Unterhaltspflicht und Teilzeitarbeit

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    • Unterhaltspflicht und Teilzeitarbeit

      Hallo :) !
      Ich bin Vater von 3 Kindern (2, 6 und 9 Jahre)
      Die 2jährige habe ich in zweiter Ehe im eigenen Haushalt und leiste Naturalunterhalt. Sie geht vormittgas in die Krippe, später Kiga.
      Für meine beiden Kinder aus erster Ehe leiste ich Barunterhalt.
      Wir haben hier in unserer Lebenssituation echte finanzielle Sorgen und drehen den Euro 3x um.
      Bisher ist die Arbeits- und Betreuungssituation so, dass meine 2. Ehefrau halbtagsarbeitet und Nachmittagas unsere 2jährige betreut. Ich beziehe derzeit ALG I und leiste entsprechend Düsselsorfer Tabelle.
      Wir überlegen ob es eine sozialverträgliche (für alle 3 Kinder und eben auch für die beiden für die ich Barunterhalt leiste) Lösung gibt, mit der wir unsere finanzielle Lage verbessern können.

      Frage / Lösung(?):
      Meine jetzige Ehefrau hat die Möglichkeit ganztags zu arbeiten. Das hätte zur Folge, das ich halbtags arbeiten müsste, um die Betreuung unserer 2-jährigen am Nachmittag zu gewährleisten. Eine Ganztagsbetreuung ist hier nicht zu bewirken, es dei denn wir nähmen die Kleine aus der Krippe und gäben sie 5 Tage die Woche zu einer Tagesmutter, die dann erhöhte Kosten verursachen würde und für die kleine den Anschluss an die örtlichen Kinder verlieren liesse (wir leben echt auf dem Land!) Familiäre Unterstützung ist nicht gegeben.
      Darf ich als Barunterhaltspflichtiger Vater eine solche Konstellation eingehen? Würde mir dann bei einer Halbtagstätigkeit fiktives Einkommen angerechnet und damit der Barunterhalt berechnet? Immerhin hat das ja so den Beigeschmack von "sich vor der Unterhaltspflicht drücken"
      Würde ggf. das Einkommen meiner 2. Ehefrau zur Unterhaltspflicht meinen 2 ersten Kindern gegenüber herangezogen werden?
      Kann ich ggf. rechtlich verpflichtet werden meine Tochter in Ganztagsbetreuung zu geben? Stichwort erhöhte Unterhaltspflicht?
      Geht die erhöhte Unterhaltspflicht so weit, dass ich mein Leben nicht wie hier angesprochen einrichten dürfte? Wie würden ggf. meine Kinder aus erster Ehe versorgt sein?

      Fragen über Fragen :)

      Neugierige Grüße
      Papi050812
    • Hallo Papi050812 ,
      herzlich willkommen hier im Forum!

      Papi050812 schrieb:

      Ich beziehe derzeit ALG I und leiste entsprechend Düsselsorfer Tabelle.

      Was bedeutet das konkret? Nach welcher Einkommensstufe leistest du denn Unterhalt?
      Wenn du den Mindestunterhalt leistest, und das vermute ich fast, erübrigen sich meiner Meinung nach die ganzen Überlegungen. Den leistest du halt aus dem Familieneinkommen weiter, egal, wer wieviel davon erwirtschaftet.
      Wenn du allerdings mit deinen Überlegungen zu einer Halbtagstätigkeit damit spekulierst, dann als Mangelfall durchzugehen, also weniger als den Mindestunterhalt zahlen zu müssen, dann wird es problematisch. Denn dann greift die gesteigerte Erwerbsobliegenheit und gegebenenfalls wird dir dann halt ein fiktives Erwerbseinkommen angerechnet.

      Gruß
      Kurt
    • Hallo Kurt!

