Umgangsregelung an Fronleichnam?

    Diese Seite verwendet Cookies. Durch die Nutzung unserer Seite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies setzen. Weitere Informationen

    • Hallo Gefahrensucher,
      grundsätzlich steht dem nichts entgegen..., aber: Vielfach nehmen Arbeitnehmer/innen einen Brückentag, wenn ein Feiertag auf den Donnerstag fällt. Daraus könnten sich Komplikationen ergeben.
      Alternative: Im nächsten Jahr hat der andere Elternteil den entsprechenden Zeitraum als Umgang.

      Viele Grüße

      Villa
      Leben und leben lassen