nach ANrechnung seines Einkommens keinen Anspruch mehr auf ALG-II hat. Reagiert das Jobcenter auf solch eine Mitteilung, wenn sie von uns als Betroffene erstellt wird. Der Partner hat irgendwo eine fiktive Meldeadresse, aber das ist irrelevant, da er finanziell für die Kindesmutter gerade steht, sie wirtschaften in eine Tasche, haben aber natürlich getrennte Konten. Schon allein die Ausstattung der Wohnung etc. und die mehrfachen Reisen der Beiden sollte darstellen können, dass sie sich das selbst aus ALG-II nie leisten könnte. Er ist auch immer in der Wohnung der Kindesmutter, wenn er nicht arbeiten ist.
Zudem erhöht sich die Leistung des Jobcenters nun, da die offiziell alleinstehende Kindesmutter mit zwei Kindern in eine 4-Raumwohnung zieht, die defintiv größer ist, als die m², die ihr zustehen. Müsste da es dem Jobcenter nicht auffallen, dass da etwas nicht stimmt bzw. dass dort jemand finanziell zuschustert? Das Jobcenter zahlt 530 Euro zur Miete dazu. Das reicht definitiv nicht zur Deckung der gesamten Miete.
Viele Grüße
Zweitfrau80
uns wurde zwischenzeitlich seitens des Jobcenters eine Anzeige über den gesetzlichen Forderungsübergang mit Auskunftsersuchen gem. § 33 SGB II zugestellt.
Darin fordert das Jobcenter uns zur Auskunftserteilung des Einkommens der letzten 12 Monate auf, einschließlich meiner Einkünfte! Die Situation gestaltet sich so, dass mein Partner derzeit mtl. 180,00 Euro leistet.
Kann das Jobcenter, falls sich nach deren Berechnungen ein höherer Leistungsbetrag ergibt, diese Nachforderung für die vergangenen 12 Monate verlangen oder erst ab dem Monat nach der Anzeige?
Muss ich mein Einkommen offenlegen? Ich bin mit dem Unterhaltsberechtigten nicht verwandt. Ich bin ja als Partnerin im Unterhaltsrang immer hinter dem Kind und werde von daher nicht berücksichtigt. Verheiratet sind wir auch nicht.
Kann das Jobcenter von uns nur die Differenz zwischen dem für das KIND geleisteten ALG-II-Betrag abzgl. Kindergeld und der bisherigen Unterhaltszahlung verlangen?
Soweit zu gut. Wir wissen, dass mein Partner zum Unterhalt verpflichtet ist und darum geht es uns - bitte nicht falsch verstehen -bei der nächsten Frage auch nicht.
Die Kindesmutter lebt mit ihrem Partner seit über 2 Jahren zusammen, natürlich nicht offiziell. Der PArtner ist auch der Vater des 2. Kindes. Der Partner geht arbeiten und erhält aufgrund seiner Montagetätigkeit ein sehr hohes Einkommen. Wir möchten dies nun dem Jobcenter mitteilen, da die Kindesmutter nach ANrechnung seines Einkommens keinen Anspruch mehr auf ALG-II hat. Reagiert das Jobcenter auf solch eine Mitteilung, wenn sie von uns als Betroffene erstellt wird. Der Partner hat irgendwo eine fiktive Meldeadresse, aber das ist irrelevant, da er finanziell für die Kindesmutter gerade steht, sie wirtschaften in eine Tasche, haben aber natürlich getrennte Konten. Schon allein die Ausstattung der Wohnung etc. und die mehrfachen Reisen der Beiden sollte darstellen können, dass sie sich das selbst aus ALG-II nie leisten könnte. Er ist auch immer in der Wohnung der Kindesmutter, wenn er nicht arbeiten ist.
Zudem erhöht sich die Leistung des Jobcenters nun, da die offiziell alleinstehende Kindesmutter mit zwei Kindern in eine 4-Raumwohnung zieht, die defintiv größer ist, als die m², die ihr zustehen. Müsste da es dem Jobcenter nicht auffallen, dass da etwas nicht stimmt bzw. dass dort jemand finanziell zuschustert? Das Jobcenter zahlt 530 Euro zur Miete dazu. Das reicht definitiv nicht zur Deckung der gesamten Miete.
Viele Grüße
Zweitfrau80