Ist ein Gutachten möglicherweise nicht vertrauenswürdig ?

    Diese Seite verwendet Cookies. Durch die Nutzung unserer Seite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies setzen. Weitere Informationen

    • Ist ein Gutachten möglicherweise nicht vertrauenswürdig ?

      Hallo zusammen,
      meine Frau und ich besitzen ein Einfamilienhaus, BJ 2007, in ländlicher Region, das teils uns beiden gehört, jedoch zum größeren Teil noch nicht abbezahlt ist.
      Nach ihren eigenen Angaben hat meine Frau für die Erstellung eines Verkehrswertgutachtens einen gerichtlich zugelassenen Gutachter beauftragt. Das Ergebnis sei, dass der ermittelte Verkehrswert bei 220k Euro läge. Erwartet habe ich jedoch einen Wert von 300k Euro. Der Verkehrswert liegt erheblich unter vergleichbaren Angeboten, ich vergleiche da schon seit einem Jahr die Marktlage.
      Es kommt hinzu, dass das Gutachten nur 500 Euro gekostet haben soll, gelesen habe ich jedoch, dass für ein valides Gutachten ca. 1000 Euro oder mehr zu zahlen sei.
      Mit 250 Euro könnte ich eine Kopie des Gutachtens von ihr erwerben.
      Der Gutachter sei "Vereidigter Sachverständiger LBVA". Kann der trotzdem "falsch" liegen ?
      Ich bin mir absolut sicher, dass auf dem freien Markt das Haus für deutlich mehr verkauft werden könnte, unsere Verhandlungsbasis ist also unstimmig.
      Sollte ich ein Gegengutachten erstellen lassen? Wie komme ich zu einem vertrauenswürdigen Gutachter ? Wäre die Wertermittlung durch einen Makler eine vielleicht kostengünstige Alternative, um das erste Gutachten einschätzen zu können ?

      Vielen Dank für konstruktive Tips !
      Julodis
    • Hallo Julodis,

      könnte danach klingen, dass es ein Gefälligkeitsgutachten sei, vorausgesetzt, sie will das Haus behalten und ihr habt vereinbart, dass sie dich auszahlt. Somit müsste sie nämlich weniger zahlen.

      Allerdings sind die Preise gerade in ländlichen Gebieten gefallen, in großen, attraktiven Städten dagegen überproportional gestiegen.

      Wenn ihr das Haus hingegen verkaufen wollt, würde ich einen vertrauenswürdigen Makler mit einer Schätzung beauftragen. Dies kann mündlich auch mal ohne Kosten erfolgen, denn schließlich kennt er den Markt genau. Da ist auf so vieles zu achten. Nur den Immobilienmarkt im WWW zu beobachten reicht nicht aus, denn nicht immer werden die Häuser auch zu den angebotenen Preisen verkauft. Nur das sieht man dann nicht mehr.

      Wolltet ihr nicht beide, dass es erstellt wird? Dann wäre es doch normal, die Kosten zu teilen.

      Wenn nicht, wird das Gutachten sowieso für die Klärung durch den RA auf den Tisch kommen, warum solltest du dann etwas bezahlen?!?

      Beste Grüße von Frau Glück
    • Danke für die Antworten.
      @edy: meine Frau möchte sich von mir trennen, ja .... Scheidungsantrag Ist bereits gestellt, es läuft.
      @Frau Glück: Wird soetwas tatsächlich gemacht, "Gefälligkeitsgutachten" ? Muss man real damit rechnen, dass man mit einem fiktiven Verkehrswert konfrontiert wird ? Wie kann man sich davor schützen ? Woran erkennt man einen solchenfalschen Verkehrswert ?

      Gruß
    • Hallo Julodis,

      Was ein Haus wirklich, bei einem möglichen Verkauf einbringt, zeigt nur die Praxis.

      Die Idee mit den Maklern vor Ort finde icht gut.

      Oft wird ein Haus auch nach den möglichen Mieteinnahmen von 20 Jahren bewertet?

