Guten Abend, liebe Foris !
Ich dachte eigentlich, ich hätte die Sache hinter mir...
Aber nun kommt mir meine Jüngste mit derselben PKH-Klage, wie die große Schwester:
Papa hat kein Telefon, keine E-mail-Adresse und keine Postadresse - aber man hat ihm ein Schreiben mit der Bitte um Ausklunft über seine Einkommensverhältnisse und Unterhalt geschickt, die man ggf. nicht beweisen kann, da nie angekommen...
Meine Frage:
Tochter ist seit 08/2014 vollhjährig, wohnt noch bei der KM, lernt im Wohnort (Kleinstadt) im 2. Ausbildungsjahr Hotelfachfrau, benötigt deshalb auch kein eigenes Auto. Laut Tarif GEHOGA 739 € brutto + 204,50 Urlaubsgeld/Jahr + Weinhnachtsgeld 1/2 Gehalt/Jahr + 34 € Sachbezüge für Kost/Monat + 184 € Kindergeld/Monat.
Ich habe 1570 € durchschnittliches Nettoeinkommen, meine 2. Ehefrau einen Nettoverdienst von 555,36 €.
Zum Vergleich: Die ältere Schwester studiert, erhält regelmäßig auf Anrage meine Einkommensnachweise und kommt für ihre Studi-WG + Auro mit 670 € hin...
=>> Nach unserer Rechnung hat meine 2. Ehefrau laut D´Dorfer Tabelle und HLL 2015 inzwischen einen Selbstbehalt von 1040 € abzüglich ihres Nettogehaltes von 555,36 € - den restlichen Ehegattenunterhalt schulde ich nun vor den nicht mehr priviligierten, volljährigen Kindern - oder ?
Über Eure sachlichen statements würde ich mich freuen.
besten Dank !!!
baumeister
Ich dachte eigentlich, ich hätte die Sache hinter mir...
Aber nun kommt mir meine Jüngste mit derselben PKH-Klage, wie die große Schwester:
Papa hat kein Telefon, keine E-mail-Adresse und keine Postadresse - aber man hat ihm ein Schreiben mit der Bitte um Ausklunft über seine Einkommensverhältnisse und Unterhalt geschickt, die man ggf. nicht beweisen kann, da nie angekommen...
Meine Frage:
Tochter ist seit 08/2014 vollhjährig, wohnt noch bei der KM, lernt im Wohnort (Kleinstadt) im 2. Ausbildungsjahr Hotelfachfrau, benötigt deshalb auch kein eigenes Auto. Laut Tarif GEHOGA 739 € brutto + 204,50 Urlaubsgeld/Jahr + Weinhnachtsgeld 1/2 Gehalt/Jahr + 34 € Sachbezüge für Kost/Monat + 184 € Kindergeld/Monat.
Ich habe 1570 € durchschnittliches Nettoeinkommen, meine 2. Ehefrau einen Nettoverdienst von 555,36 €.
Zum Vergleich: Die ältere Schwester studiert, erhält regelmäßig auf Anrage meine Einkommensnachweise und kommt für ihre Studi-WG + Auro mit 670 € hin...
=>> Nach unserer Rechnung hat meine 2. Ehefrau laut D´Dorfer Tabelle und HLL 2015 inzwischen einen Selbstbehalt von 1040 € abzüglich ihres Nettogehaltes von 555,36 € - den restlichen Ehegattenunterhalt schulde ich nun vor den nicht mehr priviligierten, volljährigen Kindern - oder ?
Über Eure sachlichen statements würde ich mich freuen.
besten Dank !!!
baumeister
Es gibt keine bessere Form, mit dem Leben fertig zu werden, als Liebe, Humor und stille Reserven...
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