Finanzieller Friede

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    • Finanzieller Friede

      Guten Tag,
      habe vorher im Internet danach gesucht, aber nichts passendes gefunden.

      Ein unverheiratetes Paar kauft ein Haus
      Beide opfern dafür ihre Sparbücher, sie 6.000 Eu, er 30.000 Eu.
      Vom Bankkredit werden nur die Zinsen bezahlt. Die "Tilgung" fließt in einen Bausparvertrag.
      1 Jahr danach heiratet das Paar, 5 Jahre später trennt es sich und verkauft das Haus.
      Nach Ablösung des Bankkredites verbleiben 67.000 Eu + Guthaben Bausparvertrag 30.000 Eu = 97.000 Eu.

      Text und Summen nur zur Darstellung eines Rahmens.

      Ich erwarte keine Rechtsberatung. Meine Frage wäre einfach: Sind die Anfangsvermögen 6.000 / 30.000 in diesen Höhen VOR der Teilung der Gewinnsumme abzuziehen oder sind 36.000 Bestandteil des Gewinnes und dann geteilt durch 2?

      Gruß
      Renee
    • Hallo,

      Renee schrieb:

      beide 50
      Also kommt bei jedem die Hälfte des Hauses ins Anfangsvermögen. ( kann man aber evtl.grob vernachlässigen, da keine Tilgung vorgenommen wurde.)

      Was die 6000€ +30 000€ müsst ihr genau nachweisen, was wem davon gehört, und davon in die Ehe mitgebracht habt.

      Nun mal ein Überschlag nur mit den 6000€ + den 30 000€.

      Endvermögen Er: 48500
      Anfangsvermögen ER 30000€
      Zugewinn ER 18500€


      Endvermögen Sie: 48500€
      Anfangsvermögen Sie 6000€
      Zugewinn Sie 42500€


      jeder behält sein Endvermögen und muss seinen Zugewinn mit dem anderen zur Hälfte teilen.

      lg
      edy
      Probier's mal mit Gemütlichkeit, mit Ruhe........
    • Hallo Renee, hallo edy,

      ich sehe das ein bisschen anders. Beim Zugewinnausgleich ist stets von den jeweiligen Anfangs- und Endvermögen auszugehen. Von anderen Werten mal abgesehen - die wir nicht kennen - ist das Anfangsvermögen (Stichtag Eheschließung) bei beiden Ehegatten jeweils das halbe Haus. Beim Endvermögen (Haus einschließlich der Wertsteigerung) ist das ebenfalls so.

      Die Einlage der unterschiedlichen Gelder beim Hauskauf hat vor dem Stichtag stattgefunden. Wenn dann trotzdem die Eintragung im Grundbuch 50:50 erfolgt, ist das allenfalls eine ehebedingte Zuwendung. Die kann - wenn überhaupt - zur Hälfte zurüclgefordert werden.

      Ich weiß, wovon ich rede. ;) Mein Anwalt hat mir damals gesagt, es sei rechtlich nicht eindeutig und sehr umstritten und... Na ja, ich hab es letztlich nicht geltend gemacht. So etwas scheint sehr schwer durchzusetzen zu sein. Trotzdem würde ich einen erfahrenen - in diesem Thema versierten - Anwalt fragen. Meiner muss ja nicht Recht gehabt haben. Meine eigenen Recherchen haben aber was ähnliches ergeben.

      Viel Erfolg!

      Gruß
      Susanne
    • Hallo,

      Susanne schrieb:

      Die Einlage der unterschiedlichen Gelder beim Hauskauf hat vor dem Stichtag stattgefunden. Wenn dann trotzdem die Eintragung im Grundbuch 50:50 erfolgt, ist das allenfalls eine ehebedingte Zuwendung. Die kann - wenn überhaupt - zur Hälfte zurüclgefordert werden.
      Das sehe ich auch so.

      Ich ging beim durchlesen der Fragen davon aus, dass die 6000€ + 30000€ bei Eheschließung noch vorhanden waren ( im Bausparvertrag).

      Hätte aufmerksamer lesen sollen?

      lg
      edy
      Probier's mal mit Gemütlichkeit, mit Ruhe........