Unterhalt bei fsj im Ausland

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    • Unterhalt bei fsj im Ausland

      Guten Morgen,

      Da ich im Forum bisher keine Antwort gefunden habe......folgende Situation: meine Tochter, 18 und bisher beim Vater lebend, beginnt im September ein FSJ im Ausland. Lt Anwältin bekommt sie weiterhin Unterhalt wg Orientierungsphase. Wer ist in dieser Situation und in welchem Umfang unterhaltspflichtig?
      Und in diesem Zusammenhang, in wieweit wird ein nachehelicher Unterhalt zum Einkommen angerechnet?

      Mit bestem Dank im voraus

      Illu49
    • Hallo Illu49,

      Die Orientierungsphase beginnt i.d.R. mit dem Schulabschluss ( Tag der Zeugnisausgabe).

      Tochter mit eigener Wohnung hat einen Bedarf von 670€.

      Hierauf wird das volle Kindergeld sowie das Taschengeld und die Ersparnis durch evtl.Wohnkosten usw. angerechnet.

      Unterhalt zahlen beide Elternteile im Verhältnis ihrer Einkommen.

      Jeder hat einen Selbstbehalt von 1300€ ( da Tochter eigene Wohnung /nicht privilegiert).

      Nachehelicher Unterhalt ist anrechenbares Einkommen.

      lg
      edy
      Probier's mal mit Gemütlichkeit, mit Ruhe........
    • Hallo illu,

      wie edy schon schrieb, wird die Vergütung, die man während des FSJ erhält, voll auf den Bedarf angerechnet.

      Ob während des FSJ überhaupt ein U-Anspruch besteht, ist bei den Gerichten jedoch umstritten:
      Manche verneinen ihn grundsätzlich bzw. bejahen ihn nur, wenn es einen sachlichen Zusammenhang zur späteren Berufsausbildung gibt (z.B. Medizinstudium), andere sehen es als "Teil einer angemessenen Gesamtausbildung" und bejahen einen evtl. Restanspruch (nach Verrrechnung von Taschen- und Kindergeld).

      Mit einer "Orientierungsphase" hat das eigentlich nicht wirklich etwas zu tun. Sie besteht zwischen dem Ende der schulischen und dem Beginn der beruflichen Ausbildung und dauert i.d.R. etwa drei Monate.

      Da nachehelicher Unterhalt versteuert wird, müsste er zum relevanten Einkommen zählen.

      Gruß, HT
    • Unterhalt bei Auslandsaufenthalt

      Guten Tag,
      Meine Tochter, 18, lebt seit der Trennung bei Ihrem Vater. Nun startet sie für ein Jahr ein FSJ in Afrika. Sie kann weiterhin Kindergeld beziehen. Wie berechnet sich nun der Unterhalt? 670€ Minus Kindergeld geteilt durch zwei, bzw Anteilig des Einkommens der Eltern? Mein Ex sagt darauf, dass er ja weiterhin Versicherungen zählt, des weiteren den Wohnraum "weiterhin" zu Verfügung stellt und er deshalb keinesfalls barunterhalt leisten muss......

      Danke für die Antworten

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von edy ()

    • Guten Morgen!

      Sollte denn überhaupt ein Anspruch auf Unterhalt bestehen, würde ich den Bedarf nicht mir 670€ ansetzen.

      Es wäre zunächst zu klären In welchem afrikanischem Land das FSJ gemacht wird. Dann wäre der bedarf aus der Ländergruppeneinteilung des Bundesministeriums der Finanzen zu entnehmen.

      LG chico
    • Hallo, wenn wir uns einig sind, dass der Unterhalt bestehen bleibt, dass mit Vergütung und Kindergeld unsere Tochter auf 670€ kommt, dann gibt es doch keine "rechtsbeschlüsse? Mein ex Mann versucht mich zu überzeugen, dass ich den Unterhalt, den ich bis zu Ihrem 18. Lebensjahr bezahlt habe, weiterhin bezahlen muss.......dh ich weiterhin bei ca 350€ liege........dh wenn Einigkeit über Unterhalt, dann Aufteilung nach einkommen?
      Kg illu49