Versorgungsausgleich Erziehungszeiten

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    • Versorgungsausgleich Erziehungszeiten

      Hallo,
      ich habe eine Frage, die in eine ähnliche Richtung zielt.
      Dafür muss man wissen, dass wir kurz vor der Scheidung stehen, z.Z. geht es um die Aufstellung des Versorgungsausgleiches.

      Bei der Aufstellung des Versorgungsausgleiches wurden seitens meiner Frau die acht Jahre Erziehungszeiten, in der sie zuhause war und ich für die Familie arbeiten gegangen bin, überhaupt nicht angeführt. Dies habe ich Unterlagen entnommen, die das Amtsgericht mir über meinen RA zur Einsicht gesendet hat.
      Ich habe meinen RA daraufhin gefragt, ob man das nicht monieren müsse - er antwortete, das könnten wir immer noch machen.
      Ich bin da aber unsicher, sollte ich das nicht zeitnah dem Amtsgericht kundtun ?
      Oder habe ich tatsächlich beim Scheidungstermin auch noch die Gelegenheit, das zu monieren ?

      Vielen Dank für Eure Antworten,
      Julodis

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von edy () aus folgendem Grund: Von einem anderen Thema abgetrennt,als eigenes Thema

    • Hallo Julodis,

      Da das Gericht die Rentenanwartschaften selbst einholt ( beim Versicherungsträger), ist es m.E.

      sinnvoll dort eine Rentenklärung durchzuführen.

      Also wendet euch sofort an den Versicherungssträger, und klärt die jeweilige Anerkennung der Erziehungszeiten.

      Aber auch eine nachträgliche Änderung des Versorgungsausgleiches ist möglich.



      de.wikipedia.org/wiki/Kontenkl%C3%A4rung


      edy
      Probier's mal mit Gemütlichkeit, mit Ruhe........

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von edy ()

    • Hallo Julodis,

      Erziehungszeiten bekommt man nicht automatisch gutgeschrieben, die muss man beantragen. Das macht man am besten im Rahmen einer Kontenklärung - wie edy schon schrieb. In eurem Fall ist das vermutlich noch nicht geschehen. Das Amtsgericht übersendet doch die Auskünfte der RV wechselseitig, um genau solche Unstimmigkeiten zu vermeiden. Alles andere ist doch unverhältnismäßig aufwändig. Einen Beschluss abändern zu lassen, kann doch hier nicht 1. Wahl sein. Insofern kann ich die Auskunft deines Anwaltes nicht wirklich verstehen.

      Als Erziehungszeiten werden übrigens nicht die Jahre angerechnet, die man insgesamt zu Hause bleibt. Es gibt pro Kind 3 Jahre, wenn die Kinder vor 1992 geboren sind, 2 Jahre (das ist die sogenannte Mütterrente, die uns kürzlich medial ungeheuer erheiterte - mich zumindest, aber das ist ein anderes Thema)). 8 Jahre könnten durchaus zusammen kommen, wenn 3 Kinder hintereinander geboren wurden. Anders sieht es aus mit Berücksichtigungszeiten. Die betragen 10 Jahre, wirken sich aber nur auf die Anwartschaft aus, nicht auf euren Versorgungsausgleich.

      Ob das Thema 'Versorgungsausgleich' im Scheidungstermin so genau erörtert wird, weiß ich gar nicht genau. Es gibt auf jeden Fall einen gesonderten Beschluss (bei mir war das so). Ich würde das vorher geklärt haben wollen.

      Gruß
      Susanne
    • Hallo Julodis,
      Susanne und Edy haben dich bereits "aufgeklärt".
      Auch ich bin über die Antwort deines Anwalts etwas erstaunt, denn in dem recht aufwändigen Prüf- und Berechnungsverfahren sollen insbesondere "vergessene" und unrichte Angaben im Fragebogen geklärt werden.
      Und dann wird fieberhaft gerechnet (von der Richterin/dem Richter per Rechenprogramm). Das Ergebnis (nur deinen Versorgungsausgleich betreffend) wird dir dann rechtzeitig vor (!) dem Scheidungstermin zur Prüfung zugeschickt. Nun kannst du etwaige Umstimmigkeiten mit deinem Anwalt klären und dir auch das für Laien meistens unverständliche sowie auf zahlreichen Seiten aufgeführte Ergebnis erklären lassen.
      Das Problem: Zahlreiche (Fach-)Anwältinnen und -anwälte für Familienrecht können oder wollen dir nach meinen Erfahrungen das Zahlenwerk nicht verständlich machen (teilweise geben sie das zu und verweisen in diesen Fällen auf Rentenberater).
      Mein Vorschlag: Du forderst deinen Anwalt auf, das Gericht auf die acht "vergessenen" Erziehungsjahre hinzuweisen und bittest ihn, dir eine Kopie seines Schreibens zuzusenden.

      Grüße

      Villa
      Leben und leben lassen