Unterhaltsverfahren ohne Anwalt zu benennen????

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    • Unterhaltsverfahren ohne Anwalt zu benennen????

      Hallo liebes Forum,
      heute mal eine ganz bescheidene Frage:
      Was würde eigentlich passieren, wenn man - als Unterhaltspflichtiger - einfach keinen Anwalt benennt, weil man sich diesen nicht leisten kann, nicht einmal das Erstgespräch ... vor allem: wenn einem dann per Gericht ein Anwalt zugeordnet würde ... wer trägt denn dann die Kosten? Ist dann Verfahrenskostenhilfe verpflichtend? Was passiert, wenn man es mal darauf ankommen lässt????

      Danke für spannende Antworten!

      P.S.: ach so noch eine Ergänzung: es geht um eine sehr große Distanz (900km) zu Kindern, die durch die Frau (wie so oft geschaffen worden ist). Verfahrenskostenhilfe sagt, dass ich ja genügend Einkommen hätte, weil das Reisen ja nichts kostet bzw. nicht zu berücksichtigen wäre ...., nach Abzug dieser Kosten bleibt mir aber nicht einmal mehr der Selbstbehalt gegenüber den Kindern ... aber das geht wahrscheinlich mehreren hier im Forum so dank deutscher Zahlväter-Rechtsprechung ...

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von langenargen ()