Kindergelderhöhung 2015/2016 und Änderung der Düsseldorfer Tabelle

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    • Hi @ Admin,

      wäre es denn nicht sinnvoll, diese neuen Diskussionen in ein Neues Dir Düsseldorfer Tabelle 2015 zu verschieben?

      Könnte so denk ich Irritationen vermeiden, dann noch in Düss Tab 2010 ein entsprechender Hinweis und scho ist wieder etwas Ordnung im System...

      Danke Ephesus :love:
    • Hallo zusammen,

      wenn ich das richtig verstanden habe, ist es so , dass ab 1.8.2015 mehr Unterhalt gezahlt werden muss und aber das erhöhte Kindergeld noch nicht mit einberechnet wird. Richtig?

      Und ab 1.1.2016 ändert sich die Dü.Tab. nochmal , also muss nochmal mehr bezahlt werden . Wieviel mehr? Gibt's da schon die neue Version? Und wird dann ab 1.1. 16 das erhöhte Kindergeld mit einberechnet? Und / oder erhöht sich da das Kindergeld auch nochmal?

      Danke schonmal für Aufklärung!

      Gruß, Sämsi
    • Hallo Sämsi,
      meine Antworten habe ich in deinen Text geschrieben:

      Sämsi schrieb:


      wenn ich das richtig verstanden habe, ist es so , dass ab 1.8.2015 mehr Unterhalt gezahlt werden muss und aber das erhöhte Kindergeld noch nicht mit einberechnet wird. Richtig?

      Ja.

      Und ab 1.1.2016 ändert sich die Dü.Tab. nochmal , also muss nochmal mehr bezahlt werden . Wieviel mehr? Gibt's da schon die neue Version? Und wird dann ab 1.1. 16 das erhöhte Kindergeld mit einberechnet? Und / oder erhöht sich da das Kindergeld auch nochmal?

      Ab 1.1.2016 wird es eine neue Düsseldorfer Tabelle geben. Naturgemäß liegen die dann gültigen Beträge noch nicht vor.
      Auch das Kindergeld wird von diesem Zeitpunkt an noch einmal erhöht, und zwar um 2 Euro. Sowohl die letzte Erhöhung des Kindergeldes wie auch die ab 1.1.2016 werden dann in den Unterhaltsbeträgen berücksichtigt.



      Danke schonmal für Aufklärung!

      Gruß, Sämsi
      Gruß
      Villa
      Leben und leben lassen
    • Hallo,
      Nur der Vollständigkeit halber:
      Bei uns endete ein KG-Anspruch Ende Juni 2015. Die Familienkasse hat auf meine tel. Anfrage hin mitgeteilt, dass die 4 Euro/Monat auch in diesem Fall für Januar bis Juni d.J. nachgezahlt werden, ohne dass wir aktiv werden müssen.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von edy ()

    • Hallo Papa2015,
      die Beträge ab 1.1.2016 liegen mir zwar vor, aber solange sie noch nicht rechtswirksam sind werde ich keine Zahlen weitergeben. Grund: Man hat schon Pferde mitten vor der Apotheke...
      Zur Beunruhigung besteht meines Erachtens kein Anlass...., nein, nicht wegen der Pferde, sondern wegen der Erhöhung.

      Gruß

      Villa
      Leben und leben lassen
    • Hallo Villa,

      .... die Pferde k.... sehen... gut bezeichnet. Ich habe gelesen, dass die Unterhaltsbeträge zukünftig nicht mehr an die Kinderfreibeträge gekoppelt sind und außerdem schneller angeboben werden können, da sich diese am sog. "Existenzminimum" orientieren. Gut, wir hatten eine Anpassung dieses Jahr und bekommen eine nächstes Jahr.

      Darf mal als Unterhaltsverpflichteter damit rechnen, dass man dann (vorausschauend) jedes Jahr mehr Unterhalt zahlen darf? 8|

      Papa2015
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