Kindergelderhöhung 2015/2016 und Änderung der Düsseldorfer Tabelle

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    • Kindergelderhöhung 2015/2016 und Änderung der Düsseldorfer Tabelle

      Hallo in die Runde,

      vor ein paar Tagen in der Presse:
      faz.net/aktuell/wirtschaft/wir…ien-erhoeht-13654728.html

      Das zieht zwangsläufig Änderungen in der Düsseldorfer Tabelle nach sich, im Zweifelsfall (wegen des erhöhten steuerlichen Existenzminimums) wird der Mann an meiner Seite mehr für seine Kinder zahlen müssen. Bis jetzt ist dazu noch nichts im Netz zu finden.

      Gibt es Erfahrungswerte, wie lange sich das OLG Düsseldorf Zeit lässt, um Anpassungen an der Tabelle vorzunehmen?
      Falls die Beträge steigen (davon gehen wir aktuell aus): muss man - wegen der rückwirkenden Anpassung des KG - ggf. rückwirkend zahlen?

      Danke vorab!
      Gruß
      Rheingauerin
    • Hallo Rheingauerin,
      streng genommen wäre eine Anpassung - nein: "Erhöhung" ist genauer - schon am 1.1.2015 fällig gewesen. Da sie nicht kam wird bei den meisten Familienrechts-Experten mit einer Erhöhung und somit auch einer neuen Düsseldorfer Tabelle zum 1.7.2015 gerechnet.
      Häufig ist die Erhöhung erst nach deren Beginn veröffentlicht worden. Das reichte von wenigen Tagen bis zu etwa zwei Wochen.
      Zu zahlen ist grundsätzlich ab Gültigkeit der neuen Unterhaltsbeträge.

      Viele Grüße

      Villa
      Leben und leben lassen
    • Erneut Mehrbelastung für Zweitfamilien!

      Hallo zusammen,

      wenn sich die Sätze der DDT in einem ersten Schritt zum 1.8. um 12-20 € erhöhen, bedeutet das, dass unterhaltsberechtigte "Erstfamilien" pro Kind zwischen 10 und 18 € mehr Unterhalt überwiesen bekommen, Leistungsfähigkeit des Verpflichteten vorausgesetzt. Hat der Verpflichtete eine neue Familie, eine sog. "Zweitfamilie", so erhält er zwar pro Kind 4 € mehr Kindergeld, das aber durch den erhöhten Unterhalt erneut komplett "aufgefressen" wird,
      Eine Erstfamilie mit 2 Kindern wird also z.B. ein Plus von 28-44 € haben, die dafür finanziell "verantwortliche" Zweitfamilie" mit ebenfalls 2 Kindern zunächst ein Plus von 8 €, das aber durch den erhöhten Zahlbetrag von 20-36 € in ein Minus verwandelt wird.

      Die Koppelung der DDT an den steuerlichen Kinderfreibetrag benachteiligt systematisch Zweitfamilien, die von der eigentlich gewollten finanziellen Entlastung aller Familien nicht profitiert, im Gegenteil. Es handelt sich hier auch nicht um "Einzelfälle", die man mit Bedauern als Kollateralschaden abtun kann, sondern betrifft alle in unterschiedlichem Ausmaß. Auch wenn stets argumentiert wird, dass allen Kindern der gleiche Betrag nach DDT zustehe und immer die "Leistungsfähigkeit" vorausgesetzt werde, so bedeutet es doch, als Gesamtfamilie im Schnitt immer weniger Geld zur Verfügung zu haben, obwohl der erhöhte Freibetrag eigentlich einem gestiegenem Bedarf Rechnung tragen soll - und zwar als Entlastung für Familien als Ganzes.

      Wann wird dieser Ungleichbehandlung endlich ein Ende gesetzt? Ziel sollte es sein, den Kindesunterhalt vom Freibetrag zu entkoppeln, und parallel zu jeder Erhöhung der DDT auch den SB entsprechend anzupassen, da das Leben nicht einseitig nur für einige Bevölkerungsteile teurer wird.

