Hallo,
ich habe eine Frage, die in eine ähnliche Richtung zielt.
Dafür muss man wissen, dass wir kurz vor der Scheidung stehen, z.Z. geht es um die Aufstellung des Versorgungsausgleiches.
Bei der Aufstellung des Versorgungsausgleiches wurden seitens meiner Frau die acht Jahre Erziehungszeiten, in der sie zuhause war und ich für die Familie arbeiten gegangen bin, überhaupt nicht angeführt. Dies habe ich Unterlagen entnommen, die das Amtsgericht mir über meinen RA zur Einsicht gesendet hat.
Ich habe meinen RA daraufhin gefragt, ob man das nicht monieren müsse - er antwortete, das könnten wir immer noch machen.
Ich bin da aber unsicher, sollte ich das nicht zeitnah dem Amtsgericht kundtun ?
Oder habe ich tatsächlich beim Scheidungstermin auch noch die Gelegenheit, das zu monieren ?
Vielen Dank für Eure Antworten,
Julodis
ich habe eine Frage, die in eine ähnliche Richtung zielt.
Dafür muss man wissen, dass wir kurz vor der Scheidung stehen, z.Z. geht es um die Aufstellung des Versorgungsausgleiches.
Bei der Aufstellung des Versorgungsausgleiches wurden seitens meiner Frau die acht Jahre Erziehungszeiten, in der sie zuhause war und ich für die Familie arbeiten gegangen bin, überhaupt nicht angeführt. Dies habe ich Unterlagen entnommen, die das Amtsgericht mir über meinen RA zur Einsicht gesendet hat.
Ich habe meinen RA daraufhin gefragt, ob man das nicht monieren müsse - er antwortete, das könnten wir immer noch machen.
Ich bin da aber unsicher, sollte ich das nicht zeitnah dem Amtsgericht kundtun ?
Oder habe ich tatsächlich beim Scheidungstermin auch noch die Gelegenheit, das zu monieren ?
Vielen Dank für Eure Antworten,
Julodis
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von edy () aus folgendem Grund: Von einem anderen Thema abgetrennt,als eigenes Thema