      Danke für die schnelle Antwort.
      Im Moment leiste ich nach Stufe 2 Düsseldorfer Tabelle.
      Mir ist gerade die Definition von Mindestunterhalt nicht ganz klar.
      Wenn ich das richtig recherchiert habe sind das bei dem aktuellen Alter der Kinder 364,--€/Kind - Halbes Kindergeld (92,--€) = 272,--€ / Kind also 544,--€ Mindesunterhalt. Korrekt?

      Wenn ich dich richtig verstehe, bist Du der Meinung, daß ich also weiterhin 544,--€ leiste, mit steigendem Alter der Kinder die Summe anpasse und gut ist? Oder wird der Mindest-Unterhalt nicht mit steigendem Lebensalter der Berechtigten angehoben?

      Dabei ist dann aber mein Kind aus 2. Ehe noch nicht berücksichtig. Nach Mindestunterhalt währen für die Lüdde auch noch 272,--€ als Geldwert anzusetzen? Oder fällt der Mindestunerhalt dabei (monetär gesehen) kleiner aus, weil sie noch jünger ist?

      Gruß
      Stephan
    • Habs gerade selber gefunden.

      Der Mindestunterhalt ist mit dem Kindesalter anzupassen.

      Für die Lüdde also aktuell (monetär betrachtet) 225,-- und die beiden anderen je 272,--.

      Das ist wichtig zu wissen, finde ich, denn wegen der potentiellen Mangelfallberechnung muss der Mindestunterhalt durch die verteilbare (Geldmasse) gedeckt sein.

      Nochmal zur Sicherheit:
      Wenn ich an das Kindesalterangepasst den Mindesunterhalt weiter zahle (egal wer den erwirtschaftet hat) dann ist es legitim, dass ich eine Halbzeitstelle annehme und meine jetzge Frau Vollzeit arbeiten geht.
      Hast Du dazu noch einen oder mehrer Paragraphen für mich?

      Gruß
      Stephan
    • Moin edy!

      Brauchst du das für eine Berechnung?
      Mein ALG I passt in die Stufe 2 nach Düsselsorfer Tabelle. ;)
      Unterstützungen im Sinne von Kinderzuschuss und Wohngeld wurden abgelehnt.

      Das ich vom Grundsatz her mindestens mal den Mindestunterhalt leisten muss ist soweit klar.
      Und um Missverständnissen vorzubeugen: Ich will mich NICHT vor meiner Unterhaltspflicht drücken!!!!!!!! Meine Kinder sind meine Kinder und so weit irgend machbar bekommen sie was ihnen zusteht!!!!!

      Ich habe noch ein offenes Fragezeichen für mich bei folgendem Punkt:
      Unsere Tochter in 2. Ehe muss nachmittags betreut werden. Eine Ganztagskita gibt es nicht, familiäre Unterstützung ist nicht gegeben und unsere Tochter bei einer Tagesmutter unterbringen würde, wie schon gesagt, Verlust des Kontaktes zu anderen Kinder aus unserem Dorf bedeuten, was hier auf dem Land besonders wichtig ist. Auch würde für eine Tagesmutter natürlich wieder ein nicht unerheblicher Kostenfaktor anfallen.
      Ergebnis: meine Frau arbeitet halbtags, damit die Lüdde nachmittags betreut ist.
      Wenn ich jetzt diese Nachmittagsbetreuung übernehme und meine Frau dafür ganztags arbeitet ist das eine Milchmädchenrechnung, wenn ich nach wie vor mindestens den Mindestunterhalt leiste. Da tauschen wir nur A gegen B aus.
      Damit würden wir nichts gewinnen und hätten keine Entlastung unserer finanziellen Situation.

      Also ist meine jetzige Frau auf Grund unserer Situation gezwungen, nachmittags auf unsere Kleine aufzupassen. Will sagen: meine Vergangenheit greift massiv in die Slebstbestimmung meiner jetzigen Frau ein.
      Wenn Sie jetzt ganztags arbeitet und ich mit der Argumentation, dass unsere Lüdde nachmittags betreut sein muss, halbtags arbeite, greift dann für mich noch immer die gesteigerte Erwerbsobliegenheit?