      Frustrierte Grüße von HT
    • Man sollte dabei aber nicht vergessen, dass es auch schon mehrfach vorkam, dass die Selbstbehalte gestiegen sind, während gleichzeitig die Unterhaltsbeträge nicht gestiegen sind.

      Klar sinkt das verfügbare Einkommen in der Zweitfamilie wenn der Unterhalt steigt, aber das alleine kann ja wohl auch kein Grund sein, den Unterhalt an Kinder aus der ersten Ehe nie anzupassen? Wenn in der Zweitfamilie auch Kinder existieren, steigt deren Unterhalt parallel ja ebenso, und wenn dadurch der Selbstbehalt unterschritten würde, könnte ja eine Mangelfallberechnung gemacht werden.
    • Unterhalt steigt erheblich mehr an als der Selbstbehalt

      Hallo Falbala,

      natürlich ist es immer eine Belastung, wenn Unterhaltsbeträge steigen. Hier geht es mir aber darum, dass der Steuerfreibetrag allen Familien eine Entlastung bringen soll, was durch die Koppelung an den Mindestunterhalt für Zweitfamilien zwangsläufig zu einem Minus führt. Hier wird ein familienpolitisches Instrument ad absurdum geführt.

      Der Steuerfreibetrag ist politisch zudem hoch umstritten und wird v.a. von den Linken gegeißelt, weil von ihm v.a. Besserverdienende profitieren. Sie schlagen z.T. sogar eine (rein politisch motivierte!) Absenkung vor und wollen stattdessen das Kindergeld deutlich erhöhen oder ganz andere Modelle der Familienfinanzierung einführen.
      Es liegt hier also keine sachliche Zwangsläufigkeit vor, und man könnte auch andere Daten als Grundlage nehmen.

      Zum Vergleich von Tabellenbetrag und Selbstbehalt:
      Der Mindestunterhalt für 12-17-jährige betrug 2005 291 €, aktuell 426 € und ab dem 1.8. 440 €. Dies entspricht innerhalb von zehn Jahren einer Steigerung um rund 51 %. Zum 1.1.16 wird es eine weitere Steigerung geben.
      In der gleichen Zeit stieg der Selbstbehalt für Erwerbstätige von 890 € auf 1080 €, das sind rund 21 % und damit erheblich weniger. Vor der letzten Anhebung des SB 2015 betrug der SB nur 1000 €, im Vergleich zu einer Anhebung des Unterhalts um 51 % stieg der SB bis dato lediglich um 12%.

      Gruß, HT
    • Ganz so einfach ist das nicht...

      Hallo Hochtief, wir haben dazu einen Experten gefragt, hierzu seine Antwort:

      Die Erhöhung der Unterhaltsbeträge muss bei unterstellter Leistungsfähigkeit zu einer Minderung des verbleibenden Haushaltseinkommens führen. Denn beim Unterhalt geht es immer um die Verteilung eines vorgegebenen Einkommens. Die Anrechnung des Kindergeldes ist dabei nur eine Rechengröße. Ob Zweitfamilien dadurch übermäßig belastet werden, häng von zahlreichen weiteren Faktoren – und nicht allein vom Geld – ab. U.a. gehören Zweitfamilien oftmals zugleich zum Kreis der Empfänger von Unterhalt – in diesem Fall kann sich ein „Nullsummenspiel“ ergeben.
      Worüber man diskutieren kann, ist die Systematik der Verteilung – d.h. die Frage wie der Unterhalt in das Gesamtsystem aus steuerlicher Entlastung, Kindergeld, Zuschlag zum Kindergeld, Unterhaltsvorschuss, Sozialabgaben und Sozialeinkommen einzugliedern ist. Hier fehlt die notwendige Transparenz. M.E. sollte man in einem ersten Schritt das Kindergeld in ein universelles Grundeinkommen des jeweiligen Kindes umwandeln, um es den Begehrlichkeiten der einzelnen Interessengruppen zu entziehen und um zu verdeutlichen, dass es bei allen Leistungen ausschließlich darum geht, dieses Basiseinkommen angemessen aufzustocken.
      :?: :thumbup:
      Mit besten Grüßen<br>
      Josef Linsler <hr>
      <br><br>
      <hr>

