Hallo alle zusammen,
ich habe einige Fragen wegen dem Bafög und hoffe sehr, dass ich hier in diesem Forum Antworten zu meinen Fragen erhalten.
Mein Sohn ist 24 Jahre alt und hat seine erste Ausbildung zum Versicherungskaufmann nach einem Jahr abgebrochen. Er hat damals kein Bafög erhalten, da er ein ausreichendes Einkommen durch seine Ausbildung hatte.
Jetzt möchte er eine zweite Ausbildung anfangen und zwar an einer staatlich anerkannten Schule für Physiotherapie und Massage. Die monatlichen Lehrgangsgebühren betragen 357 Euro.
Muss ich für meinen Sohn Unterhalt (Bafög) bezahlen obwohl er die erste Ausbildung abgebrochen hat? Gibt es §§ die das näher erläutern?
Falls ich zahlen muss, dann habe ich noch eine Frage:
Laut Antrag, den er mir zugesandt hat, wird von dem Einkommensteuerjahr 2013 ausgegangen. Ich habe im Jahr 2013 viel mehr verdient als jetzt.
Ich bin seit Mai 2014 in Altersteilzeit und meine wirtschaftliche Lage hat sich bedeutend verschlechtert. Nächstes Jahr höre ich mit arbeiten auf.
Wie kann ich das Bafög-Amt dazu bringen, dass sie von meinem jetzigen Einkommen ausgehen?
Wie kann ich die Berechnung des Bafög auf dem aktuellen Stand meines Einkommens von 2015 erreichen?
Gibt es dafür Sonderregelungen oder gesonderte Anträge vom Bafög-Amt?
Vielen Dank für die Antworten.
Mit freundlichen Grüßen
Eduard
Zwecks Anonymisierung Schulnamen entfernt
ich habe einige Fragen wegen dem Bafög und hoffe sehr, dass ich hier in diesem Forum Antworten zu meinen Fragen erhalten.
Mein Sohn ist 24 Jahre alt und hat seine erste Ausbildung zum Versicherungskaufmann nach einem Jahr abgebrochen. Er hat damals kein Bafög erhalten, da er ein ausreichendes Einkommen durch seine Ausbildung hatte.
Jetzt möchte er eine zweite Ausbildung anfangen und zwar an einer staatlich anerkannten Schule für Physiotherapie und Massage. Die monatlichen Lehrgangsgebühren betragen 357 Euro.
Muss ich für meinen Sohn Unterhalt (Bafög) bezahlen obwohl er die erste Ausbildung abgebrochen hat? Gibt es §§ die das näher erläutern?
Falls ich zahlen muss, dann habe ich noch eine Frage:
Laut Antrag, den er mir zugesandt hat, wird von dem Einkommensteuerjahr 2013 ausgegangen. Ich habe im Jahr 2013 viel mehr verdient als jetzt.
Ich bin seit Mai 2014 in Altersteilzeit und meine wirtschaftliche Lage hat sich bedeutend verschlechtert. Nächstes Jahr höre ich mit arbeiten auf.
Wie kann ich das Bafög-Amt dazu bringen, dass sie von meinem jetzigen Einkommen ausgehen?
Wie kann ich die Berechnung des Bafög auf dem aktuellen Stand meines Einkommens von 2015 erreichen?
Gibt es dafür Sonderregelungen oder gesonderte Anträge vom Bafög-Amt?
Vielen Dank für die Antworten.
Mit freundlichen Grüßen
Eduard
Zwecks Anonymisierung Schulnamen entfernt
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