      Auch Brandversicherungswerte könnten ein wenig Aufschluss geben.

      Gehört das Haus euch beiden? beide zu gleichen Teilen im Grundbuch?

      Zugewinngemeinschaft?

      lg
      edy
      Probier's mal mit Gemütlichkeit, mit Ruhe........

      Dieser Beitrag wurde bereits 4 mal editiert, zuletzt von edy () aus folgendem Grund: Berichtigung<<<<<<. nicht Verbrauch sondern Verkauf

    • Hallo Julodis,
      herzlich willkommen im ISUV-Forum.
      Ich bin sicher, du wirst hier noch weitere Meinungen zu deinen Fragen erhalten.
      Hier einige Anmerkungen von mir:
      Ein sog. Kurzgutachten kostet oft nicht mehr als 500 Euro. Der Preis hängt u. a. von der Haus- und Grundstücksgröße ab. Sogenannte Vollgutachten kosten ca. 1500 bis 2000 Euro.
      Vielleicht meinst du mit "gerichtlich zugelassenen (Immobilien-)Sachverständigen" jene Sachverständige, die das Gericht für Immobilienbewertungen vorschlägt bzw. beauftragt.
      Das von deiner Frau in Auftrag gegebene Gutachten musst du nicht anerkennen. Allerdings kommt es häufig vor, dass der Verkehrswert - das ist der unter Berücksichtigung zahlreicher Faktoren ermittelte und mit Wahrscheinlichkeit zu erzielende Verkaufspreis - von den Hauseigentümern zu hoch geschätzt wird.
      Du hast auch die Möglichkeit, deiner Frau anzubieten, zum vorliegenden Gutachterwert das Haus selber zu übernehmen. Dann wirst du sehr einfach herausfinden, ob sie anhand des ermittelten Wertes bereit ist, ihren Anteil an dich zu veräußern.
      Hast du überhaupt das Gutachten einsehen können? Nach deiner Darstellung wohl nicht. Somit kann deine Frau doch jeden beliebigen Schätzwert behaupten. Das alles ist doch keine Grundlage für seriöse Kaufverhandlungen.
      Von der Beauftragung eines eigenen Gutachters mit der Erstellung eines Gutachtens rate ich dir dringend ab: Liegt der Wert höher als 220 000 € wird deine Frau das Gutachten nicht anerkennen, und du hast die Gutachterkosten unnötig ausgegeben.
      Nimm mal, wenn du magst, Kontakt zu dem Kreditgeber für das Haus auf und frag' dort, ob man kostengünstig - vielleicht sogar kostenlos - eine Ermittlung des Verkehrswertes vornimmt.
      Soweit meine Anmerkungen.

      Viele Grüße

      Villa
      Leben und leben lassen
    • Hallo Julodis,

      Wichtig ist die Klärung, was mit dem Haus passiert! Möchte es einer von Euch übernehmen? Wollt ihr es verkaufen?

      Meiner Kenntnis nach ist der Verkehrswert meistens nicht der Wert, der bei einem Verkauf erzielt wird, der liegt meistens höher.

      Ich habe von meinem Ex das gemeinsame Haus übernommen. Musste umfinanzieren. Die Bank hat ein Gutachten zur Ermittelung des Verkehrswertes in Auftrag gegeben, da der Kreditrahmen eine gewisse Höhe übersteigt.
      Gerechnet wurden nur bauliche Sachen, alle Sonderausstattungen wurden nicht berücksichtigt! Wie Sauna, ...!
      Nach Aussage der Bank liegt der zuerzielende Erlös ca. 50000,- höher, als es der Verkehrswert hergibt!

      Daher wichtig, was wollt ihr machen?