    • Hallo Herr Linsler,

      ich habe Ihre Antwort mehrfach gelesen - und leider nicht verstanden. Vielleicht können Sie sie mir noch einmal erläutern, das wäre nett. Sie ist mir einfach zu abstrakt, und mir ist der Bezug zu meinen beiden Beiträgen nicht ganz klar.

      Mir geht es um Folgendes:

      a. Der Steuerfreibetrag soll eine Entlastungsfunktion haben; er erkennt die gesellschaftliche Leistung der Familien an. Es erscheint mir absurd, dass manche Familien bei jeder Ankündigung der Erhöhung von Freibeträgen nervös zusammenzucken, weil klar ist, was das für sie bedeutet...

      b. Das Leben wird für alle Beteiligten teurer, der "Bedarf" steigt also für alle, nicht nur für die Kinder. Dass der Unterhalt deutlich mehr ansteigt als der Selbstbehalt, erscheint mir daher unangemessen, v.a. wenn man bedenkt, dass von diesem Selbstbehalt auch noch die Kosten des Umgangs finanziert werden müssen, das Geld also gar nicht ausschließlich für den Verpflichteten zur Verfügung steht.
      Wenn man sich vor Augen führt, dass ein Teenager ab 1.8. einen Mindestbedarf von 440 € hat und ihm incl. halbes Kindergeld mindestens 534 € zur Verfügung stehen (sollen), einem gesteigert erwerbspflichtigen und erwerbsätigen Zahler 1080 € verbleiben dürfen, wovon er sich und den Umgang finanzieren soll, erscheint mir auch einfach der Abstand nicht mehr nachvollziehbar.

      c. Auch wage ich zu bezweifeln, dass der Bedarf tatsächlich um 51 % anstieg in den letzten 10 Jahren. Wenn die Leistungsfähigkeit nicht gleichermaßen steigt, erscheint es mir realitätsfremd zu glauben, dass Kinder in einer "intakten" Familie eine ebensolche Steigerung ihres Lebensstandards erleben dürfen. Hier wird nur das verteilt, was tatsächlich da ist, ohne dies zu hinterfragen oder als "egoistisch" zu geißeln.

      Gruß, HT
    • Hallo Hochtief,

      Sie machen einen Denkfehler.

      Nehmen wir mal an, Vater V hat ein Nettoeinkommen von 2.500 € und wird in Stufe 4 der Düsseldorfer Tabelle eingruppiert. V hat ein Kind aus erster Ehe und ein Kind aus der aktuellen Ehe. Nehmen wir weiter der Einfachheit halber an, dass beide Kinder in der gleichen Altersstufe der Düsseldorfer Tabelle sind.

      Dann hatte V bis jetzt 398 € an das Kind aus erster Ehe zu zahlen. Damit stehen der zweiten Familie zur Verfügung: 2.500 € minus 398 € =2.102,00 €.

      Nach der Erhöhung der Unterhaltbeträge zahlt V jetzt 414 € an das erste Kind. Es verbleiben 2.500 € minus 414 € = 2.086 €. So gesehen sinkt natürlich für die zweite Familie der finanzielle Spielraum.

      ABER: das ist nun einmal zwangsläufig so, wenn der Unterhalt erhöht wird. Es kann gar nicht anders sein. Mit Ihrem Argument dürfte der Unterhalt für die Kinder selbst dann nicht erhöht werden, wenn das Kind aus erster Ehe mangels Unterhalt schon am Verhungern ist.

