Hallo,
ich hätte da zwei Fragen zum Realsplitting:
1) zählt eine (Unterhalts-)Zahlung wegen Sonderbedarf (Krankheitskosten) zum geleisteten Unterhalt und wäre demnach auf Anlage U anzugeben? Falls ja, gibt es dazu irgendwo eine Referenz? (Meine Ex meinte das wäre kein Unterhalt und demnach nicht auf Anlage U zu berücksichtigen).
2) Meine Ex wohnt in der Schweiz. Gemäß Schweizer Steuerrecht zählen Unterhaltszahlungen beim Empfänger immer zum Einkommen (also keine Zustimmungspflicht wie in Deutschland). Zum Thema Ausgleich von Nachteilen ist daher mein Standpunkt, dass hier prinzipiell keine Nachteile durch die Zustimmung zum Realsplitting (für meine Steuererklärung) entstehen können, da die Einnahmen aus Unterhalt ja sowieso steuerpflichtig sind. Dementsprechend wäre auch nichts auszugleichen.
Ist das nachvollziehbar ?
Gruß
Jon
ich hätte da zwei Fragen zum Realsplitting:
1) zählt eine (Unterhalts-)Zahlung wegen Sonderbedarf (Krankheitskosten) zum geleisteten Unterhalt und wäre demnach auf Anlage U anzugeben? Falls ja, gibt es dazu irgendwo eine Referenz? (Meine Ex meinte das wäre kein Unterhalt und demnach nicht auf Anlage U zu berücksichtigen).
2) Meine Ex wohnt in der Schweiz. Gemäß Schweizer Steuerrecht zählen Unterhaltszahlungen beim Empfänger immer zum Einkommen (also keine Zustimmungspflicht wie in Deutschland). Zum Thema Ausgleich von Nachteilen ist daher mein Standpunkt, dass hier prinzipiell keine Nachteile durch die Zustimmung zum Realsplitting (für meine Steuererklärung) entstehen können, da die Einnahmen aus Unterhalt ja sowieso steuerpflichtig sind. Dementsprechend wäre auch nichts auszugleichen.
Ist das nachvollziehbar ?
Gruß
Jon