Hallo,
mein Ex ist nun endlich nach 3 1/2 Jahren aus der ehel. Wohnung (Eigentum) ausgezogen und ich wieder ein. Nun hat er noch Einiges hier im Keller stehen, was er angeblich diese Woche holen wollte. Bisher ist nichts Geschehen und ich glaube auch nicht daran, dass er es tun wird.
Ich wollte ihm jetzt eine Frist setzen, bis wann der Keller geräumt sein muß.
Gibt es festgesetzte Fristen die ich einhalten muß?
Er hat 3 1/2 Jahre Zeit gehabt zu räumen und zu entmüllen. Ich möchte jetzt nicht mehr warten, sondern endlich aufräumen hier und mein Leben.
VG waldhüpfer
mein Ex ist nun endlich nach 3 1/2 Jahren aus der ehel. Wohnung (Eigentum) ausgezogen und ich wieder ein. Nun hat er noch Einiges hier im Keller stehen, was er angeblich diese Woche holen wollte. Bisher ist nichts Geschehen und ich glaube auch nicht daran, dass er es tun wird.
Ich wollte ihm jetzt eine Frist setzen, bis wann der Keller geräumt sein muß.
Gibt es festgesetzte Fristen die ich einhalten muß?
Er hat 3 1/2 Jahre Zeit gehabt zu räumen und zu entmüllen. Ich möchte jetzt nicht mehr warten, sondern endlich aufräumen hier und mein Leben.
VG waldhüpfer