      Korrekt müsste die Rechnung lauten:

      Vor dem 01.08.15 zahlte der Vater 398 € an das erste Kind und 398 € an das zweite Kind. Rest für den Vater: 1.704 €, also weit über dem Selbstbehalt.
      Nach dem 01.08.15 zahlt der Vater 414 € an das erste und 414 € an das zweite Kind. Rest für den Vater: 1.672,00 €, also immer noch weit über dem Selbstbehalt.

      Haben wir hingegen einen Fall, wo der Vater mit seinem Einkommen knapp über oder sogar unter dem Selbstbehalt liegt, dann wird auch der Unterhalt für das erste Kind nicht oder nur teilweise erhöht. Beide Kinder werden hier gleich behandelt. Der, der weniger hat, ist der Vater. Eine zweite Frau ist nachrangig nach den Kindern und hat die Wahl, entweder von dem jetzt geringeren Einkommen ihres Mannes zu leben oder - da sie im Gegensatz zu den Kindern erwachsen ist und das kann - ihren Lebensunterhalt selbst zu bestreiten.

      Den Unterhaltsbetrag eines Kindes kann man außerdem schlecht mit dem Selbstbehalt eines Erwachsenen vergleichen. Da müsste man eher den Vergleich mit den Sozialhilfesätzen heranziehen.
    • Hallo Falbala,

      nein, da missverstehen Sie mich:

      Hochtief schrieb:

      natürlich ist es immer eine Belastung, wenn Unterhaltsbeträge steigen.


      Natürlich verringert es immer das Haushaltseinkommen, wenn zu zahlende U-Beträge steigen, das habe ich nie bestritten, und das ist ja auch logisch.

      Hochtief schrieb:

      Auch wenn stets argumentiert wird, dass allen Kindern der gleiche Betrag nach DDT zustehe und immer die "Leistungsfähigkeit" vorausgesetzt werde,


      Auch ist mir bewusst, dass sich alle minderjährigen und privilegiert volljährigen Kinder auf dem gleichen Rang befinden, § 1609 BGB. Das habe ich ebenfalls nie bezweifelt.

      Was ich kristitiere, ist Folgendes:

      a. die Bemessungsgrundlage. Seit 2008 ist der Mindestunterhalt an den Steuerfreibetrag gekoppelt. Dies hat zur Folge, dass Unterhaltsempfänger ("Erstfamilien") von einem familienpolitischen Instrument, von dem eigentlich alle profitieren sollen, doppelt profitieren (mehr Unterhalt nach DDT und mehr Entlastung über den Freibetrag bzw. mehr Kindergeld), während Zweitfamilien i.d.R. ein Minus einfahren. Ich halte einfach das Instrument als solches für ungeeignet und würde mir eine andere Grundlage wünschen, damit auch Zweifamilien die Chance auf eine Entlastung hätten, die sie allzu oft gut gebrauchen können, gerade, weil die Zweitfrau nachrangig ist und für sie nichts übrig bleiben muss.

      b. Auseinanderdriften von SB und Unterhalt. Solange der Vater gut genug verdient und ihm mehr verbleibt als der SB, mag das Ganze noch zu verschmerzen sein, wenn man aber immer am SB "herumkrebst", ist ein Auseinanderdriften von Mindestunterhalt und SB m.E. nicht nachvollziehbar. Wenn jemand kaum mehr verdient, warum soll er dann erheblich mehr Unterhalt zahlen? Würden die Kinder denn ebenso profitieren, wenn sie noch beim Vater leben würden? Wohl kaum. Grundlage des Verteilens sollte das sein, was tatsächlich da ist. Steigt das Einkommen, kann auch der Unterhalt anteilig steigen, steigt es nicht, eben nicht.

      Selbst Jürgen Soyka, Richter am OLG Düsseldorf und einer der "Macher" der DDT, kritisiert die Kopplung an den Freibetrag als "hochproblematisch" und fordert den Gesetzgeber auf, hier Änderungen einzuleiten, um das Missverhältnis von Unterhalt und SB nicht noch weiter zu verstärken.

      Falbala146 schrieb:

      oder - da sie im Gegensatz zu den Kindern erwachsen ist und das kann - ihren Lebensunterhalt selbst zu bestreiten.