      Gruß
      Stephan

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Papi050812 ()

    • Hallo,

      Papi050812 schrieb:

      Brauchst du das für eine Berechnung?
      Mir ging es darum, ob dein Einkommen (Normal-Einkommen bei Beschäftigung ) bereinigt wurde ?

      Wurde euer drittes KInd in die Berechnung mit einbezogen?


      Wurde eine evtl. Stufung ( 3 Kinder) in der DT vorgenommen?

      Wenn du wie @kurtkurt schrieb,den festgesetzten Unterhalt weiterhin zahlst,dürfte egal sein wie ihr das Geld aufbringt.

      D.h. man wird dein mögliches Einkommen (fiktiv) als Grundlage zur Berechnung nehmen.

      lg
      edy
      Probier's mal mit Gemütlichkeit, mit Ruhe........
    • Hallo Papi,

      bei uns war/ist das Problem ähnlich. Meine Frau war/ist "gezwungen", arbeiten zu gehen, und auch das Thema "Betreuungsunterhalt" bestand für sie nur in der Theorie. Mein Einkommen hätte nicht für alle gereicht, und sie ist gegenüber den Kindern nachrangig.

      Inzwischen gehen beide Kinder in die Kita, sodass sie ohnehin arbeiten würde, aber an "ganztags" ist nicht zu denken. Auch wir hatten überlegt, dass ich reduzieren und sie aufstocken könnte (auch mit Blick auf ihre Rente), und da lautete die Auskunft unseres RA ganz eindeutig:
      Da ich wusste, dass ich unterhaltspflichtig bin, gegenüber Minderjährigen und privilegiert Volljährigen sogar gesteigert, ist es quasi mein Problem (und auch das meiner Frau, die ebenfalls wusste, worauf sie sich einlässt), wenn ich trotz dieses Wissens weitere Kinder zeuge. Ich bin verpflichtet, einer Vollzeitttätigkeit nachzugehen, und tu ich das nicht, kann mir die Differenz als fiktives Einkommen angerechnet werden.

      Solange der Mindestunterhalt (Stufe 1 DDT) gesichert ist, würde man das eventuell akzeptieren, aber einen Mangelfall "bewusst" zu "erzeugen", das geht mit Sicherheit nicht.

      Wie hoch ist denn dein ALG-I? Da du gegenüber vier Personen unterhaltsverpflichtet bist (drei Kinder und die neue Ehefrau im Rahmen des Familienunterhalts) und die DDT auf zwei Berechtigte ausgelegt ist, kommt eine Herabstufung um 2 Stufen in Frage. Wurde das berücksichtigt?

      Gruß, HT
    • Hallo Stephan,
      gibt es über den derzeitigen Unterhalt einen Titel? Wenn ja, welcher Betrag ist tituliert? Einerseits sprichst du von Mindestunterhalt und nenst die entsprechenden Beträge (225 bzw. 272 €), andereseits schreibst du, dass du nach Stufe 2 zahlst (also 241 und 291 €).
      Gruß
      Kurt
    • Hallo edy!

      Hmm... Bereinigung....
      5% Pauschal Fahrkosten bei Erwerbstätigkeit kenne ich.

      Das dritte Kind ist bisher nur mit dem Unterhaltswert nach DT entsprechend seines Alters berücksichtig. Gibt es da weitere Berücksichtigungen?

      Was gibt es noch an Bereinigungsposten?
      Welche bei Erwerbstätigkeit und welche bei Bezug von ALG I ?
    • Butter bei die Fische

      Edy, Kurt und HT :)

      Ich finde es echt super, wie ihr versucht mir zu helfen :thumbsup: :thumbsup:
      Danke schon mal bis hier :!:

      Einen Titel gibt es nicht.

