Frist zum ausräumen der ehel. Wohnung

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    • Frist zum ausräumen der ehel. Wohnung

      Hallo,

      mein Ex ist nun endlich nach 3 1/2 Jahren aus der ehel. Wohnung (Eigentum) ausgezogen und ich wieder ein. Nun hat er noch Einiges hier im Keller stehen, was er angeblich diese Woche holen wollte. Bisher ist nichts Geschehen und ich glaube auch nicht daran, dass er es tun wird.
      Ich wollte ihm jetzt eine Frist setzen, bis wann der Keller geräumt sein muß.
      Gibt es festgesetzte Fristen die ich einhalten muß?
      Er hat 3 1/2 Jahre Zeit gehabt zu räumen und zu entmüllen. Ich möchte jetzt nicht mehr warten, sondern endlich aufräumen hier und mein Leben.

      VG waldhüpfer
    • Hallo Waldhüpfer,
      Fristen gibt es hier nicht.
      Erzielst du möglicherweise einen Erlös bei Veräußerung der Gegenstände oder entstehen durch deren Entsorgung Kosten?
      Vorschlag: Gib ihm zur kompletten Abholung eine Frist von 14 Tagen.
      Falls er nicht antwortet und nicht abholt Nachfrist mit 7 Tagen setzen und gleichzeitig ankündigen, dass du danach die Gegenstände entsorgst. Eine Veräußerung würde ich nicht erwähnen.
      Die Briefe per Einschreiben zustellen lassen.

      Viel Erfolg

      Villa
      Leben und leben lassen