Guten Morgen,
Da ich im Forum bisher keine Antwort gefunden habe......folgende Situation: meine Tochter, 18 und bisher beim Vater lebend, beginnt im September ein FSJ im Ausland. Lt Anwältin bekommt sie weiterhin Unterhalt wg Orientierungsphase. Wer ist in dieser Situation und in welchem Umfang unterhaltspflichtig?
Und in diesem Zusammenhang, in wieweit wird ein nachehelicher Unterhalt zum Einkommen angerechnet?
Mit bestem Dank im voraus
Illu49
Da ich im Forum bisher keine Antwort gefunden habe......folgende Situation: meine Tochter, 18 und bisher beim Vater lebend, beginnt im September ein FSJ im Ausland. Lt Anwältin bekommt sie weiterhin Unterhalt wg Orientierungsphase. Wer ist in dieser Situation und in welchem Umfang unterhaltspflichtig?
Und in diesem Zusammenhang, in wieweit wird ein nachehelicher Unterhalt zum Einkommen angerechnet?
Mit bestem Dank im voraus
Illu49