Hallo !
Ich bin Vater von 3 Kindern (2, 6 und 9 Jahre)
Die 2jährige habe ich in zweiter Ehe im eigenen Haushalt und leiste Naturalunterhalt. Sie geht vormittgas in die Krippe, später Kiga.
Für meine beiden Kinder aus erster Ehe leiste ich Barunterhalt.
Wir haben hier in unserer Lebenssituation echte finanzielle Sorgen und drehen den Euro 3x um.
Bisher ist die Arbeits- und Betreuungssituation so, dass meine 2. Ehefrau halbtagsarbeitet und Nachmittagas unsere 2jährige betreut. Ich beziehe derzeit ALG I und leiste entsprechend Düsselsorfer Tabelle.
Wir überlegen ob es eine sozialverträgliche (für alle 3 Kinder und eben auch für die beiden für die ich Barunterhalt leiste) Lösung gibt, mit der wir unsere finanzielle Lage verbessern können.
Frage / Lösung(?):
Meine jetzige Ehefrau hat die Möglichkeit ganztags zu arbeiten. Das hätte zur Folge, das ich halbtags arbeiten müsste, um die Betreuung unserer 2-jährigen am Nachmittag zu gewährleisten. Eine Ganztagsbetreuung ist hier nicht zu bewirken, es dei denn wir nähmen die Kleine aus der Krippe und gäben sie 5 Tage die Woche zu einer Tagesmutter, die dann erhöhte Kosten verursachen würde und für die kleine den Anschluss an die örtlichen Kinder verlieren liesse (wir leben echt auf dem Land!) Familiäre Unterstützung ist nicht gegeben.
Darf ich als Barunterhaltspflichtiger Vater eine solche Konstellation eingehen? Würde mir dann bei einer Halbtagstätigkeit fiktives Einkommen angerechnet und damit der Barunterhalt berechnet? Immerhin hat das ja so den Beigeschmack von "sich vor der Unterhaltspflicht drücken"
Würde ggf. das Einkommen meiner 2. Ehefrau zur Unterhaltspflicht meinen 2 ersten Kindern gegenüber herangezogen werden?
Kann ich ggf. rechtlich verpflichtet werden meine Tochter in Ganztagsbetreuung zu geben? Stichwort erhöhte Unterhaltspflicht?
Geht die erhöhte Unterhaltspflicht so weit, dass ich mein Leben nicht wie hier angesprochen einrichten dürfte? Wie würden ggf. meine Kinder aus erster Ehe versorgt sein?
Fragen über Fragen
Neugierige Grüße
Papi050812
Ich bin Vater von 3 Kindern (2, 6 und 9 Jahre)
Die 2jährige habe ich in zweiter Ehe im eigenen Haushalt und leiste Naturalunterhalt. Sie geht vormittgas in die Krippe, später Kiga.
Für meine beiden Kinder aus erster Ehe leiste ich Barunterhalt.
Wir haben hier in unserer Lebenssituation echte finanzielle Sorgen und drehen den Euro 3x um.
Bisher ist die Arbeits- und Betreuungssituation so, dass meine 2. Ehefrau halbtagsarbeitet und Nachmittagas unsere 2jährige betreut. Ich beziehe derzeit ALG I und leiste entsprechend Düsselsorfer Tabelle.
Wir überlegen ob es eine sozialverträgliche (für alle 3 Kinder und eben auch für die beiden für die ich Barunterhalt leiste) Lösung gibt, mit der wir unsere finanzielle Lage verbessern können.
Frage / Lösung(?):
Meine jetzige Ehefrau hat die Möglichkeit ganztags zu arbeiten. Das hätte zur Folge, das ich halbtags arbeiten müsste, um die Betreuung unserer 2-jährigen am Nachmittag zu gewährleisten. Eine Ganztagsbetreuung ist hier nicht zu bewirken, es dei denn wir nähmen die Kleine aus der Krippe und gäben sie 5 Tage die Woche zu einer Tagesmutter, die dann erhöhte Kosten verursachen würde und für die kleine den Anschluss an die örtlichen Kinder verlieren liesse (wir leben echt auf dem Land!) Familiäre Unterstützung ist nicht gegeben.
Darf ich als Barunterhaltspflichtiger Vater eine solche Konstellation eingehen? Würde mir dann bei einer Halbtagstätigkeit fiktives Einkommen angerechnet und damit der Barunterhalt berechnet? Immerhin hat das ja so den Beigeschmack von "sich vor der Unterhaltspflicht drücken"
Würde ggf. das Einkommen meiner 2. Ehefrau zur Unterhaltspflicht meinen 2 ersten Kindern gegenüber herangezogen werden?
Kann ich ggf. rechtlich verpflichtet werden meine Tochter in Ganztagsbetreuung zu geben? Stichwort erhöhte Unterhaltspflicht?
Geht die erhöhte Unterhaltspflicht so weit, dass ich mein Leben nicht wie hier angesprochen einrichten dürfte? Wie würden ggf. meine Kinder aus erster Ehe versorgt sein?
Fragen über Fragen
Neugierige Grüße
Papi050812