      Natürlich kann sich eine erwachsene Frau, anders als ein Kind, im Zweifel selbst versorgen. Da gebe ich Ihnen Recht, und daher rührt ja auch die Nachrangigkeit.

      Aber: Kinder haben laut BVerfG einen Anspruch auf Betreuung durch die Mutter (weshalb auch ledige Mütter Anspruch auf Betreuungsunterhalt und in den ersten drei Lebensjahren des Kindes keine Erwerbspflicht haben), dies ist für die meisten Kinder von Zweitfrauen von vornherein nur Theorie, da das Geld für die Mutter nicht reichen muss und oft genug auch nicht reicht.
      Nach dem dritten Lebensjahr des Kindes gilt für die geschiedene Frau:
      "Die Dauer des Unterhaltsanspruchs verlängert sich, solange und soweit dies der Billigkeit entspricht. Dabei sind die Belange des Kindes und die bestehenden Möglichkeiten der Kinderbetreuung zu berücksichtigen." (§ 1570 (2) BGB). Der Geschiedene muss nur eine Tätigkeit annehmen, die "angemessen" ist (§ 1574 BGB).

      Diesen "Luxus" können sich Zweitfrauen in der Regel nicht erlauben, und es interessiert i.d.R. auch niemanden, da sie ja "wusste, worauf sie sich einlässt". Es dürfte aus finanzieller Sicht deshalb insgesamt für geschiedene Männer erheblich schwieriger sein (für manche sogar unmöglich), eine neue Familie zu gründen, als für geschiedene Frauen, bei denen die Kinder aus erster Ehe leben. Eine Gleichbehandlung sieht in meinen Augen anders aus.

      Aber ich laufe damit seit Jahren gegen Wände, und ich befürchte, dass sich daran auch nie etwas ändern wird...
      Gruß, HT

      PS Ich werde in den nächsten Tagen nicht online sein können. Über weitere Stellungnahmen zu diesem Thema würde ich mich dennoch freuen, ich antworte dann zu gegebener Zeit.

      Dieser Beitrag wurde bereits 4 mal editiert, zuletzt von Hochtief ()

    • Vielleicht sollte ISUV beim Bundesgerichtshof eine Klage einreichen wegen Unverhältnismäßigkeit. Denn wenn schon maßgeblich beteiligte Richter Bedenken bei der momentanen Regelung haben, dann denke ich, dass Erfolgsaussichten bestehen.

      Sollte es nicht fruchten, dann weiter zum europäischen Gerichtshof.


      Beim gemeinsamen Sorgerecht bei Unverheirateten hat es ja auch funktioniert.

      Grüße stenzle

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von stenzle ()

    • Lastenverteilung / Selbstbehalt

      Hallo zusammen,

      im Grunde ist das ja etwas, das von ISUV schon seit einiger Zeit gefordert wird, und etwas Erfreuliches, aber im Kommentar des Deubner-Verlags beunruhigen mich folgende Formulierungen (Hervorhebungen von mir):

      "In der jüngeren Vergangenheit hat die Koppelung des Mindestunterhalts an die Freibeträge häufig dazu geführt, dass der Mindestunterhalt unter dem kindlichen Existenzminimum lag."
      "Bereits ab 1.1.2016 soll die neue Regelung gelten und dafür sorgen, dass der Mindestunterhalt künftig zügiger angehoben werden kann."

      Möglicherweise werden dadurch die Lasten für Unterhaltszahler also noch größer?

      Was den Selbstbehalt betrifft, so wird dieser, anders als der Mindestunterhalt, nicht gesetzlich geregelt. Adressat ist hier demnach nicht Berlin, sondern der Deutsche Familiengerichtstag und die Familiensenate der OLGs, wenngleich diese natürlich auch hier an das Existenzminimum gebunden sind, das nicht unterschritten werden darf.

