Wie bekomme ich meine Ex - Frau aus dem Grundbuch?

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    • Hallo Amigo,

      ja, stimmt - aber davor kann man sich schützen.

      Wenn der Gegner auf die 'Einrede der Verjährung' verzichtet, dann verjährt der Anspruch eben nicht. Darauf muss sich natürlich der Gegener nicht einlassen, aber dann kommt halt die Klage sofort. Die Klage auf Zugewinnausgleich hemmt ebenfalls die Verjährung.

      Das praktiziere ich selbst jetzt schon seit über 10 Jahren. :) Aber das reicht nun auch. Die Klage läuft. Aus heutiger Sicht würde ich mich natürlich nie wieder so dämlich verhalten. Das kann ich keinem empfehlen. Ich glaubte, gute Gründe für das Hinnehmen der Verzögerungstaktik zu haben. Ich gebe zu, dass auch die Vorstellung, das gerichtlich durchsetzen zu müssen, mich sehr abgeschreckt hat. Und was habe ich davon? Genau diese gerichtliche Auseinandersetzung muss ich nun hinnehmen. Oder mein Geld in den Wind schreiben.

      Gruß
      Susanne
    • Hallo Leute,

      ich habe jetzt einem Vergleich zugestimmt.

      10.000€ an meine Ex für Trennungsunterhalt und Nutzungsentgeld. Ich habe sie damals mit ins Grundbuch zu 50% eintragen lassen.
      Ohne Einlage. Dumm dumm dumm.
      Nutzungsentgeld fordert sie weiterhin da sie ja im Grundbuch steht.
      Dafür habe ich einen Kredit aufnehmen müssen. Kann ich die Kreditraten irgendwie irgendwo geltend machen?
      Ich zahle aktuell für meine Mädels 908€ Unterhalt.

      Paralell habe ich den Zugewinnausgleich beantragt. Auskunft per Gericht eingefordert.

      Mal sehen wie es weiter geht.

      Grüße A... ;(

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Amigo0815 ()

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