      LG Diabolo
    • Hallo an alle !
      Kurzes Update ... ich habe mittlerweile mit verschiedenen Gutachtern, mit Finanzdienstberatern, Maklern aus der Region gesprochen - Tenor: Gutachter hätten die Freiheit, verschiedene Maßstäbe anzulegen, gewissermaßen nach Mietspiegel oder nach Materialwert zu gehen. Dementsprechend kämen möglicherweise zwar sachlich richtige, jedoch u.U. nicht der Situation angemessene Gutachten heraus. Es geht schließlich darum, was man erzielen würde, wenn man auf dem Markt verkaufen würde. Da scheint es also mächtige Spielräume zur Berechnung zu geben !? Ich kann es noch nicht so ganz glauben.
    • @edy: sie möchte das Haus von mir übernehmen, aber zieht dafür ein Gutachten heran, das einen verdächtig niedrigen Verkehrswert bescheinigt ....
      ich würde mir ein faires Vorgehen wünschen, das so aussähe, dass Verluste oder Gewinne gemeinsam getragen werden - der Erwerb dieses Hauses zu einem günstigen Preis würde gewissermaßen einen Gewinn darstellen, der hälftig an mich fließen müsste ...
      Außerdem möchte ich ebenfalls das Haus abkaufen und biete für das Haus einen höheren Preis an - auf mein Angebot geht sie aber nicht ein ...
    • Hallo Julodis,
      dein Satz "Es geht schließlich darum, was man erzielen würde, wenn man auf dem Markt verkaufen würde" bedeutet nicht mehr und nicht weniger als der Wert, den ein Gutachter als "Verkehrswert" ermittelt. Es ist menschlich, dass verschiedene Gutachter zu abweichenden Werten kommen, die aber kaum gravierend sind, wenn alle den Verkehrswert ermitteln.
      Wenn dir der Wert zu hoch ist musst du doch nicht kaufen!
      Zitat: "Ich kann es noch nicht so ganz glauben" ist zwar verständlich, aber erfahrungsgemäß neigt man dazu nur das zu glauben, was man glauben will. Das bedeutet: Was den eigenen Vorstellungen entspricht.

      Gruß

      Villa
      Leben und leben lassen
    • Hallo,

      Julodis schrieb:

      Außerdem möchte ich ebenfalls das Haus abkaufen und biete für das Haus einen höheren Preis an - auf mein Angebot geht sie aber nicht ein ...
      Und genau das dürfte doch das Gutachten "außer Kraft stellen" ?

      Es gibt einen Käufer der mehr als das Gutachten bietet.

      Eine weitere Möglichkeit wäre ( Vorsicht keine Empfehlung von mir) eine Teilversteigerung.

      lg
      edy
      Probier's mal mit Gemütlichkeit, mit Ruhe........
    • Hallo Julodis,

      beim zuständigen Katasteramt gibt es einen Gutachterausschuß, der alle Grundstückskaufverträge in seinem Bereich automatisch von den Notaren erhält, sammelt und auswertet. Dieser Gutachterausschuß hat also die besten Kenntnisse über den örtlichen Grundstücksmarkt, was dort wirklich so gezahlt wird bzw. bisher gezahlt worden ist.

      Alle anerkannten Sachverständigen, sowie Makler, Dienstleister usw. geben ihre Gutachten nach "bestem Wissen und Gewissen" ab, d. h., legen eigene Maßstäbe für die Bewertung an, die zwar in Ordnung sein müssten, aber voneinander deutlich abweichen können. Eine Sammlung der Grundstückkaufverträge wie das Katasteramt dürften sie nicht haben, wohl auch keinen Einblick beim Katasteramt (denke ich).

      Wie der Name schon sagt, erstellt der Gutachterausschuss beim Kastasteramt in Kenntnis, was örtlich an Grundstücksverkäufen gelaufen ist, auch Gutachten über (bebaute) Grundstücke. Da das Katasteramt keine Grundstücke vermittelt o. ä., also kein Interesse an einem bestimmten Preis hat oder den Vermittlungsauftrag zu erhalten, kann man ihn als neutral anerkennen.

      Wenn es Meinungsverschiedenheiten zur Bewertung geben sollte, würde ich mich dort mal erkundigen. Die Gutachten sind natürlich gebührenpflichtig. Die Gutachten sind meines Wissens gerichtsfest.

      Viele Grüße vom Treckerfahrer