      Umstritten ist, wie groß der "Lohnabstand" sein soll; nicht berücksichtigt werden i.d.R. die Kosten des Umgangs, die ebenfalls vom Selbstbehalt finanziert werden müssen. Hier müsste man wahrscheinlich mehr Lobby-Arbeit betreiben, da häufig leider v.a. Folgendes gesehen wird:
      "Ein Faustschlag ins Gesicht der Mütter" (Schlagzeile des "Stern"). Satz 1: "Alles wird teurer, aber geholfen wird nur Vätern".

      Natürlich erhöht eine Erhöhung des Selbstbehalts oft automatisch auch die Zahl der Mangelfälle, und natürlich ist die Situation für Alleinerziehende, die keinen oder kaum Unterhalt bekommen, hart und führt oft zur Notwendigkeit der Aufstockung durch Alg-II. Aber hat ein gesteigert erwerbspflichtiger und voll erwerbstätiger Vater nicht das Recht, oberhalb der Armutsgrenze zu leben? Ist dem Kindeswohl nicht gedient, wenn der Vater genug Geld für den Umgang hat und mit seinen Kindern auch einmal ins Schwimmbad oder Kino gehen kann? Braucht der Vater nicht auch Wohnraum für seine Kinder, wenn diese ihn besuchen und sich dort wohlfühlen sollen?

      Ich bekräftige und unterstütze, dass ein notwendiges Minimum, wenn irgend möglich, gesichert sein sollte. Die Frage ist, ob die Stellschraube immer die ohnehin schon arg ausgequetschte Zitrone sein muss.

      Gruß, HT
    • Hallo HT,

      ich lese jetzt schon seit einiger Zeit Deine Posts und muss Dir einerseits insofern recht
      geben, als dass die Väter allzu oft als Zahlesel missbraucht werden. So ein Exemplar habe
      ich auch hier zuhause. Ja, ich bin eine sog. "Zweitfrau"!
      Wir haben jedoch das Glück, dass unser Einkommen für eine "neue" Familie ausreichend
      hoch ist und wir uns somit weitere Kinder "leisten" konnten.

      Außerdem habe ich aber auch noch ein Kind aus vorheriger Beziehung.
      Der Vater kümmert sich nicht die Bohne und hat, auch nach vielen Anrufen und Bitten
      meinerseits, sowie Hinterherlaufereien durch unser Kind, weder Zeit noch Lust, Zeit
      zu opfern. Unser Kind ist darüber sehr traurig.

      Hier wird der Mindestunterhalt geleistet. Neuerdings Eur 348,-, hälftiges Kindergeld bereits
      abgezogen.
      Und nun mal meine provokative Frage, mit welchem Recht darf sich der Vater eigentlich das
      hälftige Kindergeld abziehen, wenn er sich doch im Leben unseres Kindes unsichtbar gemacht
      hat? Ist halt Recht und Gesetz und ich möchte jetzt auch keine rechliche Beratung sondern
      einfach nur mal moralisch darstellen, dass es auch noch andere Ungerechtigkeiten gibt. :)

      Viele Grüße
      Die Triene
      LG
      Triene


      ____________________________
      Es bereitet doppeltes Vergnügen, einen Betrüger zu betrügen...! (Jean de la Fontaine)
    • Hallo Triene,

      ich weiß, dass es nicht nur die "entrechteten" Väter gibt, die sich gerne (mehr) um ihre Kinder kümmern würden, es aber nicht "dürfen", weil die Mutter sich querstellt und den Vater aus dem Leben des Kindes herausblockt ("Umgangsvereitelung"). Man liest das hier im Forum ja immer wieder, auch ich bin einer der "Entrechteten".

      Ich kenne aber auch die "Gegenseite", und zwar durch meine Frau: Ihr Vater hat sich weder finanziell noch sonst irgendwie um sie gekümmert, als sie klein war, und v.a. das (scheinbare?) Desinteresse hat ihr lange Jahre zu schaffen gemacht, und sie hat sehr darunter gelitten und gedacht, vielleicht irgendwie nicht in Ordnung zu sein, weil es doch nicht sein kann, dass ein Papa seine Tochter nicht sehen will...