      Also Butter bei die Fische, zahlen auf den Tisch: (so ganz richtig berechnet ist das nie worden)

      ALG I 1.888,50€ KEINE Bereinigung

      ausgehend von einem SB von 1.080,--€ (Stufe 1 DT statt Stufe 2; erste mir bekannte Unschärfe) also eine Verteilungsmasse von 808,50€
      808,50€ / 3 Kinder (zweite mir bekannte Unschärfe wegen der Altersstufen) = 269,50€ / Kind.

      Somit also aus der DT abgeleitet aber letzten Endes doch nur Mindestunterhalt (Unschärfe von 2,50€ pro Kind bei Kindern aus erster Ehe gleiche ich durch Zuzahlungen wo immer benötigt z.B. Schuhe, Klassenfahrten, Bekleidung, aus)

      Hilft Euch das weiter meine Lage besser einschätzen und mir raten zu können?

      Gruß
      Stephan
    • Hallo Stefphan,

      1888€ ALG1 dürften 2780€ Erwerbseinkommen sein?

      nach Bereinigung evtl. 2550€ ?

      Dein Selbstbehalt bei Arbeit 1080€.

      Verteilbare Masse: 1470€

      Unterhalt für die 2 Kinder bei der KM = 654€. Ich denke diesen Betrag wirst du zahlen müssen.


      Möglich wäre aber eine runter Stufung um eine Spalte der DT.


      lg
      edy
      Probier's mal mit Gemütlichkeit, mit Ruhe........
    • Hallo Edy!

      Jetzt bin ich verwirrt.
      Ich rechne immer mit Nettobeträgen die ich aktuell beziehe.
      Insofern verstehe ich die Grundlage von 2780,--€ nicht. Soviel Geld habe ich schlicht nicht.

      Ich habe 1888,50€ und keinen cent mehr.

      Selbst wenn man von einem SB von 880,--€ nach DT als erwerbloser ausgeht, ergibt sich dennoch ein Kindesunterhalt in Höhe von 272,--€ / Kind den ich ja zahle (bis auf diese 2,50€)

      Und wie kommst Du bei einem (unterstellten) Nettoeinkommen von 2.550,--€ auf einen SB von 1.080,--€? Ich lese in der Tabelle dann 1.380,--€.

      Hab ich da einen ganz entscheidenden Denkfehler?

      Gruß
      Stephan
    • Hallo,

      Papi050812 schrieb:

      Ich rechne immer mit Nettobeträgen die ich aktuell beziehe.
      Insofern verstehe ich die Grundlage von 2780,--€ nicht. Soviel Geld habe ich schlicht nicht.
      Zunächst wird man davon ausgehen dass du wieder ein vergleichbares EK durch Arbeit erzielen wirst ( ca.2780€).

      Du musst alles mögliche dafür tun.Oder man rechnet dir das EK fiktiv an.

      Papi050812 schrieb:

      Und wie kommst Du bei einem (unterstellten) Nettoeinkommen von 2.550,--€ auf einen SB von 1.080,--€? Ich lese in der Tabelle dann 1.380,--€
      In der Tabelle steht der Bedarfskontrollbetrag das ist nicht der Selbstbehalt,

      google mal nach: Selbstbehalt Kindesunterhalt


      lg
      edy
      Probier's mal mit Gemütlichkeit, mit Ruhe........
    • Hallo ihr 3!

      Danke für eure Beiträge!


      Ich leite daraus folgendes für uns ab:
      Wie HT schon geschrieben hat ist die Idee das ich halbtags arbeiten gehe nicht machbar (provozierter Mangefall)
      Obendrein wuerde dann ggf. mein ehemaliges Einkommen als fiktiv angenommen, wie edy schreibt.

      Damit ist klar, dass unsere Idee nicht klappt.

      Danke für Eure Unterstützung!

      Gruss
      Stephan