      Ich gebe dir Recht, das ist schlimm, das Psychische noch mehr als das Finanzielle.
      Und ich hätte auch keine Skrupel, solchen Vätern dauerhaft die volle finanzielle Verantwortung für das Kind zu übergeben und ihnen das halbe Kindergeld zu "streichen" - vorausgesetzt, es sind tatsächlich die Väter die "Bösen", es gibt ja auch die resignierten Untätigen, die irgendwann einfach aufgeben und des Kämpfens müde sind.

      Weil es solche "Sich-Verdrücker"-Väter gibt, aber all die "anständigen" zu "bestrafen" oder ungerecht zu behandeln, das kann natürlich auch nicht sein. Das Unfaire auf der einen Seite wird durch Ungerechtigkeit auf der anderen ja nicht besser... Vielmehr sind es zwei verschiedene Bereiche und "Ungerechtigkeiten", die es zu lösen gilt.

      DieTriene schrieb:

      Und nun mal meine provokative Frage, mit welchem Recht darf sich der Vater eigentlich das
      hälftige Kindergeld abziehen, wenn er sich doch im Leben unseres Kindes unsichtbar gemacht
      hat?


      So provokativ finde ich das nicht, sondern ich kann mir vorstellen, dass es mir an deiner Stelle rein emotional betrachtet auch so gehen würde.
      Aber die DDT gibt den Bedarf vor, der durch das (halbe) Kindergeld quasi "übererfüllt" wird, solange kein Mangelfall vorliegt. Das Kindergeld dient ja dem Familienlastenausgleich, es soll also primär die erhöhten Kosten abmildern, die Familien durch Kindern entstehen. Da die Mutter bis zur Volljährigkeit des Kindes nicht barunterhaltspflichtig ist, ist es also eher inkonsequent, auch ihr die Hälfte zuzurechnen.... ;) (Nicht steinigen jetzt).

      Klar, man kann sagen, der Gesetzgeber honoriert damit auch die Erziehungsleistung der Mutter, die ja auch eine gesamtgesellschaftliche Bedeutung hat - aber was ist, wenn der Vater sich auch intensiv kümmert? Solange er nicht 50 % der Betreuung erreicht, ist er der alleinige Finanzierer, und der Selbstbehalt wird i.d.R. nicht erhöht, auch wenn der zeitliche und finanzielle Aufwand, den ein Vater erbringt, beträchtlich ist...

      Das System als Ganzes "gerecht" zu machen, sodass am Ende alle zufrieden sind, wird wohl kaum möglich sein, zumal es immer Aspekte geben wird, über die man sich "streiten" kann, z.B. ab wie viel % Betreuung genau soll der Vater entlastet werden (er entlastet damit ja auch die Mutter), wie viel € braucht man tatsächlich für ein Kind, muss eine Winterjacke 200 € kosten? .... etc.

      Aber ich bin mir sicher, dass es möglich ist, ganz grobe Ungerechtigkeiten zu beseitigen oder zumindest abzumildern, und wäre z.B. das Wechselmodell selbstverständlich, würde das vielleicht im Bewusstsein aller Betroffenen endlich etwas verändern, bei den Zahlenden den Aspekt, sich auch mit zu kümmern, bei den Kümmernden den Aspekt, das Finanzielle nicht einfach "abwälzen" zu können. So aber gibt es ja quasi per Gesetz die Aufspaltung in Betreuer und Bezahler...

      Gruß, HT

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Hochtief ()

    • Hi @ Admin,

      wäre es denn nicht sinnvoll, diese neuen Diskussionen in ein Neues Dir Düsseldorfer Tabelle 2015 zu verschieben?

      Könnte so denk ich Irritationen vermeiden, dann noch in Düss Tab 2010 ein entsprechender Hinweis und scho ist wieder etwas Ordnung im System...

      Danke Ephesus :love: